Die BaFin hat einen Katalog mit Häufigen Fragen und Antworten (FAQ) zu dem Moratorium über die Maple Bank GmbH erstellt, das sie am 6. Februar angeordnet hatte.Aufgrund des Moratoriums ist die Bank für den Kundenverkehr geschlossen und darf keine Zahlungen entgegennehmen, die nicht zur Tilgung ihrer Schulden bestimmt sind. Die Maple Bank GmbH hat keine systemische Relevanz, so dass das Moratorium keine Bedrohung für die Finanzstabilität darstellt. Gleichwohl wirft es bei betroffenen Anlegern und Gläubigern möglicherweise Fragen auf, die der Antwortkatalog klären soll.
1. Warum hat die BaFin ein Moratorium über die Maple Bank GmbH angeordnet?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Februar 2016 gegenüber der Maple Bank GmbH wegen drohender bilanzieller Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind („Moratorium“).
Die BaFin hat das Moratorium anordnen müssen, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern. Nach einer zu bildenden Steuerrückstellung droht dem Institut die bilanzielle Überschuldung.
2. Wie sind die Forderungen der Kunden gegen die Maple Bank GmbH geschützt?
Die Einlagen der Kunden der Maple Bank GmbH sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist.
Darüber hinaus ist die Maple Bank GmbH Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.
3. Wie ist das weitere Verfahren?
Die BaFin muss nun prüfen, ob mögliche Rettungsbemühungen erfolgreich sind. Im Fall einer drohenden oder tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit der Maple Bank GmbH kommt als nächster Schritt auch die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Betracht. Den entsprechenden Eröffnungsantrag kann allein die BaFin stellen, im Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit jedoch nur mit Zustimmung des Instituts. Parallel dazu wird die BaFin prüfen, ob und wann der so genannte Entschädigungsfall festgestellt wird.
4. Wie kommen die Kunden an ihr Geld?
Sobald die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die nach dem Einlagensicherungsgesetz berechtigten Einleger der Bank entschädigen kann. Die EdB wird von sich aus die Einleger der Maple Bank GmbH anschreiben. Kunden brauchen keine Anträge oder Anfragen zu stellen; damit würden sie das Verfahren nur unnötig in die Länge ziehen.
Da die Maple Bank GmbH auch Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. (BdB) ist, kommt darüber hinaus auch eine freiwillige Entschädigung durch den BdB in Betracht. Nach Maßgabe seines Statuts übernimmt der freiwillige Einlagensicherungsfonds den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Das Verfahren ist der Webseite des BdB zu entnehmen.
5. Wie lange wird es dauern, bis die Kunden ihr Geld erhalten?
Die Einlagensicherungseinrichtung hat die Entschädigungsansprüche der Einleger unverzüglich zu prüfen und die geeigneten Entschädigungsmaßnahmen zu treffen. Das Einlagensicherungssystem hat die Ansprüche der Einleger spätestens 20 Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin zu erfüllen. Ein Antrag bei der Einlagensicherungseinrichtung ist dafür nicht erforderlich.
6. Welche Schritte müssen Kunden der Maple Bank GmbH unternehmen, um ihre Ansprüche (gegenüber der Entschädigungseinrichtung und dem Einlagensicherungsfonds) zu sichern. Müssen Ansprüche gegenüber der BaFin angezeigt werden?
Es sind keine Schritte erforderlich. Die Entschädigungseinrichtung (und der Einlagensicherungsfonds) kommen nach Feststellung des Entschädigungsfalls von sich aus auf die Einleger zu (siehe oben).
7. Was passiert mit Festgeldern? Gibt es hier Unterscheidungen nach der Art der Gläubiger?
Nein, das Moratorium der BaFin unterscheidet in seiner Wirkweise weder nach der Art der Einlagen (Festgeld, Tagesgeld) oder Vermögenswerte, noch nach der Art der Gläubiger (öffentlich-rechtliche oder private Gläubiger).
Von der Entschädigung durch die Einlagensicherungseinrichtung sind allerdings die in § 6 des Einlagensicherungsgesetzes genannten Gläubiger ausgeschlossen.
Nicht betroffen sind Inhaber von Wertpapierdepots. Da es sich dabei um Sondervermögen der Depotinhaber handelt, werden sie vom Moratorium nicht erfasst. Über sie kann weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.
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