In Kroatien gilt ab heute die Maskenpflicht in Geschäften und im Gastgewerbe. Schon bisher mussten Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, die Pflicht wurde nun auf bestimmte öffentliche Räume ausgeweitet, berichteten kroatische Medien.
In den Geschäften und Einkaufszentren gilt die Maskenpflicht für alle, sowohl für Kunden und Kundinnen als auch für Beschäftigte. Im Gastgewerbe müssen unterdessen die Masken vom Personal, das in Kontakt mit den Gästen kommt bzw. bei Zubereitung und Servieren von Getränken und Mahlzeiten, getragen werden. Maskenpflicht gilt auch in Gesundheitseinrichtungen.
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