Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf für eine stadtweite Maskenpflicht ist laut einer Eilentscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Die Gerichtsentscheidung gelte aber nur für den Düsseldorfer Bürger, der den Eilantrag gestellt habe, teilte das Gericht mit.
Alle anderen Menschen müssten die Allgemeinverfügung beachten. Das Verwaltungsgericht kritisierte in seiner Entscheidung, die entsprechende Allgemeinverfügung sei „unbestimmt„.
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