In einer Entscheidung, die Impfgegner erzürnen und Gesundheitsbehörden erfreuen dürfte, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am 16.07.2024 einen Eilantrag gegen die Masernimpfpflicht für Schulkinder abgeschmettert.
Die Eltern einer Grundschülerin aus dem malerischen Schieder-Schwalenberg (bekannt für seine… nun ja, Existenz) hatten sich gegen die Pflicht gewehrt, einen Impf- oder Immunitätsnachweis für ihr Kind vorzulegen. Doch das Gericht blieb hart wie eine gut geimpfte Schulter.
Das OVG argumentierte, dass die Nachweispflicht und deren Durchsetzung mittels Zwangsgeld keinen „offensichtlichen Grundrechtsverstoß“ darstelle. Mit anderen Worten: Die Verfassung weint nicht, wenn Eltern gezwungen werden, ein Stück Papier vorzulegen.
Besonders pikant: Die Eltern argumentierten, dass ihnen aufgrund der Schulpflicht keine Entscheidungsfreiheit bliebe. Das Gericht konterte sinngemäß: „Tja, Leben ist halt kein Wunschkonzert!“
Das Gericht verwies auch auf eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Impfpflicht bei Kita-Kindern. Offenbar gilt: Was für Krabbelgruppen recht ist, muss für Grundschulen billig sein.
Zum Trost für die Antragsteller: Der Beschluss ist unanfechtbar. Sie müssen also nicht noch mehr Zeit und Geld in weitere juristische Abenteuer investieren.
Für alle Rechtsnerds da draußen: Das Aktenzeichen lautet 13 B 1281/23. Perfekt, um beim nächsten Elternabend mit Fachwissen zu glänzen!
Fazit: In Sachen Masernimpfung heißt es weiterhin „Ärmel hoch“ statt „Flagge auf Halbmast“. Die Debatte dürfte damit aber kaum beendet sein – schließlich gibt es noch genug andere Krankheiten, über die man sich streiten kann!
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