Diese Frage können wir nicht beantworten, aber was wir sagen können ist, das es sehr viele Anleger gibt, die es genauso sehen wie wir. Selbstanzeige und die Staatsanwaltschaft ermitteln lassen-Punkt! Natürlich würde auch ich als Anleger jetzt versuchen so schnell wie möglich mein eingezahltes Geld wieder zu bekommen. Geld was jetzt, möglicherweise, schon nicht mehr vorhanden ist, wo soll es herkommen durch die Arbeit von RA Klumpe und Herrn Fuchsgruber? Die dürften doch nur in der Lage sein “ aufzuklären“, aber nur soweit wie Malte Hartwieg das auch zulassen wird, denn gerade diese Herren sind ja auf die Auskunftsfreudigkeit von Herrn Hartwieg angewiesen. Die Staatsanwaltschaft hingegen kann alle ihre Mittele einsetzen, ohne Herrn Hartwieg zu fragen, um das aufzuklären. Es kann doch auch sein, das Malte Hartwieg sauber gearbeitet hat, mal ehrlich wann zählt das mehr, wenn das die Staatsanwaltschaft feststellt, oder wenn das die Herren Klumpe und Fuchsgruber feststellen?
..RA Klumpe hat schon seit Jahren in der Branche einen zweifelhaften Ruf. Schaut man mal in Richtung Debi Select…wundert man sich doch nicht wirklich..
wirkt auf mich wie Oehme……..
Keine Ahnung, wir Sie den Artikel lesen, aber laut diebewertung prüft die StA zumindest, ob sie Ermittlungen aufnehmen soll/kann.
Und so steht/stand es auch schon in diversen anderen Zeitungen. Was haben Sie bloß immer mit der Wiwo?
Das Ganze is doch nur ne Farce für die Anleger. Und dass Hartwieg es nicht lassen kann, belegt sein neues „Baby“ Crypsilon Technologies. Auch da taucht er „offiziell“ nirgends auf. Schon seltsam, wie er eine Firma nach der anderen gründet, aber nie auf den 1. Blick dahinter zu erkennen ist.
Nunja, lt. Ihrer WiWo sollte doch die Staatsanwaltschaft eigentlich schon ermitteln.
Oder verstehe ich den Artikel völlig falsch ?
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/new-capital-invest-selfmade-man-droht-klagewelle/9767668.html
Prüfen des anfangsverdacht ist noch kein ermittlungsverfahren! Nichts anderes steht in der wiwo und wurde, wenn ich mich richtig erinnere auch der Redaktion von diebewertung so bestätigt
Auch bei einer Selbstanzeige ist der erste Schritt, das Prüfen eines Anfangsverdachts.
Wenn also schon Rechtshängigkeit vorliegt, brauchts keine weiteren Aktionen.
Auch vom vermeintlichen Delinquenten nicht.
Somit sind die hier erhobenen Forderungen bez. Selbstanzeige usw. reduntant.
Hoffe, ich habe mich nun verständlich(er) ausgedrückt. ;)
Stimmt doppelt gemoppelt bringt auch nicht mehr Erkenntnisse!
:-)