Mehrheit der von uns befragten Rechtsanwälte mit denen wir zu diesem Thema gesprochen haben. Viele sehen das Schreiben der Kanzlei Klumpe, Schroeder und Partner aus Köln als eine reine Verzögerungstaktik auf die mutmaßlich geschädigte Anleger nicht eingehen sollten. Malte Hartwieg soll seinen Zahlungen vertragsgemäß nachkommen, so der übereinstimmende Tenor. Wenn er das nicht kann, dann muss Malte Hartwieg eben zum Insolvenzverwalter gehen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, so die Aussage von Anlegern gegenüber unserer Redaktion. Recht haben sie. Malte Hartwieg hat den Aufschub nicht verdient. Da auch die Staatsanwaltschaft ermittelt, könnte es natürlich auch eine Frage der Zeit sein, bis hier von Seiten der Staatsanwaltschaft „Tabula rasa“ gemacht wird. Die Kanzlei Klumpe, Schroeder und Partner hat bereits vor Jahren ein ähnliches Prozedere beim Debi Select Fonds versucht………….die Betonung liegt auf „versucht“. Auch wir haben das damals unterstützt, müssen Heute aber zugeben „Klumpe kann es nicht aus unserer Sicht“.
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