Heute im Handelsblatt zu lesen:
Nun hat es ihn doch noch erwischt: Das Landgericht München I hat jetzt den Präsidenten des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) Mario Ohoven in vier Fällen erstmals persönlich zum Schadensersatz an Filmfondsanleger verurteilt, schreibt das Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe.Endlich mögen viele geschädigte Anleger denken.
Diese Verurteilung kann für die gesamten noch anhängigen Verfahren natürlich eine grundlegende Entscheidung darstellen. Mit dieser Verurteilung scheint der „Bann der persönlichen Haftung“ von Mario Ohoven gebrochen zu sein. Zu lange wähnte er sich in Sicherheit was die Klagen anbetrifft. Sein Engagement im BVMW dürfte daher möglicherweise nur noch einen kurze Haltbarkeitsdauer haben.
Zitat
Gestolpert ist das Verkaufsgenie Ohoven nun über die Argumente einer zierlichen jungen Münchener Rechtsanwältin: Katja Fohrer überzeugte das Gericht davon, dass Ohoven die außergewöhnlich hohe Provision von 20 Prozent für den Verkauf der Filmfondsanteile verheimlicht hatte – und gewann damit die Schadensersatzprozesse (Az. 28 O 22982/09, 28 O 20885/09, 28 O 24007/09, 28 O 21862/09).
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