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Malte und Co. fünfhunderttausend Euro wofür?

andreasmetallerreni (CC0), Pixabay
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Die heftige Strafe für Malte H vor dem Landgericht München zeigt wieder einmal das Gefälle zwischen Bayern und Baden-Württemberg, wenn es um die Höhe von Strafen und die Effizienz von Strafverfolgung geht…  Im Norden oder gar in Berlin hätte man wohl weniger Gefängnisstrafe verhängt oder die Akte hätte sich im Hin und Her von Inkompetenz und Freitagsnachmittagsstimmung irgendwo verloren…. (siehe zum Beispiel BWF Goldskandal) aber das ist ein anderes Thema. Vorgestern ist der letzte Häftling in Sachen BWF Stiftung entlassen worden (Betrug seit 2012, aufgeflogen 2015, Entlassung 2021)…..

Geholfen ist damit keinem

Geholfen ist einer langjährigen Gefängnisstrafe im Übrigen niemanden, bekanntlich kostet Haft den Steuerbürger so ungefähr 150 Euro pro Tag. 111 Monate mal 30 Tage mal 150 E gibt 500.000 Euro. Wofür? Nicht gerechnet die Kosten der Auslandsfahndung und so weiter.

Schadenersatz – lächerlicher Gedanke in unserem Rechtsstaat

In die Röhre gucken die Geschädigten sowieso. Sinnlosklagen a la Kilian gegen den Staat (Aussage der Aufsicht BaFin: wir haben noch nie einen solchen Prozess verloren) oder gegen dumme und naive Vertriebler (sind immer pleite) sind die Folge.

Wir brauchen eine vernünftige Aufsicht, die schnell und effizient, Großschäden verhindert.

Dann verplempert Malte H. nicht sein Leben hinter Gittern und Schäden wären verhindert worden. Malte wäre dann entweder Clown (so wie früher) oder Waldarbeiter (so wie er heute die Haare im Gesicht trägt).

Oder Maurer oder Fitnesslehrer oder Schriftsteller…

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