Der wegen 100-fachen Mordes an Patientinnen und Patienten angeklagte frühere Krankenpfleger Niels H. hat die Taten zum Auftakt seines Prozesses vor dem Landgericht Oldenburg gestanden. Auf die Frage, ob der die Taten begangen habe, antwortete H. mit „ja“. „Das was zugegeben worden ist, so ist es auch.“ Der neue Prozess ist Teil der jahrelangen juristischen Aufarbeitung der „Karriere“ des Todespflegers aus Norddeutschland. Den Opfern und ihren Angehörigen werden diese Verfahren wenig helfen.
Was ist mit dem Aufsichtsversagen?
Unter Millionen Menschen gibt es Verrückte, Perverse und Kriminelle aller Art. Das ist statistisch normal. Ungefähr 500 Personen werden in Deutschland sicherheitsverwahrt, d.h. sie haben Straftaten begangen und sind aufgrund von seelischen Störungen so gefährlich, dass es zum Schutz der Allgemeinheit notwendig ist, diese dauerhaft zu verwahren.
Wenn der Mensch an sich gefährlich ist, wie kann es dann sein, dass ein Krankenpfleger über 100 Menschen töten kann, ohne aufzufallen? Eingebunden in ein Krankenhaus, die Organisation, kontrolliert durch Vorgesetzte und Qualitätsstandards? Abgerechnet über Krankenkassen? Das ist eher die Frage, die es für die Zukunft zu klären gilt.
Ein Fall, der aufzeigt, welchen Stand die Pflege hat.
Beim Finanzamt würden analog solche Auffälligkeiten garantiert ausradiert werden.
Wir müssen hier dringend mehr Geld reinstecken. Wenn es für andere Bereiche nicht reicht, hätte die Pflege erste Priorität.