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Anleger der Friedola Gebr. Holzapfel GmbH müssen befürchten, dass sie im Insolvenzverfahren möglicherweise leer ausgehen. Nachdem das Amtsgericht Eschwege das reguläre Insolvenzverfahren am 1. Februar eröffnet hat (Az.: 3 IN 73/15), zeigte der zuständige Insolvenzverwalter noch am gleichen Tag an, dass die Insolvenzmasse nicht zurErfüllung der sonstigen Masseverbindlichkeiten reicht, es könnten nur die Kosten des Verfahrens gedeckt werden. Dennoch sollten die Anleger der 2012 begebenen Anleihe ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden. Dazu haben sie bis zum 29. März Zeit. Eine Gläubigerversammlung wird am 26. April in Eschwege stattfinden. Dabei geht es u.a. um den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens, die Aufstellung eines Insolvenzplans oder um die Veräußerung des Betriebs oder von Unternehmensteilen.

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