Interviewer : Frau Bontschev, Herr Reime, die BaFin hat angeordnet, dass die Meier + Partner Vermögensverwaltung AG ihre Anlagevermittlung und -beratung in Deutschland sofort einstellen muss, da diese ohne Erlaubnis erbracht wurden. Was bedeutet das konkret für betroffene Anleger?
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Die Anordnung der BaFin bedeutet, dass Meier + Partner in Deutschland keine Anlagevermittlung und -beratung mehr durchführen darf. Für die betroffenen Anleger stellt sich nun die Frage, wie sie mit bestehenden Investments umgehen sollen und welche rechtlichen Schritte sie einleiten können, um mögliche Verluste zu minimieren.
Rechtsanwalt Jens Reime: Es ist wichtig zu betonen, dass die Anordnung der BaFin sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig ist. Das bedeutet, dass Meier + Partner die Anlagevermittlung und -beratung zwar sofort einstellen muss, das Unternehmen aber noch Rechtsmittel gegen diese Anordnung einlegen kann. Anleger sollten jedoch nicht abwarten, sondern aktiv werden, um ihre Interessen zu schützen.
Interviewer: Was sollten Anleger konkret tun, wenn sie von der Meier + Partner Vermögensverwaltung AG beraten oder vermittelt wurden?
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Zunächst einmal sollten Anleger ihre gesamten Unterlagen, die sie von Meier + Partner erhalten haben, sorgfältig durchsehen und alle relevanten Dokumente sichern. Dazu gehören Verträge, Beratungsprotokolle, E-Mails und jegliche Korrespondenz mit dem Unternehmen. Diese Unterlagen sind essentiell, um den Verlauf der Beratung und Vermittlung nachvollziehen zu können.
Rechtsanwalt Jens Reime: Darüber hinaus sollten Anleger umgehend prüfen, ob sie durch die unzulässige Tätigkeit des Unternehmens finanziellen Schaden erlitten haben. Wenn dies der Fall ist, kann es sinnvoll sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es ist wichtig zu wissen, dass Anleger, die ohne die erforderliche Erlaubnis beraten wurden, unter Umständen Anspruch auf Rückabwicklung der getätigten Geschäfte haben.
Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Anleger, um sich gegen mögliche Verluste zu wehren?
Rechtsanwalt Jens Reime: Betroffene Anleger können ihre Ansprüche sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich geltend machen. Im Zivilrecht besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter oder unzulässiger Beratung geltend zu machen. Hierbei ist es oft sinnvoll, sich mit anderen Geschädigten zusammenzuschließen, um eine stärkere Verhandlungsposition zu erlangen, zum Beispiel im Rahmen einer Sammelklage.
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Eine weitere Option ist es, bei der BaFin eine Beschwerde einzureichen. Die BaFin prüft dann, ob weitere Maßnahmen gegen das Unternehmen erforderlich sind. Zusätzlich können Anleger prüfen, ob eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen möglicher strafbarer Handlungen in Betracht kommt, insbesondere wenn der Verdacht auf Betrug besteht.
Interviewer: Gibt es Möglichkeiten, wie Anleger in Zukunft vermeiden können, in solche Situationen zu geraten?
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Eine der wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen ist, sich immer darüber zu informieren, ob das Unternehmen, mit dem man zusammenarbeitet, die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt. Die BaFin bietet auf ihrer Website eine Unternehmensdatenbank an, in der sich Anleger über die Zulassung eines Unternehmens informieren können.
Rechtsanwalt Jens Reime: Zudem ist es ratsam, bei hohen Renditeversprechen skeptisch zu sein und im Zweifelsfall unabhängige Beratung hinzuzuziehen. Unseriöse Anbieter locken oft mit unrealistisch hohen Gewinnen, um Anleger zu ködern. Eine sorgfältige Prüfung des Angebots und der Reputation des Unternehmens kann davor schützen, in eine Falle zu geraten.
Interviewer: Abschließend, was raten Sie betroffenen Anlegern, die unsicher sind, wie sie weiter vorgehen sollen?
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Anleger, die unsicher sind, sollten nicht zögern, sich rechtlichen Rat einzuholen. Eine Beratung durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt kann klären, welche Schritte im individuellen Fall sinnvoll sind.
Rechtsanwalt Jens Reime: Auch wenn die Situation beunruhigend sein kann, ist es wichtig, besonnen und informiert zu handeln. Schnelles Handeln kann in vielen Fällen verhindern, dass der finanzielle Schaden noch größer wird. Wir raten daher, frühzeitig Experten hinzuzuziehen und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.
Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev und Herr Reime, für diese wertvollen Informationen.
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime: Vielen Dank, es war uns eine Freude.
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