Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Marcard, Stein & Co AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 31. August 2023 sechs Bußgelder in Höhe von insgesamt 35.000 Euro festgesetzt. Grund für die Bußgelder waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Das Unternehmen hatte die festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 sowie die Anzeige des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 verspätet eingereicht.
Zum Hintergrund:
Für eine effektive Aufsicht ist es essentiell, dass beaufsichtigte Unternehmen Informationen über ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage pünktlich und vollständig zur Verfügung stellen.
Gemäß § 26 KWG sind Kreditinstitute daher verpflichtet, ihren festgestellten Jahresabschluss, inklusive dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über die Versagung der Bestätigung, sowie den Lagebricht unverzüglich bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank einzureichen.
Institute müssen zudem den von ihnen bestellten Prüfer der BaFin und der Deutschen Bundesbank unmittelbar nach Bestellung anzeigen (§ 28 KWG). Diese Anzeigepflicht soll es der Aufsicht ermöglichen, die Bestellung eines Prüfers zu verhindern. Und zwar dann, wenn zu befürchten ist, dass der Zweck der Prüfung auf Grund von Gegebenheiten, die mit dem bestellten Prüfer zusammenhängen, nicht erreicht wird.
Die Marcard, Stein & Co AG hatte gegen beide Normen durch die verspäteten Einreichungen bzw. verspätete Anzeige verstoßen.
Bekanntmachung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Marcard, Stein & Co AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 31. August 2023 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe m), Nr. 11 Buchstabe b) des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) sechs Bußgelder in Höhe von insgesamt 35.000 Euro festgesetzt.
Der Bescheid ist seit dem 20. September 2023 rechtskräftig.
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