Startseite Allgemeines Maskenprozess früher Windkraftanlagenbetrüger – Nichts anderes gelernt?
Allgemeines

Maskenprozess früher Windkraftanlagenbetrüger – Nichts anderes gelernt?

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
Teilen

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück (2. Große Strafkammer) verhandelt ab dem 27. Februar 2023 gegen einen heute 32 Jahre alten Angeklagten. Dem Angeklagten werden versuchter Betrug in Millionenhöhe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie falsche Verdächtigung und Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens vorgeworfen.

Der Angeklagte war bis zu seiner Festnahme am 17. April 2020 im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen, die nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind, primär als Windkraftunternehmer tätig. Weil er dabei in erheblichem Umfang Gelder für tatsächlich nicht existente Windkraftprojekte vereinnahmt haben soll, verurteilte das Landgericht Osnabrück den Angeklagten im letzten Jahr bereits zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Derzeit prüft der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten.

Ab kommenden Montag wird die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts nun erneut gegen den Angeklagten verhandeln. In diesem Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft ihm insbesondere versuchten Betrug in einem besonders schweren Fall vor. Der Angeklagte soll über einen gutgläubigen Mittelsmann im Jahr 2020 dem Bundesgesundheits-ministerium FFP-2- und FFP-3-Schutzmasken zum Kauf angeboten. Der Angeklagte habe dabei für einen Gesamtkaufpreis von über 42 Mio. Euro eine kurzfristige Lieferung von mehreren Millionen Schutzmasken angeboten. Tatsächlich sei der Angeklagte nie in der Lage gewesen, die Ware zu liefern. Es sei ihm allein darum gegangen, ohne tatsächliche Gegenleistung einen von ihm geforderten Vorschuss auf den Kaufpreis von rund 17 Mio. Euro zu erlangen. Das Bundesgesundheitsministerium lehnte das Angebot jedoch ab. Zahlungen an den Angeklagten wurden nicht geleistet.

Im Zuge des vorherigen Verfahrens im letzten Jahr vor dem Landgericht Osnabrück soll der Angeklagte dann zudem wahrheitswidrige Vorwürfe gegen den früheren Bundesgesundheitsminister S. erhoben haben. Konkret soll der Angeklagte behauptet haben, der Minister habe bei einem Treffen mit ihm persönlich über das beabsichtigte Geschäft gesprochen. Dabei habe der Minister angedeutet, er erwarte eine persönliche finanzielle Beteiligung an dem Geschäft. Diese Vorwürfe sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft erwiesen unrichtig. Es soll zu keiner Zeit überhaupt ein persönliches Treffen des Angeklagten mit dem Minister gegeben haben.

Im Fall einer Verurteilung in dem aktuellen Verfahren droht dem Angeklagten eine (weitere) erhebliche Freiheitsstrafe. Zu betonen ist dabei, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Der Prozess beginnt am Montag, dem 27. Februar 2023 um 09.00 Uhr in Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal). Es sind mehrere Fortsetzungstermine bis zum 20. März 2023 geplant. Der frühere Bundesgesundheitsminister S. soll am 07. März 2023 als Zeuge vernommen werden. Die Sitzung am 07. März 2023 beginnt ebenfalls um 09.00 Uhr.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TJ Maxx: Profiteur von Trumps Zollchaos

Während viele Unternehmen und Experten vor den möglichen Folgen von Donald Trumps...

Allgemeines

Sweet Invest eG auch an die Pleite wollen wir erinnern

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 12/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Manipulation von Aktienkursen

Das Beeinflussen von Aktienkursen kann legal oder illegal sein, je nachdem, welche...

Allgemeines

McDonaldss USA:Die Rückkehr des McRib: Warum die Kult-Sandwich-Legende nur begrenzt verfügbar ist

Der McRib kehrt zurück – pünktlich zur Weihnachtszeit – doch Fans sollten...