Die BaFin hat am 2. August 2017 gegen die Mars One Ventures AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 230.000 Euro angedroht.
Die Mars One Ventures AG hatte gegen § 37v Absatz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 1 WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 4 Absatz 2 Satz 1 WpHG in Verbindung mit § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Anmerkung der Redaktion:
Das Unternehmen haben wir in der Vergangenheit natürlich mit Moritz Hunzinger, Sven Donhuysen und der Cashcloud AG verbunden. Moritz Hunzinger ist ja erst kürzlich aus dem Unternehmen ausgeschieden.
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