Der Kauf von Corona-Schutzmasken zu Beginn der Pandemie könnte Deutschland noch deutlich teurer zu stehen kommen. Es geht um Verträge, die unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn abgeschlossen wurden. Den Lieferanten wurden 4,50 Euro pro Maske garantiert, jedoch mit Verweis auf eine Vertragsklausel später nicht bezahlt. Diese Klausel hat das Kölner Oberlandesgericht nun für rechtswidrig erklärt.
Damit haben jetzt vermutlich etwa 100 Firmen Anspruch auf Nachzahlungen. Nach Informationen von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung liegt der Streitwert bei insgesamt 2,3 Milliarden Euro. Dies könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben. Zusätzlich könnten weitere rechtliche und verwaltungstechnische Kosten entstehen, die das Gesamtvolumen der Ausgaben weiter erhöhen.
Die betroffenen Unternehmen haben bereits damit begonnen, ihre Forderungen geltend zu machen. Experten befürchten, dass der Prozess der Nachzahlungen mehrere Jahre in Anspruch nehmen könnte. Dies könnte zu zusätzlichen Zinsen und Verzugszahlungen führen, die den endgültigen Betrag weiter in die Höhe treiben.
Dieser Fall unterstreicht die Herausforderungen und Komplexitäten, die mit schnellen Beschaffungsmaßnahmen in Krisenzeiten verbunden sind. Die Regierung steht nun vor der schwierigen Aufgabe, die finanziellen Konsequenzen zu bewältigen und gleichzeitig das Vertrauen in die öffentliche Beschaffung wiederherzustellen.
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