Wie das Amtsgericht Frankfurt am Freitag entschied, sind die Angaben von Immobilienmaklern zur Größe einer Mietwohnung nicht bindend.
Damit erklärten die Richter die Mietminderung eines Wohnungsmieters für rechtswidrig und gaben der Zahlungsklage des Hauseigentümers statt. Der Makler hatte im Internet eine Wohnung inseriert, die eine Fläche 74 Quadratmeter haben und 920 Euro Monatsmiete kosten sollte. Die Mieter stellten nach dem Einzug jedoch fest, dass die Wohnung lediglich 62 Quadratmeter groß war. Sie kürzten die Zahlungen entsprechend.
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