Das Amtsgericht Deggendorf hat den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt, nachdem er beim politischen Aschermittwoch der AfD heftige Verbalattacken gegen den CSU-Vorsitzenden Markus Söder gerichtet hatte. Die Richterin führte aus, dass Grosz‘ Äußerungen Söder „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ rückten, was eine klare Grenzüberschreitung darstelle. Infolgedessen wurde Grosz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 165 Euro verurteilt, was einer Gesamtsumme von 14.850 Euro entspricht.
In seinen umstrittenen Äußerungen im Februar 2023 hatte Grosz Söder als „Södolf“ tituliert und ihn darüber hinaus als „Corona-Autokrat“ und „Landesverräter“ diffamiert. Diese harsche Wortwahl und der damit verbundene Vergleich mit dem nationalsozialistischen Regime führten letztlich zur juristischen Ahndung. Das Urteil sendet ein deutliches Signal aus, dass politische Kritik ihre Grenzen hat, insbesondere wenn sie in Beleidigung und historisch belastete Vergleiche abdriftet.
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