Maier + Partner Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 15. Juli 2020 Geldbußen in Höhe von 31.000 Euro gegen die Maier + Partner Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 und § 115 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde.
Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte keine Bekanntmachungen darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 nicht zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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