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Mandant ist Anwaltsliebling

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Unser Artikel zu den so genannten Anlegerschutzanwälten hat die Aufmerksamkeit vieler User geweckt, dies zeigen viele Zuschriften an uns zu diesem Thema. Viele sehen Anlegerschutzanwälte kritisch, genau wie wir,denn den Anwälten geht es doch nur um die Gewinnung von Mandaten.

Ihr Honorar bekommen die Anwäte immer. Erfolgsabhängig, wie zum Beispiel in den USA, arbeitet in Deutschland kein Anwalt. Wenn ich eine Kanzlei mit 50 Mitarbeitern habe, dann muss der Rubel rollen -manchmal sicherlich auch hier egal wie ich an die Mandate komme. Aufpassen, so einige User, muss man vor allem bei Anwälten, die sich noch den Mantel „Verbraucherschützer zu sein“ umhängen, den Verbraucherschutz aber letztlich nur nutzen, um eigene Mandate zu bekommen. Das ist dann so ein Mittel zum Zweck. Manche Anwälte unterstützen sogar Anlegerschutzvereine, um darüber Mandate zu bekommen. Also unser Rat hier, ihr Anwalt um die Ecke oder der Anwalt der Ihnen von der Anwaltskammer empfohlen wird, ist oft sicherlich der bessere Rat. Fragen Sie den Anwalt auch immer, was sie die Beauftragung an ihn sie letztlich kosten kann. Manche benennen Ihnen einen Betrag von 100 Euro/200 Euro (im Einzelhandel würde man sagen Lockangebot). Die tatsächlichen Kosten können aber durchaus beim 30-fachen oder noch mehr liegen, je nachdem wie weit dass Verfahren durchgeführt wird. Zu einem ganz besonderen Fall haben wir jetzt einmal den Verbraucherzentrale Bundesverband angeschrieben. Hier sind unsere Recherchen doch auf erhebliche mögliche Interessenskonflikte gestoßen. Mal schauen wie sich der Bundesverband dazu äussert.

Danke da auch an gomopa, die diesen Interessenkonflikt zum Beispiel im lezten Jahr durchaus auch noch gesehen und veröffentlicht haben.

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Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

7 Comments

  • Ja klar Herr Kollege, wenn es unangenehm wird und man aus der Ecke nicht mehr herauskommt ist das eine feine Lösung. Nochmals die Werbung ist eindeutig nicht in Ordnung. Das wissen Sie genauso gut wie ich, also solche „Werbemethoden“ gehören sich nicht in unserem Berufsstand. Qualifikation hin oder her. Soll sich bitte die zuständige Anwaltskammer damit beschäftigen und die Verbraucherschutzzentrale Bundesverband. Nach einem ersten Gespräch mit dieser Institution war diese „sehr verblüfft“ über so eine anwaltschaftliche Werbung, genau wie ich. Zu Ihrer geschätzten Information, werter Kollege, auch ich bin Fachanwalt mit einer Kanzlei mit über 20 Kollegen. Solche Werbemethoden sind uns einfach zu wider.

  • Werter Herr Kollege,

    Verbraucher/Anlegerschutzanwalt was bedeutet das eigentlich? Das ist doch kein geschützter Titel, sondern suggeriert doch nur dem Mandanten, in dem Fall einem Anleger/Verbraucher, das ich ihn schützen will. Prima, aber dann sollte ich ihm sagen was das so alles kostet, und das das Jahre dauern kann und sicherlich immer mal wieder eine Rechnung vom Anwalt kommt. Ganz klar Herr Anwalt es muss natürlich Anwälte geben die sich solcher Dinge als Spezialgebiet annehmen. Dies kann aber Anwalt Müller von Nebenan genauso. Es geht hier ganz einfach um die Methode der Werbung, die halte ich in der gewählten Form für absolut fragwürdig und hinterfragenswert. Aus meiner Sicht kann das sogar gegen Standesrecht verstoßen. Ich empfehle Ihnen hier auch mal die Seite des Bayrischen Anwaltsvereins zu lesen. Der von Ihnen benannte Anwalt bewegt sich auf einem ganz schmalen Grat, der möglicherweise schon überschritten ist. Unseriös und nicht in Ordnung finde ich ganz einfach die Werbung mit den benannten 100 Euro. Das ist Discounterwerbung keine Werbung für einen seriösen Anwalt. Sie mögen sagen „Marketing“, aber ich halte es in der gewählten Form für nicht möglicherweise nicht zulässig.

    Zitat
    Oder in Kurzform:

    Der Anwalt darf nicht um ein konkretes Mandat werben. Seine Werbung muss sachlich, wahr und informativ sein. Praxisbroschüren, Rundschreiben und andere Informationsmittel (dazu gehören Homepage, Kundenzeitschriften, Direktresponse-Anzeigen sowie Rundfunk- und Fernsehwerbung) sind zulässig. Den Rahmen anwaltlicher Werbemaßnahmen gibt die Bundesrechtsanwaltsordnung vor, denn unter §43 b heißt es, dass Werbung dem Rechtsanwalt nur erlaubt ist, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist (vgl. BRAO §43 b).

    In der Werbung wird ganz klar nach Aufträgen gesucht.

  • „Dies kann aber Anwalt Müller von Nebenan genauso.“

    Sorry, aber an dieser Stelle steige ich aus, denn das was Sie da schreiben ist Kokolores!

    Senden Sie ruhig Betroffene zum Wald- und Wiesenanwalt der vormittags die Scheidung, danach das Verkehrsdelikt, dann die Kneipenprügelei und letztendlich den Immobilienbetrug. Sicherlich vom Erfolg gekrönnt. Wie lange machen Sie schon Ihren Job? Wie viel erfahrung haben Sie?

    Vielen Dank für das Gespräch.

  • Mit Verlaub, werter Kollege, ich mache so etwas nicht weil ich für eine ganz kleine und überschaubare Klientel arbeite. Ich nutze die Plattform Gomopa anders – und das bereits seit vielen Jahren und – weil mir das Management Gomopa’s so sehr gefällt bin ich sogar Teilhaber Gomopa’s Gänzlich unbefangen bin ich aus diesem Grunde natürlich nicht. Aber schauen Sie hier: http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=232&meldung=Nieten-in-schwarzen-Roben-auf-Mandantenfang da setzt sich Gomopa intensiv mit Kollegen auseinander und hier: http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=285&meldung=Anleger-Kanzlei-Resch-Mandantenfang-ueber-Vereine interviewen sie RA Resch das dem „die Schuhe qualmen“.

    Die 100,- Euro beziehen sich wahrscheinlich auf den neustesn Bericht zu den Leipziger Schrottimmobilien. Liebe Freunde, die Kosten fallen sowieso an und wenn sich diesbezüglich einige Geschädigte unter Leitung der Rechtsanwälte zusammen tun, was soll dagegen einzuwenden sein? Oder möchte man das die Juristen die Kosten tragen?

    Ich kann mich nur wiederholen, ich sehe in den Werbeaktionen für die Kanzlei Resch genauso viel oder so wenig Spektakuläres wie eine Anzeige der Allianz in der BILD Zeitung. Wo ist der Unterschied? Wäre Gomopa jedoch eine Anlegerschutzplattform, dann wäre das nicht in Ordnung, das gebe ich zu.

  • Das Problem Herr RA ist ganz einfach, das gomopa heute so erzählt und morgen so, wahrscheinlich gerade so wie es in den Werbeetat passt. Noch vor einem Jahr hat gomopa selber einen Artikel veröffentlicht in dem man sich eben mit deisem RA kritisch auseinandersetzt.Solche Werbung halte ich genau wie der Verfasser des Artikels für sehr bedenklich.Hier werden Erwartungen geweckt und letztlich der Mandant durchaus in eine Kostenfalle gelockt.Gerade als Anwalt im Verbraucherschutzbereich muss man für sich andere Maßstäbe ansetzen lassen, oder man muss ehrlich sagen, ja aich mache das weil ich Kohle verdienen will. Bitte doch nicht auf die „soziale Masche“ kommen.Der braucht doch im Monat mindestens 200.000 Euro (geschätzt) um seine Anwaltsfabrik am laufen zu halten.Klar da muss die Maschinerie „Mandantenwerbung“ laufen, egal wie.Die Werbung mit den 100 Euro ist nicht seriös für einen Verbraucheranwalt, oder wie er sich auch immer nennen mag.Das hat nichts mit den Qualitäten dieses Herren als Anwalt zu tun.Diese mögen durchaus in Ordnung sein, das will ich nicht bestreiten.Trotzdem ich sage immer subjektiv ganz klar, Finger weg von solchen Anwälten die es nötig haben so auf Mandantenfang zu gehen.Warum machen Sie soetwas nicht?

  • Gomopa hat doch vor kurzem erst erklärt das sie mit Verbraucherschutz nichts zu tun haben. Was also gibt es für Probleme wenn die Jungs auf ihrer Seite, auf der sie sowieso tun können was immer sie möchten, Werbung für einen der besten Anlegerschutz Rechtsanwälte (WiSo) mit Schwerpunkt Immobilien machen? Und wenn sie für diese Werbemassnahmen bezahlt werden, wovon ich mal ausgehe, wo ist da das Problem? Umsonst ist der Tod. Lasst die Kirche schön im Dorf, Kameraden. EIn Gomopa Fan!

  • Ihr meint wohl Anwalt R aus B.Der hängt doch ganz klar mit Plattform \g\ zusammen.Was die für den an Werbung machen geht doch weit über das Übliche hinaus.Es würde mich nicht wundern wenn die von den so gewonnenen Mandaten auch noch Geld bekommen.Ich finde euren Artikel gut das mal prüfen zu lassen.Auch Anwälte können Abzocker sein.Mit so einer Plattform als \Werbepartner\ im Hintergrund mehr denn andere

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