Auf unsere Presseanfrage hat uns die Staatsanwaltschaft München 1 geantwortet. Wir hatten dort angefragt, weil es Behauptungen gab „die Wohn- und Geschäftsräume wären durchsucht worden“. Das dementiert die Staatsanwaltschaft in Ihrer Antwirt an uns. Zitat:
Sehr geehrter Herr Bremer,
unserer Behörde liegen Anzeigen wegen des Verdachts des Betruges u.a. gegen die von Ihnen genannte Person im Zusammenhang mit der Firma NCI vor. Wir prüfen derzeit, ob ein ausreichender Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorliegt oder nicht. Durchsuchungsmaßnahmen sind von uns in dieser Sache nicht durchgeführt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat Ende
Wir prüfen i m m e r, gehen nicht jeder „Fehlinformation auf den Leim“.
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