In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich heute der Generalanwalt dafür ausgesprochen, die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut abzuweisen. Ein Urteil, das üblicherweise in 80 Prozent dem Schlussantrag des Generalanwalts folgt, wird frühestens in einigen Wochen erwartet.
Die geplante Entlastung deutscher Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Steuer stelle keine Diskriminierung dar, sagte der für das Verfahren zuständige Generalanwalt Nils Wahl. Nach Ansicht Österreichs werden ausländische Autofahrer und Autofahrerinnen durch die Abgabe diskriminiert. Wahl zufolge beruht diese Sicht aber auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs Diskriminierung.
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