In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 54107 eingetragenen MarTax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Wladimir Haun und Detlef Erich UllmannGeschäftszweig: Die für die Steuerberatungsgesellschaften berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 32,33,57 StBerG ist am 22.04.2016, um 10:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sönke Hansen, Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 77/16
Amtsgericht Hamburg, 22.04.2016
Kommentar hinterlassen