Die BaFin hat am 2. Februar 2022 gegen die Marudai Food Co. Ltd. die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 690.000 Euro angedroht.
Die Marudai Food Co. Ltd. hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019/20 verstoßen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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