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Mahnbescheide der Gesellschaften rund um den Hamburger Pfandhausskandal

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Die ersten Mahnbescheide dürften die Anleger dann Anfang der nächsten Woche erreichen, und es dürften nicht wenige solcher Mahnbescheide sein. Geht man von der Erstaussending von Rückforderungen an die Gesellschafter aus, dann darf man hier schon über die Hälfte der Gesellschafter nachdenken. So um die 2.500 bis 3.000 dürften das dann wohl sein, denn viele dürften auf die erste Anforderung hin nicht bezahlt haben. Nun, wie woll man reagieren? Einfach nicht reagieren ist hier absolut der falsche Weg. Hier hilft dann wirklich nur noch anwaltschaftlicher Rat, nur der kann Ihnen dann sicherlich überhaupt weiterhelfen, denn wenn Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, was viele der Gesellschafter tun werden, dann wird es sicherlich zu einem Gerichtstermin kommen bei irgendeinem Amtsgericht in Deutschland. Nahezu alle Rückforderungen der Gesellschaften dürften vor einem Amtsgericht in Deutschland verhandelt werden. Auch ich würde sicherlich nicht so einfach den geforderten Betrag bezahlen, sondern würde mich hier von einem kompetenten Rechtsanwalt einmal beraten lassen, ob die Rückforderung überhaupt berechtigt ist und wie meine Chancen denn stehen vor Gericht zu gewinnen oder zu verlieren.

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