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Marktmanipulation: Lang & Schwarz AG Düsseldorf – Vorwurf der Finanz Markt Aufsicht Österreich

ArtTower (CC0), Pixabay
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Für ein Unternehmen wie die Lang & Schwarz AG aus Düsseldorf ist es ein Vorwurf, die der Reputation des Unternehmens Lang & Schwarz AG sicherlich schwer schadet.

Mitteilung der Finanz Markt Aufsicht Österreich:

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Lang & Schwarz AG mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland eine Geldstrafe von 325.500,– Euro wegen Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat.

Die Lang & Schwarz AG übt als Komplementärin über die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co KG die Funktion des Market Makers unter anderem auch an der Wiener Börse AG aus und ist in dieser Funktion für die Einhaltung der maßgeblichen Normen verantwortlich.

Die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co KG hat durch den Abschluss von 19 fahrlässig zustande gekommenen Scheingeschäften (Crossings) den Tatbestand der Marktmanipulation verwirklicht. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

FireShot Capture 510 – Bekanntmachung_ FMA verhängt Sanktion gegen Lang & Schwarz AG wegen V_ – www.fma.gv.at

Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung, aber allein die Äußerung des Verdachts ist sicherlich schon auch für die Kunden des Unternehmens ein Hinweis der nachdenklich macht.

Auch der Betrag, den man hier aufruft, ist dann sicherlich „nicht ganz ohne“. 325.000 Euro muss man dann auch erst einmal erwirtschaften.

Man darf gespannt sein, wie sich der Vorgang nun weiterentwickeln wird. Vor allem ob zu Gunsten oder Ungunsten des Unternehmen Lang & Schwarz AG aus Düsseldorf.

Eigendarstellung des Unternehmens:

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ist die Holding-Gesellschaft einer Gruppe von Unternehmen des Finanzsektors, die über 70 Mitarbeiter beschäftigt. Operativ entwickelt die Gesellschaft strukturierte Produkte und emittiert diese unter dem eigenen Namen. Gegründet wurde das Unternehmen 1996. Ihr gehören die beiden Tochtergesellschaften Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG und Lang & Schwarz Broker GmbH an.

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Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Inhaltsverzeichnis zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Geschäftliche Aktivitäten

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.2 Rahmenbedingungen der geschäftlichen Tätigkeiten

2.3 Geschäftsentwicklung

2.3.1 Ertragslage

2.3.2 Finanzlage

2.3.3 Vermögenslage

3. Risikobericht

3.1 Risikomanagement

3.2 Risikoarten der Geschäftstätigkeit

3.2.1 Adressenausfallrisiko

3.2.2 Marktpreisrisiko

3.2.3 Liquiditätsrisiken

3.2.4 Operationelles Risiko

3.2.5 Coronavirus-Pandemie

3.3 Risikotragfähigkeit

4. Prognose- und Chancenbericht

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Geschäftliche Aktivitäten

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ist eine operative Holdinggesellschaft. Der Konzern umfasst mit der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG und der Lang & Schwarz Broker GmbH zwei weitere Konzerngesellschaften.

Unter die eigene operative Tätigkeit der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft fällt die Begebung von derivativen Finanzinstrumenten mit dem Schwerpunkt auf Hebelprodukte und Themenzertifikate – einschließlich wikifolio-Endlosindexzertifikate. Insgesamt wurden durch die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft in 2020 über 52.000 eigene Produkte emittiert.

Die verschiedenen Produkte der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft werden durch die Tochtergesellschaft Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG außerbörslich oder börslich an der Börse Stuttgart (Handelssegment EUWAX) und der BX Swiss, Bern (Schweiz) zum Handel angeboten. Zum Ultimo Dezember 2020 quotiert die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG rund 12.000 derivative Finanzinstrumente der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft mit Bezug auf inländische und ausländische Aktientitel, Indizes, Währungskursrelationen, Rohwarenkurse oder die Zinsentwicklung sowie nahezu 9.000 Themenzertifikate. Die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG stellt darüber hinaus Handelskurse für über 11.000 Aktien, Anleihen, Fonds sowie ETPs (ETFs, ETCs und ETNs) wochentäglich von 7:30 Uhr bis 23:00 Uhr sowie samstags von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und sonntags von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Als Market Maker quotiert die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG Finanzinstrumente auch an der Lang & Schwarz Exchange, dem elektronischen Handelssystem der Börse Hamburg, an der Frankfurter Wertpapierbörse, an der Wiener Börse, Wien (Österreich) und an der BX Swiss, Bern (Schweiz). Partnerbanken können sich an die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG zum Handel über TradeLink, cats-os oder andere alternative Anschlussmöglichkeiten anbinden. Über angeschlossene Partnerbanken der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG erreicht diese über 25 Millionen Privatkunden.

Die 100%-ige Tochtergesellschaft Lang & Schwarz Broker GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der EDV-Hardware- und Softwarebereitstellung, der Unterhaltung der technischen Handelsplatzanbindungen sowie den laufenden EDV-Support für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG. Nachdem die Lang & Schwarz Broker GmbH zum 30. Juni 2020 den Geschäftsbereich Financial Services eingestellt hat, wurde im Geschäftsjahr 2020 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften sowie Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG zurückgegeben.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die wirtschaftliche Entwicklung war im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie weltweit schwerwiegend beeinträchtigt.

Nach den Angaben des statistischen Bundesamts konnte sich die Wirtschaftsleistung nach einem Einbruch im ersten und insbesondere im zweiten Quartal in der anschließenden zweiten Jahreshälfte 2020 wieder etwas erholen. Auf Jahressicht ging das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2020 um 4,9% im Vergleich zum Vorjahr zurück. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanzkrise in 2008/​2009. Der konjunkturelle Einbruch fiel aber in 2020 insgesamt weniger stark aus als 2009 mit -5,7%.

In diesem Umfeld stieg die Arbeitslosenquote in Deutschland in 2020 von 5,0% auf 5,9% an, das entspricht rund 2,7 Millionen Arbeitslosen. In der Europäischen Union (EU) betrug die Arbeitslosenquote Ende 2020 7,3%, was eine Verschlechterung von 0,9 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr darstellt. In absoluten Zahlen ausgedrückt sind dies etwa 15,6 Millionen Arbeitslose in der EU.

Auch in den USA ist die Wirtschaftsleistung infolge der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 in historischem Ausmaß eingebrochen. Nach der Prognose der OECD in ihrem Economic Outlook March 2021 beträgt der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in 2020 in den USA 3,5%. Für die weltweite Wirtschaftsleistung prognostiziert die OECD einen Rückgang von 3,4% im Jahr 2020. Die Arbeitslosenquote in den USA lag zum Jahresende 2020 bei 6,7% (Vorjahr: 3,5%).

Bei den Zinssätzen der EZB gab es im Jahr 2020 keine Veränderungen, so beträgt der Hauptrefinanzierungssatz, welcher auch Leitzins genannt wird, weiterhin 0,00%, der Zins für die Einlagen der Geschäftsbanken bei der EZB -0,50% und der Spitzenrefinanzierungssatz 0,25%.

Die US Notenbank Federal Reserve (Fed) hat den Leitzins (Fed Funds Rate) im März 2020 von 1,5% – 1,75% zweimal um insgesamt 1,5 Prozentpunkte gesenkt, so dass dieser zum Jahresende bei 0,00% – 0,25% liegt.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen wurden weltweit milliardenschwere Konjunkturprogramme und Hilfspakete auf den Weg gebracht. So haben sich die Mitgliedsstaaten der EU zuletzt auf einen Aufbaufonds in Höhe von 750 Milliarden Euro geeinigt, mit dem coronabedingte Schäden für die Wirtschaft und Gesellschaft abgefedert werden sollen. Außerdem beschlossen die Staats- und Regierungschefs den EU-Haushalt für die nächsten sieben Jahre in Höhe von 1.074 Milliarden Euro. Zusammengenommen ist dies mit 1,8 Billionen Euro das größte Finanzpaket, das die EU jemals in ihrer Geschichte geschnürt hat. Das unter dem Kürzel PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) bekannte Anleihekaufprogramm in der Corona-Pandemie wurde durch die EZB um eine halbe Billion auf 1,85 Billionen Euro erhöht.

Auch in den USA soll aktuell ein Konjunkturpaket mit Maßnahmen im Umfang von 1,9 Billionen US-Dollar zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen werden. Sollte das Paket verabschiedet werden, würde sich die Gesamt-Corona-Hilfe des Bundes in den USA innerhalb eines Jahres auf etwa sechs Billionen US-Dollar summieren.

2.2 Rahmenbedingungen der geschäftlichen Tätigkeiten

Im Jahr 2020 gab es einen regelrechten Boom an neuen Börsengängen. So fanden in diesem Jahr weltweit mehr als 1.300 Unternehmen den Weg auf das Parkett. Das weltweite Emissionsvolumen legte um 26% auf 263 Mrd. USD zu. Dies ist der höchste Wert seit 2010. Insbesondere in den USA und in China legte das Emissionsvolumen stark zu (plus 69% bzw. plus 51%). In Europa kletterte das Volumen um 9% im Vergleich zum Vorjahr.

Betrachtet man Deutschland, so gab es zwölf Unternehmen, welchen 2020 der Weg an die Börse gelang. Neun Unternehmen wählten den Börsenplatz Frankfurt und drei entschieden sich für einen Börsengang in New York, darunter das mittlerweile durch die Entwicklung eines mRNA Impfstoffkandidaten bekannte Unternehmen Curevac N.V.

Bei den drei größten IPOs handelt es sich um chinesische Unternehmen, auf Platz eins der Chip-Hersteller Semiconductor Manufacturing International Corporation, auf Platz zwei der Online Händler JD.com Inc. gefolgt von dem Hochgeschwindigkeitsbahnbetreiber Beijing-Shanghai High Speed Railway Co. Ltd. In Europa ragte der Börsengang des niederländischen Kaffeekonzerns JDE Peet’s N.V. heraus. In den USA konnte die Reiseplattform Airbnb Inc. 3,5 Mrd. USD erlösen.

Angesichts der negativen Auswirkungen auf die internationalen Volkswirtschaften bedingt durch die Corona-Pandemie ist die Entwicklung der IPOs in 2020 bemerkenswert. Denn ausgelöst durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 erinnern die Kursentwicklungen an den Börsen eher einer Achterbahnfahrt. Der DAX wie auch viele andere Indizes stürzten zwischen Ende Februar 2020 und Mitte März 2020 regelrecht ab. In dieser Zeit verlor der Deutsche Leitindex ca. 5.000 Punkte. Nachdem weltweit Zentralbanken massiv eingegriffen, konnten sich die Märkte stabilisieren. Am 9. November 2020 meldeten Biontech SE und ihr US-Partner Pfizer Inc., dass sich ihr entwickelter Impfstoff in klinischen Studien als sehr wirksam erwiesen hat und einen ca. 90% Schutz bietet. Weitere Impfstoffe von z.B. Moderna Inc. und Astrazeneca plc folgten.

Der Dax konnte mit einem Jahresendstand von 13.718 Punkten (Vorjahr: 13.249) nicht nur den Absturz von ca. 5.000 Punkten wieder aufholen, sondern sogar einen Gewinn von ca. 3,5% verbuchen. Der MDAX legte ca. 9% gegenüber dem Vorjahresschlusskurs zu und schloss das Jahr mit einem Stand von 30.796 Punkten ab (Vorjahr: 28.312). Der TecDAX gewann auf Jahresbasis ca. 6,5% und schloss bei 3.212 Punkten (Vorjahr: 3.014).

Betrachtet man einzelne Wertpapiere, so sticht im DAX Delivery Hero SE heraus. Das Unternehmen betreibt eine Online-Bestellplattform für Essen und die Aktie konnte ca. 80% zulegen, wohl mit Blick auf die pandemisch bedingte Schließung von Gaststätten. Ebenfalls stark präsentierte sich Infineon Technologies AG. Der Chip-Hersteller konnte ca. 55% im abgelaufenen Jahr zulegen. Auch der Pharma- und Chemiekonzern Merck KGaA verzeichnete ein Plus von ca. 33%. Auf der negativen Seite stachen MTU Aero Engines AG mit dem Geschäftsfeld Herstellung und Instandhaltung von Triebwerken mit ca. – 16%, der Medizinkonzern Fresenius SE mit ca. – 25% und Bayer AG mit ca. – 34% heraus.

Für besonderes Aufsehen sorgte der Kurssturz der Wirecard AG, deren Aktionäre im Zusammenhang mit der Insolvenzanmeldung der Gesellschaft und massiven Betrugsvorwürfen in 2020 quasi einen Totalverlust hinnehmen mussten. Nach Handelsschluss am 21. August 2020 musste das Unternehmen den DAX verlassen.

Zu den weiteren Verlierern zählte infolge von Flugverboten und Insolvenzgefahr die Deutsche Lufthansa AG, deren Aktien seit dem 22. Juni 2020 nicht mehr im DAX gelistet sind.

Auch an den internationalen Aktienmärkten war die Entwicklung im Jahr 2020 turbulent. So stieg der Dow Jones Index in 2020 zunächst auf ein Allzeithoch von 29.551 Punkten im Februar, um dann auf einen Jahrestiefstand von 18.591 Punkten in der zweiten Märzhälfte abzufallen. Bis zum Jahresende 2020 erholte sich der Dow Jones Index auf 30.606 Punkte und liegt somit sogar um gut 7% über dem Vorjahreswert von 28.538 Punkten. Ähnliche Entwicklungen waren beim S&P 500 zu verzeichnen. Der Nikkei Index gewann in 2020 ca. 16% hinzu (Jahresschluss: 27.444, Vorjahr: 23.656). Der EURO STOXX 50-Index büßte dagegen auf Jahressicht ca. 5% ein (Jahresschluss: 3.552, Vorjahr: 3.745).

2.3 Geschäftsentwicklung

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft konnte ihre Aktivitäten im Geschäftsjahr 2020 sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Geschäfte als auch auf den Umsatz signifikant ausweiten. So hat sich die Anzahl der Geschäfte um 73% gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Umsatz hat sich auf Jahressicht mehr als verdoppelt (+133%). Aufgrund dieser Entwicklung konnte wie prognostiziert ein signifikanter Anstieg des Ergebnisses aus der Handelstätigkeit um 153% erzielt werden. Bei einer Erhöhung des Verwaltungsaufwands um 60% konnte ein deutlich erhöhtes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielt werden. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als vervierfacht; aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wurde die unter den Erträgen aus Beteiligungen ausgewiesene Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG in Höhe von TEUR 10.299 (Vorjahr: TEUR 0) herausgerechnet.

Für die Entwicklung der Gesellschaft sind bestimmte Kennzahlen und ihre Einflussgrößen maßgeblich. Diese werden als bedeutende Leistungsindikatoren bezeichnet. Als zentrale Größen des Unternehmens werden diese beobachtet, gemessen und gegebenenfalls zu anderen Werten oder Entwicklungen in Beziehung gesetzt.

Die nachstehende Übersicht stellt die bedeutenden Leistungsindikatoren für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft dar:

2020 2019
Ergebnis aus der Handelstätigkeit 1 TEUR 32.764 12.975
Verwaltungsaufwand 2 TEUR 13.673 8.529
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3 TEUR 20.458 4.813

1 Summe aus Umsatzerlöse, Materialaufwand und Zinsergebnis.
2 Personalaufwand zuzüglich sonstige betriebliche Aufwendungen.
3 Ergebnis nach Steuern zuzüglich bzw. abzüglich der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag abzüglich Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG.

Das Ergebnis aus der Handelstätigkeit spiegelt die Ertragsentwicklung aus der operativen Tätigkeit wider. Als tägliche, monatliche, quartalsweise und jährliche Größe wird diese jeweils gesellschafts- und konzernbezogen intern berichtet. Zusammen mit den Verwaltungsaufwendungen als überwiegenden Fixkosten und dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stellen diese Größen die steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikatoren für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft dar -steuerungsrelevante nicht finanzielle Leistungsindikatoren liegen nicht vor.

Neben den zuvor beschriebenen Leistungsindikatoren stellt die Einhaltung der Risikotragfähigkeit für die Gesellschaft einen ökonomischen Wert dar, welcher nachhaltig einzuhalten ist. Auch zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen im gesamten Konzern wird die Einhaltung der Risikotragfähigkeit turnusmäßig und soweit erforderlich anlassbezogen überprüft.

2.3.1 Ertragslage

Das Ergebnis aus der Handelstätigkeit hat sich von TEUR 12.975 um TEUR 19.789 bzw. 153% auf TEUR 32.764 erhöht. Ursächlich für den Anstieg ist der signifikante Zuwachs der Handelsumsätze um 133% gegenüber dem Vorjahr.

Die Personalaufwendungen haben sich von TEUR 3.565 auf TEUR 7.622 erhöht, was insbesondere auf Zahlungen von variablen Vergütungen infolge der außerordentlich positiven Ergebnisentwicklung zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um TEUR 1.086 auf TEUR 6.051 erhöht. Hierin enthalten sind im Wesentlichen EDV-Kosten von TEUR 1.982 (Vorjahr: TEUR 1.732), Rechts- und Beratungskosten von TEUR 1.365 (Vorjahr: TEUR 906), Gebühren und Beiträge von TEUR 881 (Vorjahr: TEUR 682) sowie Raumkosten von TEUR 563 (Vorjahr: TEUR 532). Ursächlich für den Anstieg der anderen Verwaltungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr sind insbesondere höhere Gebühren und Beiträge sowie erhöhte Rechts- und Beratungs- sowie EDV-Kosten. Zudem haben sich durch die Corona-Pandemie die Kosten für die Durchführung der Hauptversammlung erhöht.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um TEUR 994 auf TEUR 1.219 gewachsen. Der Anstieg betrifft mit TEUR 460 den ersten Teilbetrag des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf der Beteiligung an der Trade Republic Bank GmbH. Des Weiteren beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 670.

In 2020 wurden Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 10.484 (Vorjahr: TEUR 185) erzielt. Neben einer Haftungsvergütung für ihre Stellung als Komplementäre der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG beinhalten die Erträge eine Gewinnausschüttung der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG für das Jahr 2020 in Höhe von TEUR 10.299, die nach den Grundsätzen der phasengleichen Gewinnvereinnahmung erfolgswirksam vereinnahmt wird.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 30.757. Nach Abzug der Beteiligungserträge aus der Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG in Höhe von TEUR 10.299 ergibt sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von TEUR 20.458. Dieses liegt signifikant über dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Vorjahres, in dem TEUR 4.813 erzielt werden konnten.

Die Berechnung des Steueraufwands in der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft basiert auf dem steuerlichen Ergebnis der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft selbst sowie zusätzlich auf dem steuerlichen Ergebnis der Tochtergesellschaft Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG als Treuhand-KG. Da auch der Geschäftsverlauf der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG außerordentlich positiv war, erhöht sich der Steueraufwand in der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft auch hieraus. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben sich um TEUR 12.931 gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 17.509 erhöht und betreffen nahezu ausschließlich die laufende Steuerbelastung für das Jahr 2020.

Die Anwendbarkeit des § 8b Abs. 7 KStG auf die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft war seit 2018 Gegenstand verschiedener Diskussionen mit der Finanzverwaltung und verschiedenen steuerlichen Beratern der Gesellschaft. Bereits ab dem Ende des Jahres 2018 und für die folgenden Jahre hat die Gesellschaft mit steuerlichen Beratern abgestimmte Maßnahmen ergriffen, mit dem Ziel, dass die Ausnahmeregelung des § 8b Abs. 7 KStG Anwendung auf das Wertpapiergeschäft im Einzelabschluss der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft entfalten soll, um wieder eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erlangen. Hierzu wurde eine verbindliche Auskunft bei der Finanzverwaltung angefragt, die im Geschäftsjahr 2020 vollumfänglich in der beantragten Form positiv erteilt worden ist. Die erstellten Finanzdaten seit Ende 2018 beruhen bereits auf der Annahme, dass mit den umgesetzten Maßnahmen die Ausnahmeregelung des § 8b Abs. 7 KStG Anwendung auf das Wertpapiergeschäft der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft findet, so dass sich keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergeben.

Unter Berücksichtigung sonstiger Steuern in Höhe von TEUR 219 (Vorjahr: TEUR 234) ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 13.028 (Vorjahr: TEUR 1).

2.3.2 Finanzlage

Die Liquidität der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit ausreichend, die Zahlungsfähigkeit jederzeit gewährleistet. Zum Jahresultimo stehen kurzfristige Forderungen, sonstige Wertpapiere und liquide Mittel im Umlaufvermögen von insgesamt TEUR 701.601 (Vorjahr: TEUR 411.339) kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen von insgesamt TEUR 685.084 (Vorjahr: TEUR 404.715) gegenüber. Finanzinstrumente, die aufgrund ihrer Fungibilität einen kurzfristigen Charakter aufweisen, werden trotz einer langfristigen Restlaufzeit entsprechend der internen Steuerung in die kurzfristigen Verbindlichkeiten einbezogen. Dies betrifft auch von der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft begebene Optionsscheine und Zertifikate. Auf dieser Berechnungsgrundlage ergibt sich ein bilanzieller Liquiditätsüberschuss von TEUR 16.517 (Vorjahr: TEUR 6.624).

Die Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen in EURO. Im Gegenwert von TEUR 27.128 (Vorjahr: TEUR 1.063) werden Geldverbindlichkeiten in USD auf laufenden Bankkonten unterhalten bzw. in Höhe von TEUR 183 (Vorjahr: TEUR 90) Geldforderungen in USD auf laufenden Bankkonten.

Über die bestehenden Eigenmittel der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 38.782 (Vorjahr: TEUR 25.754) hinaus stehen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft auch im Anschluss an das Geschäftsjahr 2020 ausreichende Finanzierungsmittel zur Verfügung, um ihre geschäftliche Tätigkeit finanzieren zu können. Dies ist insbesondere in den aktuell laufenden Finanzierungsverträgen mit der Hausbank HSBC Trinkaus & Burkhardt AG begründet.

2.3.3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat sich zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr um 68% von TEUR 430.469 um TEUR 293.397 auf TEUR 723.866 erhöht. Dies ist insbesondere auf den stichtagsbedingten Anstieg von Aktienpositionen am Jahresende 2020 zurückzuführen, wie nachfolgende Übersicht zeigt:

Bilanzausweis
2020 2019 Veränderung
Bilanzposten und Produkte TEUR TEUR TEUR
sonstige Vermögensgegenstände
– Optionen 73 85 -12
sonstige Wertpapiere
– Aktien, Fonds, ETPs, Optionsscheine und Zertifikate 640.953 298.548 342.405
– festverzinsliche Wertpapiere 732 803 -71
641.685 299.351 342.334
Summe aktive Handelsbestände 641.758 299.436 342.322
Bilanzausweis
2020 2019 Veränderung
Bilanzposten und Produkte TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
– verkaufte Aktien, Fonds und ETPs 7.060 30 7.030
Sonstige Verbindlichkeiten
– verkaufte eigene Optionsscheine und Zertifikate 629.809 325.356 304.453
– Optionen 17 15 2
629.826 325.371 304.455
Summe passive Handelsbestände 636.886 325.401 311.485

Gegenüber dem Vorjahresausweis hat sich der Stichtagsbestand von verkauften eigenen Optionsscheinen und Zertifikaten innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten von TEUR 325.356 um TEUR 304.453 auf TEUR 629.809 erhöht. Zudem sind die Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 30 um TEUR 7.030 auf TEUR 7.060 angestiegen. Hiermit einhergehend haben sich die sonstigen Wertpapiere auf der Aktivseite von insgesamt TEUR 299.351 um TEUR 342.334 auf TEUR 641.685 erhöht. Unter dem Bilanzposten sonstige Wertpapiere werden zum Bilanzstichtag unter anderem die zur Absicherung der verkauften Zertifikate gehaltenen Wertpapierbestände ausgewiesen.

Demgegenüber haben sich auf der Aktivseite der Bilanz innerhalb des Bilanzpostens Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten die unterhaltenen Gelder auf Bankkonten um insgesamt TEUR 57.546 auf TEUR 55.112 reduziert. Die Guthaben werden im Wesentlichen bei der Hausbank HSBC Trinkaus & Burkhardt sowie vier weiteren, in Deutschland ansässigen Kreditinstituten gehalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind von TEUR 1.786 um TEUR 9.099 auf TEUR 10.885 angestiegen. Ursächlich hierfür ist eine Forderung aus dem Gewinnausschüttungsanspruch für das Jahr 2020 an die Tochtergesellschaft Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG in Höhe von TEUR 10.299, die im Wege der phasengleichen Gewinnvereinnahmung in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesen wird.

Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – trotz des hierin enthaltenen Anstiegs der Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften von TEUR 7.030 – von insgesamt TEUR 60.800 um TEUR 13.238 auf TEUR 47.562 vermindert. Die Verbindlichkeiten in laufender Rechnung betreffen nahezu ausschließlich die Hausbank HSBC Trinkaus & Burkhardt AG.

Die Rückstellungen haben sich um TEUR 12.174 gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 5.914 verringert. Der Rückgang betrifft auf der einen Seite mit TEUR 14.755 insbesondere die Steuerrückstellungen. Dies resultiert zum einen aus der Zahlung der Steuern für die Veranlagungszeiträume 2018 und 2019 in Höhe von TEUR 16.763, welche vollumfänglich in den Rückstellungen zum Vorjahresultimo ausgewiesen waren. Zum anderen waren aufgrund angepasster Steuervorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2020 geringere Rückstellungen zu bilden. Die zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Steuerrückstellungen betreffen in voller Höhe den Veranlagungszeitraum 2020. Auf der anderen Seite haben sich die sonstigen Rückstellungen um TEUR 2.581 gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 3.907 erhöht. Ursächlich für den Anstieg sind insbesondere Rückstellungen im Personalbereich.

Das Eigenkapital ist von TEUR 25.754 um TEUR 13.028 auf TEUR 38.782 angewachsen. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. November 2020 wurde für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von TEUR 13.029 eine Dividende von EUR 4,00 je gewinnberechtigter Aktie, mithin TEUR 12.584, zu zahlen. Angesichts der deutlich erhöhten Konzernbilanzsumme ergibt sich zum Bilanzstichtag eine Eigenkapitalquote von 5,4% nach 6,0% im Vorjahr.

Die Geschäftsentwicklung war im Jahr 2020 vor dem Hintergrund der im Vergleich zum Vorjahr signifikant gestiegenen Handelsumsätze und des Ergebnisses aus der Handelstätigkeit außerordentlich positiv. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind geordnet.

3. Risikobericht

3.1 Risikomanagement

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft tätigt insbesondere Handelsgeschäfte in Finanzinstrumenten, die im Eigenbestand gehalten werden. Eine Absicherung dieser Wertpapierbestände erfolgt durch gegenläufige Bestände gleicher Art oder durch ein dynamisches Delta-Hedging (vgl. hierzu auch die Ausführungen im Anhang zu den Angaben zu Bewertungseinheiten nach § 254 HGB). Der Umgang mit Risiken, wie ein möglicher Verlust oder ein entgangener Gewinn, ist Bestandteil der Gesamtsteuerung durch die Geschäftsleitung für den gesamten Konzern der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft. Aus diesem Grund wurde ein zeitnahes Risikomanagement als Risikofrüherkennungs- und -steuerungsinstrument unter Einbeziehung aller Konzerngesellschaften eingerichtet. Vorgaben für den Handel in Finanzinstrumenten sowie das Risikomanagement formuliert die Geschäftsleitung für den gesamten Konzern in Form von Rahmenbedingungen, Richtlinien und Arbeitsanweisungen (Organisationsanweisungen). Die in den Rahmenbedingungen enthaltene Geschäftsstrategie und Risikostrategie werden jährlich durch die Geschäftsleitung überprüft und geben Art und Umfang möglicher Risikogeschäfte in den einzelnen Konzerngeschäftsfeldern vor. Die frühzeitige Erkennung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken erfolgt unmittelbar durch die Geschäftsleitung, die hierbei vom Risikocontrolling, Compliance-Bereich und der Internen Revision im gesamten Konzern unterstützt wird. Vorstand und Aufsichtsrat werden vierteljährlich über die Risikosituation der Gesellschaft unterrichtet. Dabei wird neben den nachfolgend beschriebenen Risikoarten auch zu Anfragen und Auskunftsersuchen von Behörden zum Aufsichtsrecht oder steuerlichen Themen sowie zu neuen Gesetzesvorhaben oder zu möglichen Änderungen von rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen berichtet.

3.2 Risikoarten der Geschäftstätigkeit

Im Rahmen der Risikoinventur wurden folgende wesentliche Risiken identifiziert: Adressenausfallrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko und operationelles Risiko.

3.2.1 Adressenausfallrisiko

Adressenausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Vertragspartner nicht oder nicht fristgerecht leistet oder die Gesellschaft einem Vertragspartner aufgrund der Nichtleistung eines Dritten zur Leistung verpflichtet ist. Das Adressenausfallrisiko wird unterteilt in die drei Unterrisiken: Kreditrisiko, Kontrahentenrisiko und Emittentenrisiko. Diese werden im Risikocontrolling überwacht.

Kreditrisiken betreffen bilanzielle, derivative und außerbilanzielle Risiken sowie adressenausfallbezogene Nachhaltigkeitsrisiken. Von grundsätzlich geringerer Bedeutung sind Kontrahentenrisiken als Risiken des Ausfalls oder der Verschlechterung der Bonität eines Kontrahenten, da nahezu sämtliche Handelsgeschäfte Zug um Zug abgewickelt werden. Sämtliche Handelsgeschäfte werden mit regulierten Instituten abgeschlossen und mit diesen abgewickelt oder an Börsen getätigt und über die Börsensysteme abgewickelt. Dem Emittentenrisiko als Risiko des Ausfalls oder der Verschlechterung der Bonität eines Emittenten wird mit dem Risikomanagement der Handelsgeschäfte begegnet. Derivative und außerbilanzielle Risiken werden im Rahmen der Marktpreisrisiken überwacht. Darüber hinaus werden mögliche Risikokonzentrationen, insbesondere durch die analoge Anwendung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben begrenzt.

3.2.2 Marktpreisrisiko

Marktpreisrisiken sind allgemeine Preisveränderungen von Finanzinstrumenten wie Aktien oder Anleihen bzw. von Währungen oder Währungsrelationen und Rohwaren durch Marktbewegungen. Zu den Marktpreisrisiken zählen Kursrisiken, Zinsänderungsrisiken, Währungsrisiken und Marktpreisrisiken aus Rohwarengeschäften. Als Kursrisiken werden sowohl Risiken aus kurzfristigen Marktpreisschwankungen definiert als auch Liquiditätsrisiken aufgrund einer eingeschränkten Handelbarkeit von Wertpapieren, die auf ein geringes Handelsvolumen zurückzuführen sind („marktenge“ Wertpapiere).

• Preisrisiko aus kurzfristigen Marktpreisschwankungen

Risiken aus kurzfristigen Marktpreisschwankungen oder aus Schwankungen einer impliziten Volatilität misst ein zeitnahes Risikocontrolling. Um risikobehaftete Bestände zu beschränken, wird die Einhaltung der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Handelslimite kontinuierlich überwacht.

• Preisrisiko durch Liquiditätsengpässe

Liquiditätsrisiken in Finanzinstrumenten wird durch die bewusste Auswahl der von der Gesellschaft gehandelten Finanzinstrumente begegnet. Darüber hinaus erfolgt einerseits die Risikomessung analog der Risiken aus kurzfristigen Marktschwankungen, andererseits werden die Risiken in Form sich verzögernder Glattstellungsmöglichkeiten, die sich aus einer Minderliquidität von Produkten ergeben können, als Preisrisiko ermittelt und im Rahmen der Steuerung der Liquiditätsrisiken berücksichtigt.

• Zinsänderungsrisiko im Handelsgeschäft

Zinsänderungsrisiken aus dem Handelsgeschäft bestehen für das Unternehmen bei zinsabhängigen Produkten. Solche Risiken werden durch die Organisationsanweisungen limitiert und durch das Risikocontrolling zeitnah gemessen und überwacht.

• Währungsrisiko im Handelsgeschäft

Da die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Turbo-Zertifikate auf die Entwicklung von Wechselkursen begibt, können grundsätzlich auch Währungsrisiken aus dem Handelsgeschäft bestehen. Zudem ergeben sich gegebenenfalls Risiken aus Währungsschwankungen im Hinblick auf Kursänderungsrisiken, soweit Emittenten nicht aus der Eurozone stammen und damit Aktienkurse nicht originär auf EURO lauten. Diese Risiken werden durch die Organisationsanweisungen limitiert und durch das Risikocontrolling zeitnah überwacht.

Die Überwachung sämtlicher Marktpreisrisiken erfolgt vom Handel unabhängig auf der Grundlage von Bestands- und Marktpreisberechnungen sowie Szenarioanalysen. Eventuelle Limitüberschreitungen im Laufe eines Handelstags werden nach den Vorgaben der Richtlinien und Arbeitsanweisungen durch das Risikocontrolling gemeldet. Die Geschäftsleitung erhält darüber hinaus täglich einen Bericht über die Einhaltung der Handelslimite auf das Ende eines Handelstags. Weiterhin werden mit Stress-Test-Szenarien starke Schwankungen von Preisindikatoren simuliert und mögliche Ergebnisauswirkungen auf den Handelsbestand berechnet. Die Messung der Marktpreisrisiken für die Risikotragfähigkeitsanalyse erfolgt auf Basis vorgegebener Szenariomodelle. Das negativste Ergebnis einer Szenario-Matrix wird für die Risikotragfähigkeitsanalyse herangezogen.

3.2.3 Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken, die unter die Verfügbarkeit liquider Mittel fallen, können für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Finanzausstattung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft werden solche Risiken jedoch als gering angesehen. Dennoch wird die Liquiditätslage täglich in angemessener Weise durch interne Verfahren überwacht.

Als Liquiditätsrisiko wird auch ein mögliches Risiko berechnet, das sich aus einer verzögerten Glattstellung aufgrund einer Minderliquidität eines Wertpapierbestands ergeben kann. Dieses Risiko wird aufgrund der Relation eines Wertpapierbestandes zu erwarteten Umsätzen an Referenzmärkten berechnet. Aus der Berechnung der Marktpreisrisiken mit Hilfe von Stressszenarien können sich gleichgerichtete Risikobeträge ergeben, wie beispielsweise bei der Berechnung der hier beschriebenen Liquiditätsrisiken aus einer Minderliquidität von Wertpapieren. Solche sich kumulierende Risikobeträge werden in Kauf genommen und nicht eliminiert.

3.2.4 Operationelles Risiko

Aufgrund der Tätigkeit des Konzerns unterliegt die Gruppe und damit auch die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Kontrolle verschiedener Aufsichtsbehörden. Vor diesem Hintergrund sind für die künftige Entwicklung der Gesellschaft gesetzliche bzw. aufsichtsrechtliche Änderungen ebenso relevant wie das sich ständig ändernde wirtschaftliche und börsliche Umfeld. Deshalb beobachtet und analysiert die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft die Rahmenbedingungen, um eine erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft zu planen und Maßnahmen hierfür umsetzen zu können. In diesem Zusammenhang wurden folgende Risikofelder identifiziert und Maßnahmen zur Risikobegrenzung und -steuerung ergriffen:

• Personal

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ist aufgrund des spezifischen Geschäftsmodells auf ausreichendes und qualifiziertes Personal angewiesen. Die erfolgreiche Personalrekrutierung bleibt zwar auch in kommenden Geschäftsjahren ein latentes Risiko, dürfte sich jedoch gegenüber den Vorjahren nicht verschlechtern. Zudem ist die Gesellschaft intern bestrebt, Mitarbeiter weiterzubilden und fördert die Ausbildung von qualifizierten Nachwuchskräften. Mit dem Ausscheiden von Mitarbeitern, die leitende Positionen oder Führungsaufgaben wahrnehmen, kann einer Gesellschaft im Einzelfall ein Wissensnachteil entstehen. Dem wird soweit wie möglich entgegengewirkt.

• EDV

Das Unternehmen ist in hohem Maße auf die Funktionsfähigkeit und Verarbeitungsgeschwindigkeit der Datenverarbeitungs- und Kommunikationssysteme angewiesen. Um die Verfügbarkeit der Systeme jederzeit gewährleisten zu können, wurden alle Kernfunktionalitäten redundant ausgestaltet. Im Hinblick auf die Auslastung der Systeme und Datenbanken wird zudem auf ausreichende Kapazitäten geachtet, sodass auch über das normale Maß hinausgehende, extreme Auslastungen nicht zu einem nachhaltigen Ausfall der Systeme und Datenbanken, die unmittelbar mit den Kernfunktionen der geschäftlichen Tätigkeiten zusammenhängen, führen. Die Gesellschaft ist gegen den Ausfall der externen Stromversorgung mittels einer unterbrechungsfreien Stromversorgung abgesichert und verfügt über einen Notfallplan. Zur Aufrechterhaltung und zur Pflege aller wesentlichen Systeme sind darüber hinaus jederzeit Mitarbeiter des EDV-Bereichs der Tochtergesellschaft Lang & Schwarz Broker GmbH verfügbar.

Um die jederzeitige Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der EDV-basierten Arbeitsplätze zu gewährleisten, wird für jeden Mitarbeiter ein Ausweicharbeitsplatz an einem Drittstandort unterhalten. Die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit der Ausweicharbeitsplätze wird regelmäßig überprüft. Darüber hinaus ist der Zugriff auf die Arbeitsplätze auch durch einen Fernzugriff möglich.

• Markt- und Börsenentwicklung

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist das Unternehmen von der Entwicklung der Wertpapier- und Terminbörsen abhängig, da diese das Anlageverhalten der Marktteilnehmer und damit das Ergebnis der Handelstätigkeit beeinflussen. Diesen Risiken wird durch ein aktives Risikomanagement begegnet.

• Risiken aus einer Strategie- oder Wachstumsverfehlung

Eine Reihe von Faktoren kann das Erreichen von Zielen gefährden. Dazu zählen beispielsweise Marktschwankungen, eine veränderte Marktstellung des Unternehmens sowie veränderte Marktbedingungen im Kernmarkt Deutschland. Wenn es der Gesellschaft nicht gelingt, ihre strategischen Pläne umzusetzen, oder wenn die Kosten die Erwartungen übersteigen, könnte die künftige Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflusst werden. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft könnte zukünftig Markttendenzen und Kundenanforderungen nicht rechtzeitig erkennen oder aus anderen Gründen ihr Wachstum in der Zukunft nicht wie gewünscht fortsetzen. Eingetretene Strategieabweichungen werden im Rahmen einer jährlichen Risikoanalyse ebenso überprüft wie die daraus folgenden Auswirkungen auf die künftige Entwicklung der Gesellschaft.

• Wettbewerbsrisiken

Der deutsche Finanzsektor ist durch einen intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft steht hierbei nicht nur zu Finanzdienstleistungsinstituten, sondern auch zu Kreditinstituten und anderen Finanzunternehmen im Wettbewerb. Infolgedessen lassen sich in den einzelnen Geschäftsfeldern oft nicht die gewünschten Margen erzielen. Dieses Risiko wird durch die Geschäftsleitung überwacht und ist Bestandteil der täglichen Ergebnisüberwachung sowie der turnusmäßigen Risikoanalyse.

• Risiken aus der Ergebnisentwicklung

Es wird täglich eine Ergebnisübersicht für die Handelstätigkeiten erstellt. Alle nicht am Handelstag geschlossenen Positionen in Derivaten, Wertpapieren oder Devisen werden dabei auf Basis der Mark-to-Market-Methode bewertet. Anhand der täglichen Ergebnisübersicht ist es möglich, eine zeitnahe Kontrolle und Analyse der Ergebnisse vorzunehmen sowie deren Entwicklung zu beobachten. Das selbst entwickelte Limit-Kontroll-System unterstützt zudem eine verbesserte Überwachung der Handelstätigkeit durch eine automatisierte, vom Handel unabhängige Bestandsbewertung aller Finanzprodukte. Hierauf baut das jeweils fortlaufend an aktuelle Marktentwicklungen angepasste Risikomanagementsystem für die Handelsrisiken auf.

Für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wird zum Jahresende eine Planungsrechnung auf Monatsbasis für das neue Geschäftsjahr erstellt. Der Soll-Ist-Abgleich der Erträge und Aufwendungen der Planungsrechnung mit den tatsächlichen Geschäftsdaten gibt frühzeitig Aufschluss über die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft.

• Rechtliche Risiken

Rechtsrisiken können durch neue gesetzliche Regelungen, die Änderung bestehender Vorschriften sowie eine geänderte Auslegung von Vorschriften entstehen. Solchen Risiken begegnen wir durch ein Rechtsmonitoring, bei dem neue gesetzliche Regelungen sowie Gesetzesänderungen auf ihre Relevanz für den Konzern der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hin untersucht werden. Zum Rechtsmonitoring gehört auch die Teilnahme von Fachmitarbeitern an Veranstaltungen, bei denen Gesetzesänderungen vorgestellt und besprochen werden.

Darüber hinaus können sich Rechtsrisiken aus vertraglich nicht eindeutigen Formulierungen ergeben. Die Überwachung und Steuerung solcher Risiken übernimmt die Rechtsabteilung der Gesellschaft. Zur Minderung von Rechtsrisiken prüft die Rechtsabteilung sämtliche vertraglichen Beziehungen; gegebenenfalls werden rechtliche Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen. Darüber hinaus werden zur Sicherstellung der Beweisbarkeit von telefonischen Handelsaufträgen die Geschäftsgespräche der Händler auf Tonträger aufgezeichnet. Für Kostenrisiken aus Rechtsstreitigkeiten wurde eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

• Aufsichtsrechtliche Risiken

Eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Bestimmungen ist aufgrund der Geschäftstätigkeiten im Konzern zu beachten. Die Einhaltung dieser überwiegend europäisch geprägten nationalen Vorgaben, die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen sowie die laufende Überwachung möglicher Änderungen bestehender Vorschriften sind unerlässlich. Aufgrund nicht ausreichender, fehlerhafter oder gar unterlassener Beachtung aufsichtsrechtlicher Vorgaben können Maßnahmen durch die Aufsicht ergriffen werden. Diese Maßnahmen reichen unter anderem von einer Verwarnung, über die Festsetzung von Bußgeldern, deren Höhe die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage empfindlich beeinträchtigen kann, bis hin zur Rücknahme der Erlaubnisse durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Betreiben von Finanzdienstleistungsgeschäften. Durch das eingerichtete Compliance-Management-System, das Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem und das interne Revisionssystem soll verhindert werden, dass es zu einem Fehlverhalten im Hinblick auf aufsichtsrechtliche Bestimmungen kommen kann.

Zur Finanzierung von Entschädigungsfällen bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) kann die Entschädigungseinrichtung Kredite aufnehmen und diese durch künftige Einnahmen von Jahresbeiträgen aus dem Mitgliederkreis der verpflichtend angeschlossenen Institute bedienen. Die Entschädigungseinrichtung kann zur Finanzierung von Entschädigungsfällen neben den Jahresbeiträgen auch Sonderbeiträge bei den Mitgliedern erheben. Zum einen kann das Risiko eines möglichen künftigen Entschädigungsfalls bei der EdW nicht abgeschätzt werden. Zum anderen kann nicht beurteilt werden, inwieweit die Gesellschaften im Konzern der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft künftig Sonderbeitragszahlungen an die EdW zu leisten haben, deren Ausmaß nicht bekannt ist und auch nicht bestimmt werden kann.

• Sonstige Risiken

Reputationsrisiken aus der Zusammenarbeit mit der wikifolio Financial Technologies GmbH können sich in der Weise ergeben, als dass Redakteure, die eine Handelsidee in einem wikifolio-Musterdepot abbilden, nicht in gleichem Maße an frühere Erfolge anknüpfen können wie erwartet. Sollte durch die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG auf solche wikifolio-Musterdepots ein Index berechnet werden und auf diesen durch die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ein wikifolio-Indexzertifikat begeben worden sein, könnten Anleger im Hinblick auf die Performance enttäuscht werden. Trotz aller Bemühungen kann dies nicht verhindert werden und damit einen negativen Einfluss auf die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft als Emittentin und die Tochtergesellschaft Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG als Indexsponsor nehmen.

Sonstigen betrieblichen Risiken wird vor allem durch den Abschluss von Versicherungen begegnet. Die Gesellschaft entscheidet über Art und Umfang des Versicherungsschutzes auf der Grundlage einer kaufmännischen Kosten-Nutzen-Analyse. Es kann trotz intensiver Bemühungen jedoch möglich sein, dass Verluste entstehen oder Ansprüche erhoben werden, die über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen bzw. für die keine Versicherung abgeschlossen wurde.

Das operationelle Risiko wird für die Risikotragfähigkeitsberechnung durch die Gesellschaft in Anlehnung an die Artikel 315 ff. der Verordnung (EU) 575/​2013 CRR durch den Basisindikatoransatz berücksichtigt.

3.2.5 Coronavirus-Pandemie

Im Hinblick auf die anhaltende Coronavirus-Pandemie hat die Gesellschaft Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in ihrem konzernweiten Notfallkonzept vorgesehen, deren Umsetzung seit dem ersten Quartal 2020 vorgenommen wurde. Zum Schutz des Personals wurden u.a. das bestehende Notfallbüro sowie das mobile Arbeiten aktiviert, um eine weitgehende räumliche Trennung von Mitarbeitern zu gewährleisten. Kontakte außerhalb des Büros wurden weitestgehend eingeschränkt. Sitzungen, wie z.B. die des Aufsichtsrats, wurden als Videokonferenzen abgehalten. Reisetätigkeiten wurden eingeschränkt sowie Hygiene und Abstandsregeln insbesondere am Arbeitsplatz beachtet. Die Gesellschaft hat eine Gefahrenbeurteilung nach § 2 Corona-ArbSchV durchgeführt, ihre Maßnahmen an dieser ausgerichtet und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.

Im Rahmen von Krisen ist in der Regel festzustellen, dass das Handelsaufkommen an Börsen mit dem Ausbruch zunächst ansteigt, was sich auch in der Coronavirus-Pandemie zeigt. Im Verlauf von Krisen sowie auf diese folgend können sich deutliche Umsatzrückgänge an den Börsen infolge eines erwarteten wirtschaftlichen Abschwungs mit entsprechenden Auswirkungen auf die Gesellschaft ergeben.

3.3 Risikotragfähigkeit

Die Berechnung der Risikotragfähigkeit erfolgt unter Berücksichtigung des Leitfadens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der Deutschen Bundesbank zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung. Dieser sieht neben der Berechnung der Risikotragfähigkeit nach einer normativen Perspektive (Erfüllung aller regulatorischen Anforderungen) auch die Berechnung einer ökonomischen Perspektive (Erfüllung unter dem Gesichtspunkt einer langfristigen Substanzerhaltung) vor. Für beide Perspektiven ist die Berechnung unter Verwendung von Planzahlen über einen Planungszeitraum von drei Jahren und zusätzlich unter der Verwendung eines adversen Szenarios für den Planungszeitraum vorzunehmen. Im adversen Szenario ist dabei ein schwerer konjunktureller Abschwung im Planungszeitraum zu simulieren. Nur wenn in allen Berechnungsvarianten nachhaltig ausreichend Kapital zur Deckung der Risiken aus den Geschäftstätigkeiten vorgehalten wird, ist die Risikotragfähigkeit uneingeschränkt gegeben. Werden aufsichtsrechtlich relevante Kapitalbeträge bei den Szenariobetrachtungen hingegen soweit abgebaut, dass die Unterlegung von Risiken aus der geschäftlichen Tätigkeit mit Kapital nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann, ist die Risikotragfähigkeit nicht mehr uneingeschränkt gegeben. In diesem Fall sind Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen können die Deckung von Risiken durch zusätzliches Kapital betreffen oder die Reduzierung von Risiken. Nach den vorgenannten Grundsätzen zeichnete sich im Geschäftsjahr sowie zum 31. Dezember 2020 keine Bedrohung der Risikotragfähigkeit der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft als auch des Konzerns der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ab.

4. Prognose- und Chancenbericht

Wie bereits im Jahr 2020 wird die wirtschaftliche Entwicklung der Volkswirtschaften auch im Jahr 2021 maßgeblich vom Verlauf der Corona-Pandemie geprägt werden. Die Konjunkturprognosen der Volkswirte sind weiterhin mit einer relativ großen Unsicherheit behaftet. So betont der IWF, dass die jüngsten Impfstoffzulassungen zwar die Hoffnung auf eine Trendwende bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie geweckt haben, jedoch neue Infektionswellen und neue Varianten des Virus Anlass zur Sorge geben. Die Stärke der Erholung werde voraussichtlich von Land zu Land erheblich variieren. Dabei entscheiden verschiedene Faktoren über eine Erholung der nationalen Volkswirtschaften, etwa der Zugang zu Impfstoffen und die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen gegen die Pandemie.

Auch für die Konjunktur in Deutschland ist eine dritte Infektionswelle mit der Gefahr von weiteren Einschränkungen oder eventuellen Betriebsschließungen in der Industrie ein großes Risiko. Die Deutsche Bundesbank rechnet für das Jahr 2021 mit einem kalenderbereinigten Wirtschaftswachstum von 3%. Für das Jahr 2022 wird ein Wachstum von 4,5% erwartet. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland auf Jahressicht in 2021 um 3,1% steigen wird. Dabei geht er davon aus, dass im ersten Quartal zwar mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung zu rechnen sei, sich in den anschließenden Monaten jedoch einhergehend mit einem zu erwartenden beschleunigten Impffortschritt, der Eindämmung der Pandemie und dadurch möglichen graduellen Lockerungen eine wirtschaftliche Erholung abzeichnen sollte.

Im Euro-Raum ist die wirtschaftliche Aktivität durch die erhöhten Infektionszahlen und die daraus resultierenden Einschränkungen gedämpft. Der Sachverständigenrat schätzt daher das Wachstum für 2021 auf 4,1%, der IWF auf 4,2%.

Für die weltweite Wirtschaftsleistung rechnet der IWF für das Jahr 2021 mit einem Plus von 5,5%. Die Prognose des IWF für die USA liegt bei einem Wachstum von 5,1%; die OECD ist hier optimistischer und erwartet für die USA einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 6,5% in 2021.

Hinsichtlich der Arbeitslosenquote in Deutschland rechnet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung damit, dass diese im Jahr 2021 im Jahresdurchschnitt bei 5,9% liegen und sich erst im Jahr 2022 erholen wird.

Für die Leitzinsen erwartet der Markt trotz aller Ungewissheit in Bezug auf die Inflation für das Jahr 2021 keine Veränderung.

Mit Blick auf die getrübten Aussichten für die Entwicklungen der Volkswirtschaften, die angestiegenen Arbeitslosenquoten sowie die aktuell teilweise nur niedrigen Impfquoten ist zu erwarten, dass das Coronavirus und die gegen die Pandemie eingeleiteten Maßnahmen die Aktienmärkte 2021 wohl weiter bestimmen werden. Angesichts der Rahmenbedingungen werden die Volatilitäten voraussichtlich zunächst weiterhin hoch bleiben. Auch die Aktivitäten der Nationalstaaten und Zentralbanken werden allem Anschein nach nicht nachlassen.

In diesem ohnehin schon herausfordernden Umfeld steht die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft auch im Jahr 2021 wieder vor großen regulatorischen Anforderungen. In diesem Kontext ist insbesondere das neue Aufsichtsregime für Wertpapierfirmen bzw. Wertpapierfirmengruppen im Hinblick auf Kapital-, Liquiditäts- und Risikomanagementvorschriften zu nennen. Die Investment Firm Directive (IFD) und die Investment Firm Regulation (IFR) schaffen einen gänzlich neuen EU-Regulierungsrahmen für Wertpapierfirmen. Zur nationalen Umsetzung der IFD hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/​2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten veröffentlicht. Die neuen Regelungen werden ab dem 26. Juni 2021 mit verschiedenen Übergangsregelungen in Kraft treten. Daher werden weiterhin personelle und technische Ressourcen hierfür benötigt. Ein besonderes Augenmerk wird erneut auf die Ausgestaltung der IT-Infrastruktur zu legen sein sowie auf die Sicherstellung der Verfügbarkeit der wesentlichen Systeme.

Die Möglichkeiten, Ertragspotentiale zu finden, hängen für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft von der Handelsintensität ihrer Kunden ab. Diese wiederum ist maßgeblich von den Rahmenbedingungen des Marktes abhängig wie auch von dem zum Handel angebotenen Produktangebot. Auf die Rahmenbedingungen des Marktes haben wir keinen Einfluss. Jedoch versuchen wir, unsere Kundenbasis durch das Listing unserer Produkte auf weiteren Handelsplätzen zu verbreitern. Im Hinblick auf unser Produktangebot beobachten wir die Entwicklung am Markt, um auch kurzfristig attraktive Underlyings für unsere derivativen Produkte zu finden. Dabei unterliegt die Attraktivität zum Teil sehr kurzfristigen Trends, so dass auch die Frage der Begebung eines Produktes hinsichtlich der mit der Emission entstehenden Kosten zu berücksichtigen ist, ebenso wie die Frage einer adäquaten Risikoabbildung und der Risikoneigung. Wir sehen in dem aktuellen Umfeld die Möglichkeiten, auch weiterhin erfolgreich zu arbeiten.

Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde durch den Gesetzgeber eine neue Regelung im § 20 Abs. 6 EStG durch die Aufnahme der Sätze 5 und 6 aufgenommen. Mit der Regelung werden die Verlustabzugsmöglichkeiten aus Termingeschäften ab dem Kalenderjahr 2021 eingeschränkt. Ein finales BMF-Schreiben, in dem insbesondere die Frage nach der Einordnung von Optionsscheinen als Termingeschäfte oder nicht erwartet wird, ist bislang nicht ergangen. Inwieweit die gesetzliche Neuerung Auswirkung auf die Nachfrage von Kunden der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Entwicklung wird aufmerksam durch uns beobachtet.

Im Zusammenhang mit der Thematik des § 8b Abs. 7 KStG wurde neben den seit Ende des Jahres 2018 ergriffenen Maßnahmen, für die durch die Finanzverwaltung im Geschäftsjahr 2020 eine positive verbindliche Auskunft erteilt wurde, ein Billigkeitsantrag nach § 163 AO für die Veranlagungsjahre 2017 und 2018 an die Finanzverwaltung gestellt, um eine Rückerstattung der für diese beiden Veranlagungsjahre bereits bezahlten Steuern und damit eine sachgerechte Besteuerung zu erreichen. Nach positiven Signalen der Finanzverwaltung zum Billigkeitsantrag Ende 2020 wurde durch die Finanzverwaltung Anfang April 2021 dem Billigkeitsantrag vollumfänglich stattgegeben. Entsprechende Steuerbescheide wurden im Anschluss erlassen. Der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft werden damit im zweiten Quartal 2021 ca. EUR 4,5 Mio. Gewerbesteuer sowie ca. EUR 4,5 Mio. Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) erstattet. Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Zahlung von variablen Vergütungen erwartet die Gesellschaft, dass es aus den Steuererstattungen von insgesamt ca. EUR 9,0 Mio. zu einer Vermögensmehrung von ca. EUR 6,0 Mio. kommen wird.

Die ersten Monate des neuen Jahres zeigen einen deutlich positiven Geschäftsverlauf und eine hohe Nachfrage nach unseren Produkten. Auch bei einem sich im Verhältnis zu den ersten Monaten normalisierenden Börsenumfeld im weiteren Verlauf des Jahres erwarten wir in 2021 ein hohes Niveau der Nachfrage nach unseren Produkten. Dabei ist gegenüber den Vorjahren mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand zu rechnen, was auch auf Personalrekrutierungen zurückzuführen ist. Hieraus erwarten wir, bezogen auf das Ergebnis aus der Handelstätigkeit wie auch hinsichtlich des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit insgesamt an die guten Ergebnisse der Vorjahre anknüpfen zu können.

 

Düsseldorf, den 12. April 2021

Der Vorstand

André Bütow

Torsten Klanten

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 105.797,48 199.729,98
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.200.000,00 14.200.000,00
2. Beteiligungen 1.070.630,98 1.205.501,34
15.270.630,98 15.405.501,34
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 29.673,72 20.185,43
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10.884.979,67 1.785.806,98
3. sonstige Vermögensgegenstände 738.882,31 1.014.792,31
11.653.535,70 2.820.784,72
II. Wertpapiere
sonstige Wertpapiere 641.684.906,89 299.351.473,28
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 55.114.872,80 112.660.483,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 36.113,01 31.378,57
723.865.856,86 430.469.351,67

Passiva

31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 9.438.000,00 9.438.000,00
II. Kapitalrücklage 10.138.433,23 10.138.433,23
III. Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 6.177.000,52 6.177.000,52
IV. Bilanzgewinn 13.028.915,00 822,05
38.782.348,75 25.754.255,80
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 2.007.700,00 16.762.897,00
2. sonstige Rückstellungen 3.906.739,55 1.325.732,35
5.914.439,55 18.088.629,35
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 47.562.297,63 60.799.510,23
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 529.954,94 223.094,50
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 60.703,88 0,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 631.016.112,11 325.603.861,79
davon aus Steuern: EUR 1.185.601,86 (Vorjahr: EUR 230.116,33)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 3.510,03 (Vorjahr: EUR 2.538,74)
679.169.068,56 386.626.466,52
723.865.856,86 430.469.351,67

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 764.021.175,90 285.328.680,57
2. sonstige betriebliche Erträge 1.219.075,64 225.246,30
3. Materialaufwand -731.301.504,08 -272.768.282,15
33.938.747,46 12.785.644,72
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -7.185.001,75 -3.218.427,50
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -436.752,52 -346.137,65
davon für Altersversorgung: EUR 58.453,84 (Vorjahr: EUR 56.155,19)
-7.621.754,27 -3.564.565,15
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -37.501,97 -42.931,54
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -6.050.807,10 -4.964.505,77
7. Erträge aus Beteiligungen 10.483.951,50 184.981,50
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 10.483.951,50 (Vorjahr: EUR 184.981,50)
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 312.766,98 483.508,09
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 305.813,57 (Vorjahr: EUR 465.835,16)
abzügl. negative Zinsen -142.938,33 0,00
169.828,65 483.508,09
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -125.809,14 -69.077,14
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -17.509.206,00 -4.578.129,00
11. Ergebnis nach Steuern 13.247.449,13 234.925,71
12. sonstige Steuern -219.356,18 -234.103,66
13. Jahresüberschuss 13.028.092,95 822,05
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 822,05 0,00
15. Bilanzgewinn 13.028.915,00 822,05

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

1 Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 wurde wie im Vorjahr nach den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) sowie dem Anhang. Zudem wurde nach § 289 HGB ein Lagebericht aufgestellt.

Die Firma der Gesellschaft lautet auf Lang & Schwarz Aktiengesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nr. HR B 36259 eingetragen.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Darstellung und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den allgemeinen Anforderungen des HGB für große Kapitalgesellschaften.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger, nutzungsbedingter Abschreibungen bilanziert. Liegt eine dauerhafte Wertminderung vor, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Planmäßige Abschreibungen erfolgen linear. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen einem bis 13 Jahren. Zugänge geringwertiger Wirtschaftsgüter werden – soweit zulässig – im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang behandelt.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden nach den Regeln für Finanzanlagen bilanziert, dauerhafte Wertminderungen werden gegebenenfalls berücksichtigt, das Wertaufholungsgebot wird beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die in Bewertungseinheiten einbezogen werden) sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung ggf. notwendiger Wertberichtigungen angesetzt.

Wertpapiere werden auf ihre Zuordnung zu Bewertungseinheiten hin überprüft. Soweit sie in Bewertungseinheiten einbezogen werden, erfolgt deren Bewertung nach den Vorschriften des § 254 HGB. Nicht in Bewertungseinheiten einbezogene Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren Börsen- oder Marktwert angesetzt.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet.

Rückstellungen für Steuern und andere Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit dem vorgeschriebenen Zinssatz nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt, soweit diese nicht in Bewertungseinheiten einbezogen werden.

Latente Steuern nach § 274 werden soweit erforderlich berechnet und passive latente Steuern mit aktiven latenten Steuern verrechnet. Von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Der Berechnung latenter Steuern liegen die Körperschaftsteuer in Höhe von 15% sowie hierauf der Solidaritätszuschlag von 5,5% zugrunde. Darüber hinaus sind für die Gewerbesteuer ein Hebesatz von 440% und die Gewerbesteuermesszahl in Höhe von 3,5% zu berücksichtigen. Rechnerisch ergibt sich so insgesamt ein Steuersatz in Höhe von 31,23%. Zum Bilanzstichtag bestehen keine latenten Steuern, die zu berücksichtigen sind.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unter Anwendung der Vorschrift des § 256a HGB.

Die operative Tätigkeit der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft umfasst insbesondere die Begebung von Optionsscheinen und Zertifikaten sowie den Handel mit diesen auf eigene Rechnung. Dabei werden Risiken, die sich aus den verkauften eigenen Optionsscheinen und Zertifikaten ergeben, durch gegenläufige Produkte abgesichert. Aus dem Handel mit diesen Finanzinstrumenten und den Sicherungsgeschäften erzielt die Gesellschaft einen Handelserfolg, der sich aus der Differenz von An- und Verkaufskurs ermittelt. Zur sachgerechten Darstellung der Erträge und Aufwendungen aus der Handelstätigkeit der Gesellschaft werden positive Differenzen aus dem An- und Verkauf unter den Umsatzerlösen bzw. negative Differenzen aus dem An- und Verkauf unter den Materialaufwendungen ausgewiesen.

Für den Jahresabschluss wurden die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.

3 Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

3.2 Anteilsbesitz

Für den Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB wurde jeweils der letzte vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft zugrunde gelegt:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital Eigenkapital Jahresergebnis 2020
% TEUR TEUR
Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG, Düsseldorf 100,0 19.560 11.460
Lang & Schwarz Broker GmbH, Düsseldorf 100,0 4.171 1.861

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG. An der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG ist neben der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft die Lang & Schwarz Broker GmbH mit 0,01% beteiligt, die diese Beteiligung treuhänderisch für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hält.

Bewertungsanpassungen auf Beteiligungen an der Lang & Schwarz Broker GmbH und der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG ergaben sich für das Berichtsjahr nicht.

Die ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind weder börsennotiert noch börsenfähig. Angaben unterbleiben nach § 286 Abs. 3 HGB, soweit diese von untergeordneter Bedeutung sind.

3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Gesamthöhe von TEUR 11.654 (Vorjahr: TEUR 2.821) gliedern sich nach den Laufzeitenbändern wie folgt:

Bilanzposten 31.12.2020 bis 1 Jahr 31.12.2020 > 1 Jahr Vorjahr bis 1 Jahr Vorjahr > 1 Jahr
TEUR TEUR TEUR TEUR
– Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 30 0 20 0
– Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10.885 0 1.786 0
– Sonstige Vermögensgegenstände 726 13 1.002 13
11.641 13 2.808 13

3.4 Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt im Berichtsjahr laut Satzung unverändert TEUR 9.438 (rechnerischer Wert) und ist eingeteilt in 3.146.000 Stückaktien. Die Stammaktien lauten auf den Namen.

3.5 Eigene Anteile

Zum 31. Dezember 2020 werden keine eigenen Aktien im Bestand geführt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine eigenen Anteile, auch nicht zu Handelszwecken gekauft oder verkauft.

3.6 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert TEUR 10.138.

3.7 Gewinnrücklagen

Die anderen Gewinnrücklagen betragen unverändert TEUR 6.177.

3.8 Genehmigtes und bedingtes Kapital

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. November 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. November 2025 durch Ausgabe von bis zu 1.573.000 Stück neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- und/​oder Bareinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 4.719.000,00, zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zudem um bis zu EUR 1.800.000,00, eingeteilt in bis zu 600.000 Namensaktien als Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Umtauschrechten der Inhaber von Optionsanleihen (bei Ausgabe an Anleiheinhaberrechte geknüpfte Bezugsrechte) und/​oder Optionsaktien (bei Ausgabe an Inhaberrechte von jungen Aktien geknüpfte Bezugsrechte), zu deren Ausgabe der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Oktober 1998 in Verbindung mit der Änderung dieses Beschlusses durch die Hauptversammlung vom 25. Juli 2000 sowie durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2000 ermächtigt wurde. Sie ist nur insoweit durchgeführt, als von diesem Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird.

3.9 Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen im Personalbereich sowie Prüfungs- und Beratungskosten.

3.10 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten in Gesamthöhe von TEUR 679.169 (Vorjahr: TEUR 386.626) gliedern sich nach den Laufzeitenbändern wie folgt:

31.12.2020
Bilanzposten bis 1 Jahr > 1 bis < 5 Jahre >5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
– Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 47.562 0 0
– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 530 0 0
– Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 61 0 0
– Sonstige Verbindlichkeiten 11.173 20.920 598.923
59.326 20.920 598.923
Vorjahr
Bilanzposten bis 1 Jahr > 1 bis < 5 Jahre >5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
– Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 60.799 0 0
– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 223 0 0
– Sonstige Verbindlichkeiten 3.304 0 322.300
64.326 0 322.300

Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 40.454 auf laufenden Bankkonten, die bei der Hausbank HSBC Trinkaus & Burkhardt AG geführt werden, sind bei der Hausbank HSBC Trinkaus & Burkhardt AG unterhaltene Guthaben auf laufenden Konten und Wertpapierbestände im Rahmen einer Sicherheitenvereinbarung verpfändet.

4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Märkte, die sich nach ihren Tätigkeiten oder geographisch wesentlich voneinander unterscheiden, liegen nicht vor.

4.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 562 insbesondere im Zusammenhang mit erstatteten aufsichtlichen Umlagen sowie im Personalbereich. Weitere TEUR 108 betreffen Erstattungen aus der Auflösung von Rückstellungen.

4.3 Materialaufwand

Der Materialaufwand enthält neben den negativen Differenzen aus der Handelstätigkeit die sich auf den Bilanzstichtag ergebenden Ergebnisse aus der Portfoliobewertung sowie Bank-, Börsen-, und Systemgebühren, die im Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen angefallen sind.

4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden keine periodenfremden Aufwendungen ausgewiesen.

5 Sonstige Angaben

5.1 Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus laufenden Verträgen, insbesondere aus Miet- und Leasingverträgen, bestehen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 2.577. Hierin enthalten sind künftige Aufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.002, die sich insbesondere aus der Überlassung von Hard- und Software, dem Betrieb eines Rechenzentrums und Supportdienstleistungen im EDV-Bereich ergeben. Diese beruhen auf zwischen den Gesellschaften abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen, um Synergieeffekte zu nutzen.

Im Rahmen des Kreditvertrags der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG mit HSBC Trinkaus & Burkhardt AG wurde vereinbart, dass Vermögenswerte der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, die diese bei HSBC Trinkaus & Burkhardt AG unterhält, zur Deckung von Verpflichtungen der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG aus der Handelstätigkeit gegenüber HSBC Trinkaus & Burkhardt AG herangezogen werden können. Zudem hat die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft gegenüber HSBC Trinkaus & Burkhardt AG eine unbegrenzte Bürgschaftserklärung für Verpflichtungen der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG abgegeben. Anhaltspunkte für mögliche Inanspruchnahmen aus den oben genannten finanziellen Verpflichtungen liegen nicht vor.

Weitere Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, die zur Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, betreffen Angaben unter „5.2 Angaben zu Bewertungseinheiten nach § 254 HGB“, soweit sich diese auf Futurebestände beziehen, welche zur Absicherung im Portfolio gehalten werden.

5.2 Angaben zu Bewertungseinheiten nach § 254 HGB

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft weist Verpflichtungen aus selbst begebenen Produkten und sonstigen Geschäften aus, die als Grundgeschäfte in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen werden. Der Ausweis erfolgt in Höhe von TEUR 629.809 unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Bei den abgesicherten Risiken handelt es sich um Preisänderungsrisiken aufgrund von Marktpreisschwankungen (Börsenpreis).

Bewertungseinheiten werden in Form von Portfolio-Hedges abgebildet. Hierbei werden Portfolien für Kursschwankungsrisiken von Indizes (z.B. DAX), einzelnen Aktienwerten und Themenzertifikaten, Rohwaren (z.B. Gold, Silber und Rohöl), des Bund-Future sowie von Wechselkursrelationen (z.B. USD/​EUR) gebildet.

Die Höhe der mit den Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt zum 31. Dezember 2020 insgesamt TEUR 17.472.

Durch den Verkauf von eigenen Produkten auf alle genannten Risikoarten geht die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft offene Positionen bezogen auf die jeweils zugrundeliegenden Finanzinstrumente (Underlying) ein. Diese Risiken werden durch geeignete Sicherungsinstrumente abgesichert. Die Sicherung erfolgt durch entsprechende Gegengeschäfte und/​oder im Rahmen eines dynamischen Deltahedgings direkt durch gegenläufige Positionen im Underlying. Hierdurch ist, jeweils bezogen auf die einzelnen Risiken, sichergestellt, dass sich Wertänderungen weitestgehend ausgleichen. Als Sicherungsinstrumente werden insbesondere Aktien, Anleihen, Fonds, ETPs (ETFs, ETCs und ETNs) sowie derivative Finanzinstrumente wie Futures und Optionen verwendet.

Der Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument besteht für den Zeitraum, in welchem das Grundgeschäft durch die Gesellschaft gehalten wird. Wird die Position aus den selbst begebenen Produkten geschlossen, erfolgt auch eine Schließung der Sicherungspositionen.

Im Rahmen des Risikomanagementsystems der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft werden die Risiken aus den Positionen der Grundgeschäfte und der Sicherungsinstrumente überwacht. Hierzu wurde auch im Hinblick auf die Bewertungseinheiten ein Limitsystem installiert, das täglich überwacht, welche Risiken untergliedert nach Aktienkurs-, Rohwaren-, Zins- und Wechselkursrisiken die Gesellschaft eingeht, und die Auslastung von vorgegebenen Limiten berechnet sowie an den Vorstand berichtet. Zudem erfolgt täglich eine Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung in Form einer quantitativen Sensitivitätsanalyse nach der Market-Shift-Method. Des Weiteren wird auch auf die Ausführungen zum Risikomanagement der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft im Lagebericht verwiesen.

Ergebnisse aus den Bewertungseinheiten werden nach der Durchbuchungsmethode erfasst, dabei werden für die ausgewiesenen Finanzinstrumente, soweit möglich, Marktwerte aktiver Märkte herangezogen. Sollte dies nicht möglich sein, etwa bei Optionsbeständen, erfolgt eine Bewertung mit Hilfe des finanzmathematischen Modells Black-Scholes oder im Fall von american-style-Optionen mit Hilfe des Modells von Cox-Ross-Rubinstein. Den Berechnungen der finanzmathematischen Modelle liegen insbesondere Zinssätze, Indizes und andere Underlyingkurse zugrunde. Die für die Berechnungen notwendigen Volatilitäten werden soweit möglich aus am Markt gehandelten Produkten abgeleitet. Gegebenenfalls wird auf alternative Daten oder Berechnungen zurückgegriffen.

Der ineffektive Teil der Bewertungseinheiten in Höhe von TEUR 26 wurde erfolgswirksam im Jahresabschluss als Materialaufwand berücksichtigt.

5.3 Namen und Bezüge der Organmitglieder

Vorstandsmitglieder der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2020 waren:

Herr André Bütow, Dipl.-Kaufmann, Neuss, Marktvorstand, Vorsitzender des Vorstands,

Herr Torsten Klanten, Diplom Betriebswirt (FH), Mönchengladbach, Marktfolgevorstand.

Herr Bütow ist Mitglied des Aufsichtsrats der vwd Transaction Solutions AG, Frankfurt a. M.

Der Aufsichtsrat der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft setzte sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt zusammen:

Herr Jan Liepe, Frankfurt am Main, Rechtsanwalt, seit 13. November 2020, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 26. November 2020,

Herr Dipl.-Volkswirt Andreas Willius, Frankfurt am Main, selbständiger Berater, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Aufsichtsrats vom 1. Oktober bis 26. November 2020,

Herr Thomas Schult, Hamburg, Bankkaufmann bei der M.M.Warburg & CO KGaA,

Herr Michael Schwartzkopff, Köln, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 30. September 2020, vom 1. Oktober bis 26. November 2020 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Herr Michael Schwartzkopff ist mit Ablauf des 14. März 2021 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wurde in Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft bemessen sich nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2016. Insgesamt beliefen sich die Gesamtbezüge für das Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 180.

5.4 Honorar des Abschlussprüfers

Nach § 285 Nr. 17 2. Halbsatz HGB wird auf die Angabe des für das Geschäftsjahr 2020 berechneten Gesamthonorars des Abschlussprüfers verzichtet.

5.5 Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen an der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Am Aktienkapital der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft werden zum 31. Dezember 2020 – soweit bekannt – keine Beteiligungen von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft gehalten.

5.6 Mitarbeiter

In 2020 waren bei der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft nach Quartalsendständen gerechnet durchschnittlich 39 Personen (ohne zwei Vorstände) beschäftigt. Nach Gruppen teilen sich diese wie folgt auf:

31.12.2020
Männlich Weiblich
Mitarbeiter
– davon Vollzeitkräfte 16 8
– davon Teilzeitkräfte 14 1
30 9

Zum Bilanzstichtag waren 42 Mitarbeiter (ohne zwei Vorstände) beschäftigt.

5.7 Konzernbeziehungen

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf ist zum 31. Dezember 2020 nach § 290 Abs. 1 HGB Mutterunternehmen der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf, sowie der Lang & Schwarz Broker GmbH mit Sitz in Düsseldorf.

5.8 Offenlegung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 nebst Lagebericht 2020 sowie weitere Unterlagen nach § 325 Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2020 werden dem Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht.

Nach § 290 HGB hat die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft einen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 nebst Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 erstellt. In diesem Konzernabschluss sind die Tochterunternehmen Lang & Schwarz Broker GmbH und Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG einbezogen. Der Konzernabschluss nach HGB zum 31. Dezember 2020 nebst Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sowie weitere Unterlagen nach § 325 Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2020 werden ebenfalls dem Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht.

Der Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. Art. 431 ff. Verordnung (EU) 575/​2013 (CRR) wird durch die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG als übergeordnetes Institut für die Lang & Schwarz Gruppe erstellt. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft veröffentlicht diesen Bericht mit allen Pflichtangaben auf ihrer Homepage unter dem Bereich Investor Relations/​Finanzberichte/​Offenlegungsberichte.

6 Nachtragsbericht

Nach positiven Signalen der Finanzverwaltung zum Billigkeitsantrag Ende 2020 wurde durch die Finanzverwaltung Anfang April 2021 dem Billigkeitsantrag vollumfänglich stattgegeben. Entsprechende Steuerbescheide wurden im Anschluss erlassen. Der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft werden damit im zweiten Quartal 2021 durch die Finanzbehörden ca. EUR 4,5 Mio. Gewerbesteuer sowie ca. EUR 4,5 Mio. Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) erstattet. Unter Berücksichtigung der Zahlung von ausstehenden variablen Vergütungen, auf die Beschäftigte für das Geschäftsjahr 2018 verzichtet hatten, erwartet die Gesellschaft, dass es aus den Steuererstattungen von insgesamt ca. EUR 9,0 Mio. zu einer Vermögensmehrung von ca. EUR 6,0 Mio. kommen wird.

Weitere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft haben könnten, haben sich nicht ergeben.

7 Ergebnisverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2020

Der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von TEUR 1 wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft vom 13. November 2020 vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Hauptversammlung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, die voraussichtlich im August 2021 in Düsseldorf stattfindet, soll aus dem Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 13.029 die Zahlung einer Dividende von EUR 4,00 je gewinnberechtigter Aktie, mithin TEUR 12.584, vorgeschlagen werden. Für den übersteigenden Betrag soll der Hauptversammlung der Vortrag auf neue Rechnung vorgeschlagen werden.

 

Düsseldorf, den 12. April 2021

Der Vorstand

André Bütow

Torsten Klanten

Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Historische Anschaffungskosten
1.1.2020 Zugänge
EUR EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 732.182,84 8.689,47
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
732.182,84 8.689,47
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.200.000,00 0,00
2. Beteiligungen 1.205.501,34 2.863,49
15.405.501,34 2.863,49
16.137.684,18 11.552,96
Historische Anschaffungskosten
Abgänge 31.12.2020
EUR EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 106.069,43 634.802,88
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
106.069,43 634.802,88
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 14.200.000,00
2. Beteiligungen 137.733,85 1.070.630,98
137.733,85 15.270.630,98
243.803,28 15.905.433,86
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 532.452,86 37.501,97 40.949,43 529.005,40
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
532.452,86 37.501,97 40.949,43 529.005,40
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
532.452,86 37.501,97 40.949,43 529.005,40
Buchwerte
31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 105.797,48 199.729,98
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
105.797,48 199.729,98
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.200.000,00 14.200.000,00
2. Beteiligungen 1.070.630,98 1.205.501,34
15.270.630,98 15.405.501,34
15.376.428,46 15.605.231,32

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, Düsseldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, Düsseldorf, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 12. Mai 2021

Dohm • Schmidt • Janka
Revision und Treuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jana Simon, Wirtschaftsprüferin

Matthias Schmidt, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufsichtsrat der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat auch im Geschäftsjahr 2020 auf der Grundlage des Gesetzes, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung seine Aufgaben wahrgenommen. Einen Schwerpunkt der laufenden Erörterungen bildete die jeweils aktuelle Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Geschäftsbereiche und des Konzerns. Dies umfasste auch Strategien zur Sicherstellung einer stabilen Fortentwicklung der geschäftlichen Tätigkeiten und der Ertragsmöglichkeiten für ein weiteres Wachstum der gesamten Lang & Schwarz Gruppe. Der laufende Austausch zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat war stets zielgerichtet und von einem konstruktiven Miteinander geprägt.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat fand eine stets in allen Belangen enge, vertrauensvolle und für den Konzern förderliche Zusammenarbeit statt. Vorstand und Aufsichtsrat berieten sich regelmäßig und umfassend innerhalb wie auch außerhalb von Sitzungen über alle Themen, die für den Konzern der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft maßgeblich waren. Regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen wurde dabei umfassend Rechnung getragen.

Seinen Berichtspflichten ist der Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend nachgekommen. Er hat den Aufsichtsrat im Berichtszeitraum mündlich und auch schriftlich unterrichtet. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden Unterlagen zu allen Sitzungen rechtzeitig zur Einarbeitung übersendet. Der Aufsichtsrat konnte sich stets von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugen.

Über die Ergebnisentwicklung wurde der Aufsichtsrat auch außerhalb der Sitzungen in der Regel monatlich durch Kurzdarstellungen über die Handelsergebnisse der Handelsbereiche und ein zusammengefasstes Konzernhandelsergebnis informiert. Im Zuge der turnusmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats erfolgten zudem umfassende und detaillierte Berichterstattungen. Dabei wurden ausgehend von einer zusammenfassenden Darstellung der wesentlichen Kennzahlen zur Vermögens- und Ertragslage quartalsweise Berichte zu Segmentergebnissen und Handelsvolumen, zu Veränderungen im Personalbereich, der Entwicklung der Aufwendungen sowie weiteren Leistungsindikatoren dargelegt und beschrieben. Im Hinblick auf die Finanzlage wurde auch die laufende Liquiditätslage im Konzern dargestellt und erläutert. Zusätzlich erfolgte die quartalsweise Risikoberichterstattung mit Angaben zur Risikotragfähigkeit und deren Ermittlungsgrundlagen sowie der Risikoneigung einschließlich der Auslastung von Limiten im jeweils abgelaufenen Quartal. Ergänzt wurde diese Berichterstattung um die Darstellung von Kennziffern zu Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken. Erläuterungen und Erörterungen umfassten dabei auch die Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Im Rahmen der Risikoberichterstattung wurde dem Aufsichtsrat auch zu Anfragen und Auskunftsersuchen von Behörden zum Aufsichtsrecht oder steuerlichen Themen sowie zu neuen Gesetzesvorhaben oder zu möglichen Änderungen von rechtlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen berichtet. Ein weiteres Thema bildete die Bewältigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. Der Risikobericht enthielt – soweit dies geboten war – zusätzliche Ausführungen über die Tätigkeiten der Internen Revision, des Informationssicherheitsbeauftragen und des Compliance Officers sowie Angaben über Störungen im Geschäftsablauf nebst Maßnahmen zu deren Behebung.

Unterlagen und Ausführungen wurden durch den Aufsichtsrat kritisch hinterfragt, und es wurden – soweit erbeten – zusätzliche Informationen stets unverzüglich durch die Gesellschaft zusammengetragen, zur Verfügung gestellt sowie darüber hinaus um Erläuterungen durch den Vorstand ergänzt. Im Zusammenhang mit Einzelfragen erfolgte gegebenenfalls die Hinzuziehung sachkundiger Mitarbeiter, insbesondere zum Risikomanagement, der Compliance und der Internen Revision. Vertiefende Einblicke konnten so zur Zufriedenheit des Aufsichtsrats stets gewährt werden.

Ergänzend zu den zuvor dargestellten Berichterstattungen über die laufende Geschäftsentwicklung, Risikolage sowie über bedeutende Geschäftsvorfälle – soweit vorhanden – waren die Plan- und Zieleinhaltung Gegenstand von Erörterungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Dabei wurden auch Abweichungen der Ergebnisse von Plänen und Zielen besprochen.

Um seinen Aufgaben nachkommen zu können, stehen dem Aufsichtsrat finanzielle und personelle Ressourcen in angemessenem Umfang zur Verfügung. Hierzu zählt auch das von den Mitgliedern wahrgenommene Angebot, an Weiterbildungen teilnehmen zu können, sowie im Einzelfall die Einbindung externer Berater.

In jedem Quartal berichtete zudem die Innenrevision zu ihrer Arbeit und gab Auskünfte über Prüfungsergebnisse. Der Aufsichtsrat konnte Fragen zu den durchgeführten Prüfungen und den Berichten unmittelbar mit der Innenrevision abstimmen und nahm die Berichterstattung der Innenrevision jeweils zustimmend zur Kenntnis.

Mit Blick auf die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

Arbeit des Aufsichtsrats

Fortlaufend befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere in Sitzungen mit der wirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Konzerns der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft. Dabei beschäftigte er sich auch mit internen und externen Einflüssen, welche Auswirkungen auf die geschäftliche Entwicklung haben oder haben können.

Beschlussfassungen durch den Aufsichtsrat erfolgen grundsätzlich im Rahmen von Präsenzsitzungen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurden Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 regelmäßig im Umlaufverfahren herbeigeführt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr trat der Aufsichtsrat der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft zu insgesamt vier ordentlichen Sitzungen zusammen, von denen eine als Präsenzsitzung in Düsseldorf und die weiteren aufgrund der Coronavirus-Pandemie als Präsenzsitzungen mit Bild- und Tonübertragung (Videokonferenz) durchgeführt wurden. An allen Sitzungen haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen.

Im Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrats am 19. Februar 2020 wurde der Bericht an den Aufsichtsrat für das vierte Quartal 2019 und das Geschäftsjahr 2019 erörtert. Zudem berichtete der Vorstand zur aktuellen Entwicklung des Lang & Schwarz Konzerns und die Geschäftsstrategie 2020 wurde erörtert. Der Jahresbericht 2019 der Internen Revision wurde zur Verfügung gestellt und behandelt. Des Weiteren wurde die mögliche Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 diskutiert. Um die Qualität und die technische Verfügbarkeit des Handels weiter zu verbessern, wurde die neue Stelle eines stellvertretenden Leiters des Handelsbereichs mit entsprechender Erteilung einer gemeinschaftlichen Prokura beschlossen.

Gegenstand der Sitzung vom 27. Mai 2020 war die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung teil, erläuterte seine Prüfungsplanung und -handlungen sowie die Prüfungsschwerpunkte und stellte das Ergebnis seiner Prüfungen dar. Der Abschlussprüfer wie auch der Vorstand beantworteten bereitwillig Fragen des Aufsichtsrats und gaben vertiefende Erläuterungen zum Jahresabschluss und Konzernabschluss. Zur Zufriedenheit aller Aufsichtsratsmitglieder wurden alle Fragen beantwortet und erbetene Erläuterungen erbracht. Der Aufsichtsrat billigte den Jahres- und Konzernabschluss und stimmte anschließend einstimmig dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 zu, der u.a. als Bestandteil des Geschäftsberichts 2019 offengelegt wurde. Darüber hinaus wurden das Ergebnis für das erste Quartal 2020 sowie die laufenden Entwicklungen vom Vorstand dargestellt und mit dem Aufsichtsrat besprochen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Sitzung war die Erörterung der Risikostrategie 2020.

In der Sitzung vom 27. August 2020 wurde dem Aufsichtsrat das Ergebnis des zweiten Quartals 2020 vorgelegt und erläutert sowie zu den aktuellen geschäftlichen Entwicklungen berichtet. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Erörterung anstehender Business-Projekte und strategischer Initiativen. Darüber hinaus erfolgte die Vorlage des Jahresberichts 2020 des Compliance-Beauftragten für den Zeitraum 2019/​2020.

Die Hauptversammlung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019, zu der form- und fristgerecht eingeladen wurde, fand am 13. November 2020 statt. Die Tagesordnungspunkte wurden durch den Aufsichtsrat per Umlaufbeschluss vom 29. September 2020 einstimmig beschlossen.

Die letzte Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 fand am 26. November 2020 statt. Es wurden das Ergebnis des dritten Quartals 2020 und die aktuellen Entwicklungen behandelt. Zudem wurde die Konzernplanungsrechnung nebst deren Prämissen für 2021 vorgestellt. Alle Fragen des Aufsichtsrates hierzu wurden beantwortet, der Aufsichtsrat hat die Planung zustimmend zur Kenntnis genommen. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Erörterung der Ergebnisse der Evaluierung des Aufsichtsrats nach § 25d KWG sowie der Feststellungen des Vorstands nach § 25c Abs. 3 KWG.

Weitere Beschlüsse des Geschäftsjahres betrafen u.a. die Zustimmung zur Einstellung des Geschäftsbereichs Financial Services der Tochtergesellschaft Lang & Schwarz Broker GmbH zum 30. Juni 2020 sowie die Rückgabe deren Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften. Des Weiteren erfolgte die Zustimmung zum Verkauf der Anteile der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft an der Trade Republic Bank GmbH. Darüber hinaus wurde im November 2020 der Beschluss umgesetzt, die Vorstandsverträge von Herrn André Bütow sowie Herrn Torsten Klanten jeweils um fünf Jahre zu verlängern. Damit konnte der Grundstein für eine weitere erfolgreiche Entwicklung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft im Handelsbereich wie auch im Verwaltungsbereich gelegt werden.

Jahres- und Konzernabschluss 2020

Die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurde als von der Hauptversammlung am 13. November 2020 gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft betraut. Der Prüfungsauftrag wurde vom Aufsichtsrat erteilt. Begleitend zu den Prüfungshandlungen hat sich der Aufsichtsrat in einer Telefonkonferenz vor Abschluss der Prüfungen mit dem Abschlussprüfer zur Durchführung der Prüfung zu einzelnen Prüfungsthemen ausgetauscht. Nach Abschluss der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben, und, dass der Jahresabschluss nebst Lagebericht und der Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden. Die Abschlüsse sowie die Lageberichte lagen dem gesamten Aufsichtsrat rechtzeitig vor, so dass die Unterlagen eigenen Prüfungen unterzogen wurden, und in der Sitzung am 27. Mai 2021 gemeinsam mit dem Abschlussprüfer besprochen werden konnten. Die Bilanzsitzung vom 27. Mai 2021 wurde auf Grund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Form einer Präsenzsitzung mit Bild- und Tonübertragung (Videokonferenz) abgehalten. Der Abschlussprüfer erteilte uns dabei umfassende Auskünfte und beantwortete unsere Fragen. Wir stimmten dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer zu. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung waren keine Einwendungen zu erheben und wir billigten den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss 2020. Damit ist der Jahresabschluss 2020 der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft nach § 172 AktG festgestellt worden. Gemeinsam mit dem Vorstand beabsichtigt der Aufsichtsrat, der ordentlichen Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von EUR 4,00 je gewinnberechtigter Aktie aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 vorzuschlagen. Für den übersteigenden Betrag soll der Hauptversammlung der Vortrag auf neue Rechnung vorgeschlagen werden.

Der Aufsichtsrat stimmte in der Sitzung am 27. Mai 2021 zudem dem Inhalt des vorliegenden Berichts zu.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 hat Herr Andreas Willius das Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats von Herrn Michael Schwartzkopff übernommen, der mit gleichem Datum das Amt als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats übernommen hat.

Nachdem im Rahmen der ordentlichen Hautversammlung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft am 13. November 2020 beschlossen wurde, die Größe des Aufsichtsrats von drei auf vier Mitglieder zu erhöhen, wurde Herr Jan Liepe, Frankfurt am Main, Rechtsanwalt und Partner bei Waldeck Rechtsanwälte PartmbB, Frankfurt am Main, durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt. Mit Wirkung zum 26. November 2020 hat Herr Jan Liepe das Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats übernommen. Mit selbem Datum hat Herr Willius das Amt als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats übernommen, nachdem Herr Schwartzkopff dieses niedergelegt hatte.

Herr Schwartzkopff ist mit Ablauf des 14. März 2021 aus persönlichen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Für die Niederlegung des Mandates spielen insbesondere seine beruflichen Verpflichtungen und die damit verbundene starke zeitliche Einbindung als Partner der Kanzlei LLR Legerlotz Laschet & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB eine wesentliche Rolle. Aufsichtsrat und Vorstand bedauern sein Ausscheiden sehr und danken Herrn Schwartzkopff für die langjährig geleistete Arbeit in einer sehr wichtigen Aufbauphase, die zum jetzigen Erfolg des Lang & Schwarz Konzerns erheblich beigetragen hat.

Das Jahr 2020 war ein außerordentlich erfolgreiches Geschäftsjahr für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft. Zudem war es in allen Bereichen im besonderen Maße arbeitsintensiv und von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie geprägt. Alle Unwägbarkeiten und Hürden, die 2020 insgesamt bereithielt, konnten jedoch mit großem Einsatz durch den Vorstand und die Mitarbeiterinnen sowie die Mitarbeiter gemeistert werden. Belohnt wurden diese Anstrengungen mit einem Rekordergebnis aus den Handelsbereichen für den Konzern.

Der gesamte Aufsichtsrat bedankt sich herzlich für die geleistete hervorragende Arbeit des Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gesamten Lang & Schwarz Konzern. Meine Kollegen und ich freuen uns auf die weitere vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Düsseldorf, im Mai 2021

Jan Liepe, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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