Boris Becker (56) hat in seinem Leben schon so manchen Center Court erobert und einige spektakuläre Matches gespielt. Doch der aktuell laufende Schlagabtausch um seinen Namen ist vermutlich das skurrilste Match seiner Karriere – bei dem der Wimbledon-Sieger allerdings nur Zuschauer ist. Vor dem Europäischen Markenamt (EUIPO) in Alicante (Spanien) kämpfen derzeit zwei Unternehmen um die Rechte an Beckers Namen und dem Logo mit den markanten Buchstaben „BB“, unter dem Mode vertrieben wird. Die Frage lautet: Wer darf Boris Becker „gehören“ – zumindest markenrechtlich?
Von der Modemesse zum Marken-Chaos
Die Geschichte beginnt 2020, als Becker auf der Düsseldorfer Modemesse „Gallery Fashion and Shoes“ stolz seine „Boris Becker Mode-Kollektion“ präsentierte. Damals kooperierte er mit der Schweizer Firma Pegasus Development AG, deren Tochterunternehmen „Fashion Concept“ angeblich eine exklusive Modekollektion für den frischgebackenen Markenbotschafter entwerfen sollte. Doch statt modischen Erfolgen folgten Chaos und Pleite. Pegasus prellte Anleger, verschwand vom Markt, und Boris Becker musste sich einen neuen Vertragspartner suchen. Diesen fand er in der türkischen Modefirma MGS Group, die inzwischen die Lizenzrechte für Beckers Namen innehat. Klingt nach einem klaren Fall? Nicht ganz.
Pegasus vs. MGS: Zwei Firmen, ein Logo, jede Menge Ärger
Das eigentliche Problem: Sowohl die insolvente Pegasus als auch die MGS Group beanspruchen die Rechte an Beckers Namen und Logo. Beide Parteien haben beim EUIPO eigene Marken angemeldet, und nun steht das Markenamt vor der Aufgabe, zu klären, wer tatsächlich im Recht ist. Dabei könnte man sich fragen: Was wollen die ehemaligen Pegasus-Anleger eigentlich mit Boris Becker? Immerhin können sie nicht mal mehr ein T-Shirt verkaufen – die Firma existiert nicht mehr! Oder hoffen sie, dass der „BB“-Schriftzug als Eintrittskarte in die Mode-Welt eines Tages wieder für Millionengewinne sorgt? Vielleicht wünschen sich die enttäuschten Anleger einfach nur einen netten Pullover aus Beckers Kollektion als Entschädigung.
Ein Mediationsverfahren soll Frieden bringen
Um den Zoff zu schlichten, hat das EUIPO ein Mediationsverfahren vorgeschlagen. Der Insolvenzverwalter der Pegasus AG, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Martin Wirtz, zeigt sich optimistisch: „In dem Mediationsverfahren muss ein sachgerechter Vorschlag für die Beilegung des Streits gefunden werden. Wir hoffen auf einen Abschluss.“ Die türkische MGS Group hat dem Verfahren erst jetzt, nach zweimonatiger Bedenkzeit, zugestimmt. Warum sie so lange gezögert hat? Vielleicht mussten sie erst prüfen, ob Boris Becker noch einen letzten Matchball in petto hat.
Boris Becker bleibt außen vor – zumindest offiziell
Und was sagt Boris Becker selbst zu dem markenrechtlichen Hin und Her? Gar nichts. Sein Anwalt Christian-Oliver Moser betont: „Unser Mandant ist an dem Verfahren nicht beteiligt, da die streitgegenständliche Markenanmeldung nicht von ihm stammt.“ Übersetzt heißt das: Boris Becker spielt zwar nach wie vor auf dem Modeplatz mit, überlässt den Streit um die Rechte jedoch anderen – schließlich hat er in seinem Leben genug umkämpfte Finals erlebt.
Und jetzt? Doppelfehler oder Ass?
Der Ausgang dieses bizarren Rechtsstreits bleibt offen. Aber eins ist sicher: Selbst in der Insolvenz (aus der er seit dem 1. Mai offiziell schuldenfrei ist) bleibt Boris Becker ein Mann, um den sich alle reißen – ob auf dem Tennisplatz oder in der Markenwelt. Die eigentliche Frage, die sich hier stellt, lautet: Was haben die ehemaligen Pegasus-Anleger davon, wenn sie tatsächlich gewinnen? Vielleicht ein Stück vom Kuchen, den Boris Becker längst gegessen hat. Oder wenigstens ein Polo-Shirt.
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