Manchmal schütteln auch wir nur den Kopf über merk-würdige Anlegerinformationen von Seiten von Rechtsanwälten. Außer Mandaten einsammeln und einen Vorschuss abzukassieren, kann das doch möglicherweise gar nichts sein. Warum?
Hier der Text einer Informations oder Werbemail:
nachdem in dem Insolvenzverfahren der PIM Gold GmbH die Gläubigerversammlungen mehrfach verschoben wurden und der nächste geplante Termin erst am 22.09.2020 stattfinden soll, ist es um den Anlegerskandal rund um die PIM Gold GmbH weitgehend still geworden. Aus Sicht der geschädigten Anleger befindet sich das Verfahren somit schon seit Monaten in einem Schwebezustand.
Unsere Kanzlei hat die Zwischenzeit dazu genutzt, sich intensiv mit der Haftung des Herrn Mesut Pazarci, dem ehemaligen Geschäftsführer der PIM Gold GmbH, dessen Vermögen durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt worden ist, zu befassen.
Nach Abschluss unserer Ermittlungen sind wir der festen Überzeugung, dass Herr Pazarci den PIM Gold Anlegern schadensersatzpflichtig ist, weil er diese in sittenwidriger und vorsätzlicher Weise geschädigt hat.
Darüber hinaus gibt es gute Argumente für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus strafrechtlichen Gesichtspunkten. Die Schadensersatzansprüche können somit auf mehrere Argumente gestützt werden, wodurch sich die Erfolgschancen für ihre Durchsetzung erhöhen.
In diesem Zusammenhang haben wir für einen unserer Mandanten beim zuständigen Landgericht Darmstadt eine erste Klage gegen Herrn Mesut Pazarci eingereicht. Weitere Klagen sind geplant.
Wenn auch Sie an einer klageweisen Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Herrn Pazarci interessiert sind, können Sie sich gerne per Rückantwort auf diese E-Mail an unsere Kanzlei wenden. Bitte teilen Sie uns hierfür unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und der Versicherungsgesellschaft mit, ob Sie rechtsschutzversichert sind. Anderenfalls lassen wir Ihnen gerne ein Kostenangebot für die Klageeinreichung zukommen.
Mail Text Ende
Was soll das für einen Sinn machen Herrn Pazarci zu verklagen? Die Idee hatten doch auch andere bereits. Was werden Sie da ausser einem Titel bekommen?
Die Frage ist doch auch, wo und in welcher Höhe Sie den dann auch vollstrecken können. Was nützt Ihrem Mandanten ein Titel mit dem er sich die Wand tapezieren kann? Das hätte doch nur einen Nutzen für Ihre Kanzlei, oder?
Müssten Sie sich da nicht auch mit dem Insolvenzverwalter über Vermögenswerte streiten? Für uns ist das eine sinnlose Aktion.
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