Genannte Anwälte sind sicherlich nicht die einzigen Rechtsanwälte, die Anleger anschreiben. Was uns immer wieder verwundert, ist jedoch, wie die Anwälte an die Adressen der Anleger kommen. Diese Frage stellt sich natürlich hier auch. Liest man das Schreiben der Rechtsanwälte, stellt sich für uns natürlich die Frage, „wie kommen die darauf, dass die EdW“ überhaupt als schadensmittragender in Frage kommen könnte? Wir werden dies mal hinterfragen. Mal schauen, was der eine oder andere Kollege dazu sagt.
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