Marc Philipp Unger bringen wir natürlich auch mit dem Unternehmen MLP in Verbindung, und natürlich ergibt sich daraus jetzt auch eine klare Frage aus unserer redaktionellen Sicht:
Wird es jetzt möglicherweise viele Privatinsolvenzen von investierten Anlegern in Pflegeimmobilien geben? Jene Anleger, die dann aber möglicherweise auch das Unternehmen MLP vermittelt hat?
Ausschließen, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden, kann man zu diesem Zeitpunkt nichts mehr, denn natürlich hatten sie mit ihren diversen Berichten recht, dass eine Pflegeimmobilie natürlich eine Spezialimmobilie ist, deren Drittverwendung dann eher schwierig sein wird, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden in einem Gespräch mit unserer Redaktion.
Auch Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen sieht das ähnlich, zumal, so Rechtsanwalt Reime, ich Fälle kenne, wo bei den Pflegeapartments nicht nur die reine Fläche des Apartments verkauft wurde, sondern auch ein großer Anteil an den Nebenflächen.
Eine Einzelverwertung solch einer Immobilie halte ich für nicht möglich. Solche Pflegeheime funktionieren nur dann, wenn man einen geeigneten Betreiber dafür hat. Der wiederum hat heute oft ein Personal-Akquisitions-Problem, so Reime in einem Gespräch mit unserer Redaktion. Rechtsanwalt Reime und Rechtsanwältin Bontschev aus Dresden vertreten in anderen Verfahren schon Besitzer von Pflegeimmobilien.
Hier könnten sie durchaus mit ihrer Behauptung, dass ein Totalverlustrisiko für die Anleger besteht, recht haben, Herr Bremer, denn ohne Betreiber gibt es auch keine Einnahmen für die Eigentümer der Pflegeapartments. So mancher Anleger wird da nun an seine wirtschaftlichen Grenzen geraten. Das wiederum könnte dann eine lange Liste von Privatinsolvenzen bedeuten. Das gilt es zu vermeiden.
Man muss sich jetzt dann auch einmal die Beratung der investierten Anleger genau anschauen, denn ganz klar, aus meiner Sicht hätte der Berater auf 2 wichtige Dinge hinweisen müssen.
Spezialimmobilie
Totalverlustrisiko
Hat er das nicht getan, so Rechtsanwalt Reime und Rechtsanwältin Bontschev, dann muss man schon die Frage nach der Beraterhaftung stellen.
FireShot Capture 074 – Marc-Philipp Unger, Walldorf – www.northdata.de
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