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Massen-Gentest nur bedingt nutzbar

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Beinahetreffer aus einem Massen-Gentest dürfen nicht genutzt werden, um den Verwandten eines Test-Teilnehmers wegen der großen genetischen Übereinstimmungen als Täter zu ermitteln.

Dies entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag mit Blick auf einen Vergewaltigungsfall im Sommer 2010 im niedersächsischen Dörpen, nach dem ein Reihen-Gentest mit rund 2400 Männern stattfand. Unter den Teilnehmern befand sich zwar nicht der Täter, aber sein Vater und ein Onkel. „Deren DNA-Identifizierungsmuster stimmten zwar mit den Tatspuren nicht vollständig überein, wiesen aber eine so hohe Übereinstimmung auf, dass sie auf eine Verwandtschaft mit dem Täter schließen ließen“, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Die Ermittler überführten daraufhin den tatsächlichen Vergewaltiger.

Die obersten Richter gaben nun dem Täter recht, der argumentiert hatte, die Ähnlichkeit der Genprofile seiner Verwandten hätte nicht „verdachtsbegründend“ gegen ihn verwendet werden dürfen.

Im konkreten Fall bringt dies dem Täter jedoch nichts mehr: Der Bundesgerichtshof bestätigte seine Verurteilung wegen Vergewaltigung durch das Landgericht Osnabrück.

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