Der Verfassungsschutz hat die „Querdenken„–Bewegung nach Angaben von Bayerns
Innenministers Herrmann bisher nicht förmlich zum Beobachtungsobjekt erklärt.
Die Bewegung sei eine äußerst heterogene Gruppierung, die man genau im Blick habe, sagte der CSU–Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Momentan ist aber der förmliche gesetzliche Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes nicht eröffnet.“ Laut RND wollen die Sicherheitsbehörden vorerst auch weiterhin davon absehen.
Wir leben in einer Demokratie und da ist das Recht auf freie Meinungsäußerung ein hohes Gut, und übrigens auch im Grundgesetz verankert. Manche Diskussionen, wenn jemand eine andere Meinung hat, ist dann aber auch nicht nachvollziehbar.
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