Zwei strittige Fälle zum Schutz von Firmenmarken stehen heute auf der Tagesordnung des Bundesgerichtshofs (BGH). Im ersten Verfahren kämpft der Beiersdorf-Konzern um die Farbmarke Blau seiner Nivea-Produkte, nachdem das Bundespatentgericht vor zwei Jahren die vom Konkurrenten Unilever beantragte Löschung dieser Marke bestätigt hatte. Im zweiten Fall wehrt sich ein Sportartikelhersteller gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg wegen Verletzung der Marke Puma. Für beide Unternehmen dürfte die Entscheidung sicherlich wichtig sein.
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