Auch wir hatten von der immensen Anzahl von Mitgliedern der WSW Wohnsachwerte eG gehört, aber bis heute keine Bestätigung. Man stelle sich einmal vor, 20.000 Genossen, die jeden Monat brav ihre Beiträge bezahlt haben, 80.000 wo im Moment keiner weiß, haben die einen rechtsgültigen Vertrag mit der Genossenschaft oder eben nicht.
Das macht natürlich viel Arbeit für einen Insolvenzverwalter, denn er muss schlichtweg 100.000 Einträge prüfen, jeden einzelnen. Er muss prüfen, ob es zwischen dem Genossen und der Genossenschaft einen rechtskräftigen Vertrag gibt oder eben nicht.
Man stelle sich einmal vor, für jeden Vertrag bedeutet das ca. 0,5 Stunden, die benötigt werden, um das zu prüfen, wenn die Genossenschaft eine ordentliche Buchführung hatte.
Damit liegen wir, alleine bei der Prüfung dieser Verträge, bei einem Arbeitsaufwand von 50.000 Stunden. Rechnet man einmal, dass ein Mitarbeiter im Schnitt 1.600 Stunden im Jahr arbeitet, dann reden wir hier darüber das 32 Mitarbeiter, die ein ganzes Jahr mit der Überprüfung der Verträge beschäftigt sein werden.
Es ist ein Mammutverfahren. Es wird eine Menge an Insolvenzanmeldungen geben, sobald die Forderung zur Insolvenztabelle vorgenommen werden kann. Unseren Mitgliedern der Interessengemeinschaft helfen wir natürlich dabei ohne Kosten, und wir werden, wenn gewünscht, diese dann auch auf einer eventuellen Gläubigerversammlung, natürlich vertreten um ihre Rechte zu wahren.
Wir, wollen selbst nicht in den Gläubigerausschuss, aber wir wollen sehen, dass die richtigen Vertreter in den Gläubigerausschuss kommen, denn ganz ehrlich, zu dem jetzt vom Insolvenzgericht bestellt Insolvenzverwalter haben wir keinerlei Vertrauen. Er allein hätte durchsetzen können, dass der Beschluss des Amtsgerichtes Weiden hätte veröffentlicht werden können. Was wir ihm aber besonders Übel nehmen, dass wir eine Antwort auf eine Presseanfrage bekommen, in der nicht einmal ein Mitarbeiter als Ansprechpartner benannt wurde.
Das Versteckspiel geht also auch da weiter. Warum? Diese Frage sei an dieser Stelle zum wiederholten Male gestellt. Das haben wir in Dutzenden von Insolvenzverfahren bis heute noch nicht erlebt. Macht man nicht!
Nun geht es aber mit dem Desaster weiter. Der Insolvenzverwalter ist immer verpflichtet, um Masse zu kümmern und zu schauen, von welchem Schuldner er hier offenstehende Forderungen zur Zahlung anmahnen kann. Allein das könnte nun 20.000 Genossen betreffen. Er kann auch nicht in einem „Handstreich“ diesen Genossen diese Forderung erlassen, denn im Genossenschaftsgesetz gibt es ein sogenanntes Erlassverbot. Er muss es von Rechtswegen einfordern. Tut er das nicht, so kann er in die Haftung geraten.
Nun haben wir hier aber noch eine weitere besondere Situation, denn hier ist nahezu bei allen Verträgen ein Arbeitgeber in das System mit eingebunden. Nun stellen wir uns einmal bitte vor, der Insolvenzverwalter übermittelt einem Genossen ein Forderungsschreiben von 5.000 Euro oder mehr, dann müsste in einem Prozess der Genosse dann seinem Arbeitgeber den sogenannten „Streit“ erklären, denn der Arbeitgeber ist ja eigentlich der, der allein diese Leistung erbringen kann.
Bei vielen Verträgen dürfte es dann auch so sein, dass die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen sogar im Tarifvertrag vereinbart ist.
Können sie sich dieses Chaos vorstellen? Wir ja, denn wir kennen das alles schon! Der jetzt bestimmte Insolvenzverwalter noch nicht. Wir haben große Zweifel daran, dass er das wird bewältigen können. Möglicherweise muss man dann auch in einer Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter austauschen. Genau dies haben wir in einem anderen Fall getan und auch damals war es die richtige Entscheidung. Auch hier hatten wir einen „Besser-Wisser-Insolvenzverwalter“.
Mit unserer damaligen Entscheidung haben wir 1.000enden Genossen geholfen, dass sie die Forderungen vom Insolvenzverwalter nicht in die Privatinsolvenz treiben.
Wir haben aber hier noch eine weitere Situation, denn manche Genossen wurden betrügerisch in Verträge gelockt. Sie hatten eigentlich nur einen Kredit gewollt, hatten dann aber einen Vertrag mit einer Genossenschaft in der Hand, einen Kredit haben die natürlich nie bekommen. Uns sind die Vertriebe bekannt, und wir wollen, dass der Insolvenzverwalter hier eine Strafanzeige wegen Verdachts des bandenmäßigen Betruges gegen jeden Vermittler erstattet, der solche Verträge vermittelt hat und dafür Provisionen kassiert hat. Die Vertriebe sind bekannt.
Hier muss man dann auch jeden einzelnen Vermittler auf Schadensersatz verklagen, auch wenn der dann in Privatinsolvenz geht. Da darf man keine Rücksicht nehmen.
Viele der betroffenen Genossen haben keine Rechtsschutzversicherung, aber auch kein Geld, um sich gegen eine Forderung des Insolvenzverwalters zu wehren. Auch hier haben wir natürlich Lösungen, denn am Geld darf, sein Recht zu bekommen, nicht scheitern.
Sie sehen es lohnt sich Mitglied unserer kostenlosen Interessengemeinschaft zu werden. Wir wollen helfen, mehr nicht!
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