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Markus Goller- Provenexpert und die Bewertungen

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Ja, natürlich erhielten wir schnell Reaktionen auf unseren Artikel zu Markus Goller von der KBW Diamonds AG aus der Schweiz. Markus Goller ist dort für die Kommunikation zuständig. So kann man es zumindest lesen. Prima, das braucht ein Weltunternehmen dann sicherlich auch.

Im Zweitjob ist Markus Goller dann aber wohl auch Vermögensberater. Auch das kann man dem Internet entnehmen, denn es gibt einen Eintrag zu Markus Goller unter nachfolgendem Link https://www.provenexpert.com/de-de/markus-goller/. Nun als erfahrener, pflichtbewusster und gute Vermögensberater gehört man natürlich auch auf diese Bewertungsplattform. Nun haben uns User auf eine „Merk-Würdigkeit“ aufmerksam gemacht, die wir so beim ersten Blick gar nicht gesehen hatten.

Natürlich lebt man als Vermögensberater auch oder gerade von Kundenempfehlungen. Da macht es sich gut, wenn dann auf Plattformen wie Provenexpert zufriedene Kunden einem ein Lob aussprechen. Das haben bei Provenexpert auch einige wohl zufriedene Kunden zu Markus Goller getan. Sicherlich etwas tolles.

Nun kennen wir ja leider die aktuellen Berichte in den Medien zu dem unseriösen Thema der Fake-Bewertungen. Hier werden bezahlte Bewertungen geschrieben von Menschen, die zum Beispiel bei Hotels und Urlaubsreisen weder das Hotel kennen noch jemals dorthin gereist sind. Ja, geht man auf ebay, kann man sogar google Bewertungen kaufen. Unglaublich eigentlich, denn damit verlieren solche Bewertungen dann natürlich an Wert.

Nun, was hat das mit Markus Goller zu tun? Möglicherweise gar nichts, aber User haben uns auf die Bewertungen auf Provenexpert von Markus Goller aufmerksam gemacht.

Ja, und wenn man da genau auf das Datum der Einzelbewertungen genau schaut, dann kann das natürlich Zufall sein, aber ein zweifelnder Gedanke bleibt dann schon möglicherweise übrig.

Nun, das muss sicherlich jeder für sich selber entscheiden, ob er sich von Markus Goller beraten lässt oder nicht. Wichtig wäre aber in jedem Fall, dass Herr Goller ihnen versichert, dass er eine Vermögensschadenshaftpflicht hat, sollte seine Beratung dann mal nicht so gut sein und Sie ihn in Anspruch nehmen wollen.

Zusätzlich sollte dann auch die Frage an Herrn Goller erlaubt sein, ob er im Besitz einer Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung ist. Hierbei geht es um die Gewerbeerlaubnis für Finanzanlagenvermittler. Wir gehen davon aus, dass Herr Goller natürlich über diese Erlaubnis verfügt. In der Schweiz gibt es ähnliche Vorschriften dazu.

2 Kommentare

  • Wenn man die Bewertungen liest, ist doch alles klar. Die sind nach dem Schema: „Ich war pleite und Herr Goller hat mich in wenigen Tagen reich gemacht.“ Wer so etwas glaubt hat auch keine andere Beratung verdient.

  • Schauns sich die Seite des Herrn Goller doch an. In den keywords die er mit seinem Unternehmen in Verbindung bringt, taucht das Keyword „Betrug“ sogar auf. Muss man mehr als Hinweise geben, verehrte Leser dieses Beitrags?

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