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Mandantenfang? Werbung mit Arresten die man erreicht hat

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Wir kennen solche Meldungen zur Genüge aus der Vergangenheit. Das ist schließlich auch eine tolle Werbung, die man damit machen kann, und natürlich will man sich damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem einen oder anderen werbenden Kollegen verschaffen. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass kaum einer dieser Arreste in der Konsequenz auch dazu beigetragen hat, dass der Urteilsinhaber auch sein Geld zurückbekommen hat.

Zunächst einmal ist dazu zu sagen, dass jedes Gericht in Deutschland anders urteilt, und natürlich können Anleger nicht alle zu dem Gericht laufen, das diesen Arrest erlassen hat. Zudem muss man sich den Arrest dahingehend genau anschauen, welche Rechtswirksamkeit der dann für ein Schweizer Unternehmen hat.Mit der gleichen Begründung, mit der man den Arrest bekommen hat, kann man beim nächsten deutschen Gericht dann auch wieder scheitern. Solche Meldungen nutzen Rechtsanwälte nahezu immer, um sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Kollegen zu verschaffen. Denn hat man erst einmal das Mandat, hat der Anwalt sein Geld verdient.

Er gibt IHNEN keine Garantie, dass er für Sie ein ähnliches Urteil erreichen kann.

Das ist ihm dann oft auch „wurscht“, denn er hat sein Geld verdient, wenn er das Mandat von Ihnen hat. So einfach ist das.

Wir haben dazu auch einen uns bekannten Rechtsanwalt gefragt, der uns folgende ergänzende Antwort übermittelte:

„Das ist jetzt eine schwierige Lage. In diesem Stadium werden Gelder durch die Ermittlungsbehörden „gesichert“, aber nicht gerecht verteilt. Jeder müsste sich einen eigenen zivilrechtlichen Vollstreckungstitel besorgen und auf dessen Grundlage den staatsanwaltlichen Arrest je (teilweise) aufheben lassen.

Dabei würde in der Tat das Prioritätsprinzip gelten. Was das bringt, ist aber unsicher. Man weiß nicht, wie viele Gelder wo genau sind und ob nicht je Insolvenzen drohen bei den Kontoinhabern. Falls diese eintreten, geht das nicht mehr und kurz zuvor gezahlte Beträge könnten sogar wieder angefochten werden. Im Insolvenzverfahren wiederum – jedenfalls nach deutschem Recht – würden dann alle gleichermaßen bzw. anteilig befriedigt werden.“

Ich bin überzeugt davon, dass wir in den nächsten Wochen noch mehr solcher „Erfolge“ vermeldet bekommen werden von den unterschiedlichsten Rechtsanwälten, insofern sehen wir diese Meldung, die durchs Internet geistert, einmal als „Randnotiz“ an.

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