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Mauschelei?

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Arya_W_Putra (CC0), Pixabay
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Nordrhein-Westfalen, das Land der Effizienz und Klarheit – zumindest theoretisch. In der Praxis zeigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster seit sage und schreibe dreieinhalb Jahren ohne Führung. Wie kann das sein, fragen sich nicht nur die Richter selbst, sondern auch die Öffentlichkeit, die langsam von Kopfschütteln zu einem müden Schulterzucken übergegangen ist.

Wer hat die Ehre, dieses staatliche Sorgenkind zurzeit zu leiten? Niemand geringerer als Vizepräsident Sebastian Beimesche, der schon im März 2023 ziemlich deutlich gemacht hat, dass der Dauerzustand der Chef-Vakanz beim OVG weder bei ihm noch bei der „interessierten Öffentlichkeit“ Begeisterung auslöst. Aber keine Sorge, das Justizministerium arbeitet an einer Lösung – so langsam wie möglich.

Hinter den Kulissen entpuppt sich die Nachbesetzung des Chefpostens als hochkomplexes Drama um angebliche Vetternwirtschaft und persönliche Vorlieben. Die Hauptrolle spielt Justizminister Benjamin Limbach, Ex-SPDler und nun Grüner im schwarz-grünen Kabinett von Ministerpräsident Hendrik Wüst. Der Minister steht im Verdacht, einer „befreundeten“ Bewerberin den Vorzug gegeben zu haben, während ein qualifizierter Bundesverwaltungsrichter außen vor blieb. Das ganze Prozedere wirkt dabei so „fair, transparent und offen“ wie ein verschlossener Tresor.

Doch Moment mal – wer entscheidet eigentlich, ob bei der Stellenbesetzung alles korrekt lief? Natürlich das Oberverwaltungsgericht Münster. Das ist schließlich völlig unbefangen, insbesondere da es gerade um seinen eigenen Spitzenposten geht. Ein Paradebeispiel für Unabhängigkeit, könnte man meinen.

Jetzt, wo Minister Limbach in die Zange genommen wird, betont er, dass er in seiner zehnjährigen Bekanntschaft zur favorisierten Kandidatin „vielleicht dreimal“ mit ihr essen war. Na klar, das zählt natürlich als distanzierte, rein professionelle Beziehung. Und wenn zwei eidesstattliche Erklärungen sich widersprechen – der Minister sagt A, der Bundesverwaltungsrichter B –, dann kann man ja einfach würfeln, welche Version wahr ist. Hauptsache, es klingt halbwegs überzeugend.

Aber keine Sorge, die Landesregierung ist auf Transparenz bedacht. Über 50 Aktenordner wurden dem Untersuchungsausschuss übergeben – die Beweisflut an sich ist schon fast beruhigend. Gut, ein paar private E-Mails hier und da, verschickt aus dem Urlaub oder während Dienstreisen, waren „Ausnahmefälle“. Und sicher, das private Messaging ist ebenfalls „minimal“ – bloß die kleinen, unwichtigen Nachrichten, die man eben lieber nicht über offizielle Kanäle schickt.

Für die Opposition im Düsseldorfer Landtag ist der Fall ein gefundenes Fressen. Nadja Lüders von der SPD spricht von einem „Justiz-Krimi“, und Werner Pfeil von der FDP wittert „Geheimkommunikation“. Klingt fast nach einem Polit-Thriller, in dem die Wahrheit irgendwo tief in den Untiefen privater Messenger-Apps schlummert. Und während die CDU vorsichtig mehr Einsicht in die private Kommunikation fordert, sitzt Justizminister Limbach ruhig in seinem Sessel – die nächste Ausschusssitzung ist ja erst am 5. November, also Zeit genug, sich eine passende Antwort zu überlegen.

Ob die Wahrheit je ans Licht kommt? Ach, das ist eigentlich fast Nebensache. Schließlich wissen wir alle, dass der deutsche Rechtsstaat ein Paradebeispiel an Transparenz ist – jedenfalls solange man nicht zu tief gräbt.

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