Das zeigt auch das geringe Ausstellerinteresse an der Messe Pool & Finance. Immer weniger Maklerpools gibt es in Deutschland. Ich kann mich selber noch an fast 100 erinnern zur Hochzeit der Pools. Jetzt gibt es eigentlich nur noch maximal 10 Maklerpools von Bedeutung, wo aber die User die den Pool Nutzen sicherlich zu 90% identisch sein dürften. Der Maklerpool bringt dem Vermittler aus meiner Sicht aber auch keinen wesentlichen Nutzen gegenüber einer Direktanbindung an den Fonds oder den Versicherer. Die Frage ist doch auch „rechnet sich ein Maklerpool überhaupt noch, wenn die Provisionen im Bereich der LV gedeckelt werden?“ Viele Maklerpools „krebsen“ Heute schon am wirtschaftlichen Existenzminimum herum, und die Stornohaftungssummen sind teilweise schon von erheblichem Umfang. Wenn überhaupt, dann haben Maklerpools zukünftig nur noch als Haftungsdach eine Überlebenschance.
Danke Herr Porazik. Ehrlich gesagt wissen das die schlauen Vermittler schon lange aus dem Newslettern der FF :) Die Praxis ist genau wie von ihnen beschrieben eingetreten. Von meinen 150000€ Umsatz werden 2000€ wegfallen. Das ist mir so was von Wurscht. @ Denkmal kann ich nur raten sich wieder mehr mit Gewinnertypen zu umgeben. Dann ändert sich auch die Einstellung. Es ist nicht alles schlimm in unserer Branche.
Hallo,
nochmal ein lustiges Detail. Das ganze mit den 25 Promille soll ja ins VAG geschrieben werden. Unsere Politiker sind echte Spassvögel. Wenn die das wirklich so machen, dann gilt das nur für deutsche Versicherungsgesellschaften und der deutsche Versicherungskunde wird der neue deutsche Exportschlager.
Beste Grüße
Norbert Porazik
http://www.fondsfinanz.de
Hallo Herr „Denkmal“,
es gibt kein Provisionsverbot für „freie“ Versicherungsmakler. Sie dürfen sich nur nicht mehr unabhängig nennen. Wenn in der EU von unabhängigen Vermittler gesprochen wird, dann meinen die in der EU immer unabhängig von Vergütungen. Unsere Mail von letzter Woche beschreibt das nochmal ganz genau: https://www.fondsfinanz.de/wlabel/newsletter/nl_sone480_19052014/
Im Detail:
Als erstes müssen Sie zwischen dem Versicherungsbereich und dem Finanzanlagebereich trennen.
Im Versicherungsbereich gilt:
§34d Versicherungsvermittler dürfen auf Provisionsbasis vermitteln und beraten. Sie dürfen sich nicht „unabhängig“ nennen.
§34e Versicherungsberater dürfen gegen Honorar beraten und Nettotarife vermitteln.
Hier gilt der IMD2 Entwurf. Sollte dieser Entwurf verabschiedet werden, muss dies dann in deutsches Recht umgesetzt werden.
Auszug Analyse des Centrum für Europäische Politik (cep) zum IMD II-Entwurf:
„Vermittler und Versicherungen dürfen sich nur „unabhängig“ nennen, wenn sie (Art. 24 Abs. 5 IMD II)…
auf „Gebühren, Provisionen und andere monetäre Vorteile“ von Dritten (z.B. Produktgeber) verzichten UND eine „hinreichende Zahl“ von Versicherungsprodukten auf dem Markt „beurteilen“ UND sich nicht auf Produkte von Anbietern beschränken, die in enger Verbindung zu ihnen stehen
Im Finanzanlagebereich gilt:
§34f Finanzvermittler dürfen auf Provisionsbasis vermitteln und beraten. Sie dürfen sich nicht „unabhängig“ nennen.
§34h Honorar(finanz)anlagenberater dürfen ausschließlich gegen Honorar beraten und vermitteln. Hier ist unklar, ob überhaupt Fonds mit Provisionen vermittelt werden dürfen. Wenn ja, muss die Provision komplett (AP und BP) an den Kunden weitergeleitet werden.
Hier gilt auf europäischer Ebene MIFIDII welches bereits verabschiedet worden ist und in den nächsten 30 Monaten in deutsches Recht umgewandelt werden muss.
Hier geht es zur MIFIDII: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2014-0386+0+DOC+XML+V0//DE
Fazit sowohl für §34dVersicherungsmakler als auch für §34fFinanzanlagenvermittler:
Provisionen dürfen weiter entgegengenommen werden
ABER! wer Provisionen nimmt, darf sich NICHT mehr „unabhängig“ nennen
„Unabhängig“ ist nach der EU nur der, der Honorarberatung macht
(Gilt alles erst ab Umsetzung in deutsches Recht! Spätestens in 30 Monaten)
Dann noch zu den 25 Promille. Durch den Aufschrei von vielen Verbänden und wichtigen Persönlichkeiten kam es erst zu dieser Regelung. Eigentlich waren viel härtere Massnahmen geplannt. Diese hatten wir auch erwartet und sind seit Jahren darauf vorbereitet. Nun kommen sie deutlich weicher. Also erst recht kein Problem für uns. Die meisten unserer Vermittler sind auch kaum betroffen, da diese kaum mehr Altersvorsorge über Versicherungen machen, sondern wenn LV dann großenteils Biometrie. Außerdem bleibt es abzuwarten wo sich die Provisionen für die Altersvorsorge jetzt tatsächlich einpendeln, denn es gab ja auch schon die letzten Jahre den Deckel auf 40! Promille…
Beste Grüße
Norbert Porazik
http://www.fondsfinanz.de
Hallo Herr Porazik,
ich finde schon, dass es ernste und gravierende Veränderungen mit sich bringt, da für viele Vermittler / Pools die LV als Cash-Kuh diente. Wenn man den Versicherern glauben soll, dann setzen diese gerade auf die Fondspolice/ Rente. Nicht alle Vermittler haben sich dem Sachgeschäft oder dem Investment verschrieben und verfügen über entsprechendes Know-how in diesen Bereichen.
Sind Sie sicher, dass Lebensversicherungen mit Biometrie, z.B. BU / RL nicht auch davon betroffen sind?
Für den Makler, der sich ja nicht im Lager der Versicherer befindet, sondern i.d.R. per Maklervertrag vom Kunden beauftragt wird, unabhängig aus dem Markt das richtige Angebote zu finden, wird es schwierig, diesen Status glaubhaft nachzuweisen.
Von Versicherern hört man, dass dann eben ein Mehrfachagent wieder ins Spiel kommt.
Interessant finde ich Ihre Anmerkung, dass wohl nur dt. Versicherungsgesellschaften davon betroffen sind.
Es bleibt spannend!
Mit der Provisionszillmerung von max. 25 Promille setzt der Gesetzgeber die Vergütung an.
Das hat dann doch enorme Auswirkungen auf den Vermittler und besonders auf die Maklerpools, da wohl ausserdem die Haftung dafür auf 10 Jahre angehoben werden soll.
Woran soll ein Pool dann noch verdienen und welcher Vermittler kann es sich leisten, davon noch etwas abzugeben?
Neben dem Provisionsverbot für unabhaengige Beratung, für die ja gerade die Maklerschaft stehen sollte, ist dies eine weitere Verschärfung der finanziellen Lage der unabhängigen Vermittler.
Wo bleibt eigentlich der Aufschrei und was soll man nun tun?
http://www.fondsprofessionell.de/news/fonds-versicherung/nid/hilfspaket-fuer-lebensversicherer-regierung-deckelt-vertriebskosten/gid/1015495/ref/4/
Vielen Dank an SG :)
Einfach – „UNABHÄNGIG“ zu bleiben, wird es einem nicht gemacht.
Die Lobby für freie Versicherungsmakler- und Finanzvermittler, so sie es überhaupt gibt, hat ziemlich geringes Gewicht.
„Es lebe der abhängige Vertrieb der Sparkassen ( DEKA- Fonds), Deutschen Bank ( DWS) und der Allianz. “ So geht Lobby- Arbeit!
http://www.fundresearch.de/Nachrichten/Top-Themen/MiFID-II-Der-Gesetzgeber-meint-es-ernst-.html
Keine Angst, ich bin kein Angestellter der FF. Ich bin 93 Makler und bringe mein Geschäft der Fondsfinanz. Das Lob war aus tiefster Überzeugung und Umsonst Herr Porazik. SG
Hallo,
auch wenn es vielleicht so aussehen mag – aber die Marketingabteilung der Fonds Finanz hat diesen Kommentar tatsächlich nicht verfasst. Ich habe alle gefragt. Ich glaube auch niemand anderes von Fonds Finanz, wobei ich jetzt nicht alle Mitarbeiter fragen konnte.
Natürlich freuen wir uns aber sehr über das Lob und die Worte eines offenbar sehr zufriedenen Vermittlers!
Um den Beweis anzutreten würde ich mich freuen, wenn der Verfasser sich zu erkennen geben würde, damit hier kein falscher Eindruck entsteht :)
Vielen Dank und herzliche Grüße aus München,
Norbert Porazik
Noch ist die Sachcourtage vielleicht eine sichere Größe, die durchschnittlichen Courtagehöhen dürften doch niedriger sein, wenn man den Kfz- Bestand einberechnet.
Ich weiß nicht wie hoch der Overhead der Pools ist, aber gehen wir mal von 10- 15% aus. Dann bleibt deutlich weniger übrig.
Wie man bei FF sieht, lässt sich dies auch nicht mehr mit 10 Personen bewältigen, dadurch werden die hohen Personalkosten bei einem Pool, der z.B. auf Masse setzt, eine Risiko. Ohne geht es aber nicht.
Wie hoch ist eigentlich der Anteil von biometrischen Risiken am LV- Umsatz. Die Bewertungssummen liegen i.d.R. deutlich niedriger.
Außerdem steigen mit der Verlängerung der Haftungszeiten auf 10 Jahre die Poolrisiken. Schon heute gibt es Pools die ein riesiges Haftungsvolumen bei den Gesellschaften vor sich herschieben.
Die Kürzung der AP- Prov. betrifft , so weit mir bekannt ist, jedoch auch die biometrischen Risiken.
D.h., wenn es zukünftig politisch gewollt nur noch 3-3,5% zu verteilen gibt, wird es auch für den Pool deutlich weniger Marge geben, als bisher. Die Arbeit bleibt für alle gleich.
… sprach die Marketingabteilung der Fondsfinanz :-)
Richtige neutrale Maklerpools gibt es nur mehr einen Namhaften. Die Fondsfinanz aus München. Der Rest gehört doch immer einem Versicherer. Die Roadshows und Messen der FF brummen auch und sind sehr informativ. Die werden die Deckelung auf jeden Fall überleben und bieten mit der kostenlosen Maklerhompage, kostenlose Vergleichsrechner, Kundenverwaltungsprogramm, elektronische Unterschrift, sichere dein Lebenswerk, etc einen echten Mehrwert. Es hieß ja schon durch die KV Deckelung das alle Probleme bekommen. Das Gegenteil war bei FF der Fall. Die Prov. Deckelung betrifft ja auch nur die die LV Geschäft vermitteln. Die meisten Erträge kommen doch aus dem Bereich Biometrische Risiken also BU,RLV,DD. Die werden nicht betroffen sein.Die FF wird geschätze 150 Millionen Sachbestand haben, das ergibt hier schon 30-40 Mio garantie Courtage. Dann die ganzen DP und BP. Da entsteht eine Macht im Poolbereich. Es lohnt sich halt eben wenn du deine Kunden( Makler) gut behandelst.
Wenn die LV- Prov. gekürzt oder ganz entfällt, wird die Existenz der Maklerpool stark gefährdet.
Das Pooling macht dann für den Vermittler keinen Sinn mehr, da es weder um Konditionshöhen noch Zugang zu Produkten geht, weil die Versicherer Nettoprodukte direkt anbieten werden und nicht noch Maklerpools zwischenschalten.
Für Maklerpools würde sich dieses Geschäft auch nicht rechnen.
Da die meisten Vermittler eher wenige ausgewählte LV- Partner haben, stellt die Umstellung kein Problem für sie dar, sehr wohl aber für die Pools , die dieses Geschäft verlieren werden.
Im Fondsgeschäft ist es im Prinzip gleich. Wenn keine AP/ BP für unabhängige Vermittlung mehr fließen darf, dann entfallen die Poolvergütungen, da es nicht darstellbar ist, warum der Pool beispielweise an der laufenden Depotbetreuung ( durch den Vermittler) teilhaben soll.
Vielmehr wird der Vermittler sich diese mit einem Vermögensverwalter teilen. Der VV übernimmt die gesamte Abwicklung und ggf. Fondsauswahl und der Vermittler die Vor- Ort- Betreuung und den persönlichen Kundenkontakt.
Die Vergütung erfolgt dann aus der VV- Gebühr. Betreute VV- Depots dürften für viele Vermittler der beste Weg sein.
Für Pools entfällt die Existenzberechtigung. bzw. wird schwer zu erhalten sein.