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Marenave Schiffahrts AG-Kritische Situation für das Unternehmen, kann diese abgewendet werden?

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Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2015 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 44.262.332,79 und einen Verlustvortrag in Höhe von EUR 12.236.318,53 aus, so dass sich insgesamt ein Bilanzverlust von EUR 56.498.651,32 ergab. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2015 EUR 30.010.000,00, so dass sich insgesamt ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von EUR 26.488.651,32 ergab. Für die noch nicht vorliegende Bilanz zum 31. Dezember 2016 ist von einer weiteren Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags auszugehen. Vor diesem Hintergrund soll der Herabsetzungsbetrag in voller Höhe zur Deckung von aufgelaufenen Verlusten verwendet werden.

Allein durch eine Herabsetzung des Grundkapitals würde sich der Bilanzverlust freilich nur verringern, jedoch nicht vollends beseitigt werden. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag würde – ceteris paribus – durch diese Maßnahme unverändert bleiben. Zu bedenken ist aber zudem, dass Anfang Juli 2017 die Enthaftung der Gesellschaft von ihren nach Teiltilgung verbleibenden Verbindlichkeiten gegenüber den die Marenave-Flotte finanzierenden Banken aus den von ihr gewährten Sicherheiten für Schiffsfinanzierungsdarlehen erfolgt ist. Demzufolge wurde die finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft erfolgreich abgeschlossen. Bilanziell wird dies im Geschäftsjahr 2017 zu einem erheblichen Jahresüberschuss führen, der im Wesentlichen auf der Auflösung von Rückstellungen für die vormals drohende – aber durch die Enthaftung abgewendete – Inanspruchnahme aus Bürgschaften resultiert. Dieser Jahresüberschuss dürfte den – nach Kapitalherabsetzung bereits geminderten Bilanzverlust – vollends ausgleichen, so dass sich in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 – ohne Berücksichtigung etwaiger weiterer Kapitalmaßnahmen im Jahr 2017 – ein positives Eigenkapital im niedrigen einstelligen Millionenbereich ergeben dürfte.

Vor diesem Hintergrund dient die Herabsetzung des Grundkapitals nun dazu, das Grundkapital an die bestehenden Vermögensverhältnisse der Gesellschaft nach erfolgter Enthaftung anzupassen. Außerdem soll die Herabsetzung des Grundkapitals die Kapitalmarktfähigkeit der Gesellschaft verbessern und die Möglichkeit für weitere Kapitalmaßnahmen und den Einstieg von Investoren schaffen. Der Kurs der Aktie der Gesellschaft lag für geraume Zeit unter dem jeweiligen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 20,00. Die Ausgabe von neuen Aktien ist nur zulässig, wenn sie zu einem Wert erfolgt, der mindestens dem rechnerischen Anteil der Aktie am Grundkapital entspricht. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 5 zu beschließende Maßnahme müsste dazu führen, dass der nach Durchführung der Kapitalherabsetzung zu erwartende Börsenpreis der Aktien den geringsten anteiligen Betrag des Grundkapitals je Stückaktie übersteigt.

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