Startseite Allgemeines marketprotrade.com: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft EmTechvio Pro LLC
Allgemeines

marketprotrade.com: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft EmTechvio Pro LLC

knerri61 (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft EmTechvio Pro LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite marketprotrade.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft EmTechvio Pro LLC unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 bei der Einfuhr

Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren...