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Martin Harder: BaFin untersagt Unterstützung des unerlaubten Geschäftsbetriebs von Peter Fitzek und gibt Abwicklung auf

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kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat Herrn Martin Harder, ehemals Ühlingen, mit Bescheid vom 2. August 2021 aufgegeben, die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung der unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäfte von Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, sofort einzustellen. Harder führt für Fitzek eine Filiale in Dresden, in der er für dessen unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte wirbt.

Fitzek nimmt derzeit unter der Firma „GK Gemeinwohlkasse“ wieder Gelder von Verbraucherinnen und Verbrauchern an und verspricht, diese später zurückzuzahlen. Er betreibt somit das Einlagengeschäft, für das er eine Zulassung nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) benötigte. Diese liegt jedoch nicht vor. Zudem betreibt Fitzek unter dem Namen „Deutsche Heilfürsorge“ wieder das Versicherungsgeschäft, ohne eine entsprechende Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zu besitzen.

Die Verfügung ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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