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MAXDA Darlehensvermittlung- wer verleumdet hier wen?

Tumisu (CC0), Pixabay
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Natürlich versucht das eine oder andere Unternehmen ab und zu Berichte auf unseren Portalen in der Google Suchmascbine blockieren zu lassen. Mit recht wenig Erfolg, denn natürlich wehren wir uns gegen solche Ansinnen. So nun auch gegen den nachfolgenden Vorwurf.

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Google hat eine Beschwerde über die nachfolgende(n) URL(s) aus den folgenden rechtlichen Gründen erhalten: Verleumdung

Nach einer Überprüfung informieren wir Sie hiermit darüber, dass wir folgende Entscheidungen getroffen haben:

Betroffene Inhalte: Beitrag

Rechtsprechung: Deutschland

Verstößt anscheinend gegen: Verleumdung

Folge: Zugriffsbeschränkung

Unten finden Sie die betroffene(n) URL(s).

Aus diesem Grund sind wir gerade dabei, die angegebene Maßnahme auf die betroffenen Inhalte bei Google Local Reviews für Nutzer weltweit anzuwenden.

Betroffene URL(s):

Thomas Bremer

Dem Unternehmen MAXDA aus Speyer hat tausendfachen Verbraucherbetrug begangen. Festgestellt durch die Staatsanwaltschaft Kaisersleutern in 2 Strafbefehlen. Es geht um insgesamt 30 Millionen Euro. Jeder mag selber entscheiden ob das noch ein seriöses Unternehmen ist. Aktenzeichen 6581 VRs 6050 Js 19201/19 und 6581 VRs 6050 Js 116/20 .Mal schauen wie es Google mit dem Verbraucherschutz hält, oder ob diese Bewertung gelöscht wird wegen der Werbeeinnahmen die man durch MAXDA hat.

https://www.google.com/maps/reviews/data=!4m8!14m7!1m6!2m5!1sChdDSUhNMG9nS0VJQ0FnSUNjbjh5RHFRRRAB!2m1!1s0x0:0x1f91bec3002917f0!3m1!1s2@1:CIHM0ogKEICAgICcn8yDqQE%7CCgwIsv3D9QUQqJCP-AI%7C?entry=tts&g_ep=EgoyMDI0MTIwMi4wIPu8ASoASAFQAw%3D%3D

 
Hintergrundinformationen:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Beschwerde eingereicht wurde, in der behauptet wird, dass Ihre kürzliche Rezension für ein lokales Unternehmen bestimmte Rechte verletzt. Daher war Google verpflichtet, die betreffende Rezension zu entfernen.

Wenn Sie unsere Entscheidung bezüglich der Entfernung anfechten möchten, können Sie wie unten unter „Mögliche weitere Schritte“ beschrieben Einspruch einlegen. Wir möchten betonen, dass Google ehrliche und authentische Rezensionen für lokale Unternehmen sehr schätzt. Aufgrund unserer Rolle als Dienstleister können wir jedoch Ihre spezifischen Erfahrungen mit dem Unternehmen nicht unabhängig überprüfen. Damit wir die Angelegenheit im Falle eines Einspruchs noch einmal prüfen können, benötigen wir eine detaillierte und solide Beschreibung Ihrer Erfahrungen mit dem Unternehmen sowie eine Begründung für Ihre Rezension. Dazu gehören unter anderem das Datum und die Uhrzeit Ihres Besuchs oder Ihrer Erfahrung sowie alle besonderen Beobachtungen, die bei Ihrer Interaktion mit dem betreffenden Unternehmen gemacht wurden. Nachweise wie Rechnungen, Screenshots, Belege, Terminunterlagen oder Einträge aus einem Treuepunkteprogramm sind sehr nützlich, um die Seriosität Ihrer Rezension nachzuweisen.

Mögliche weitere Schritte

Google bitten, die Entscheidung noch einmal zu prüfen: https://reportcontent.google.com/forms/dsa_appeal?token=2-7631000038000-1560571825

Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind und möchten, dass wir unseren Standpunkt noch einmal überdenken, können Sie innerhalb der nächsten sechs Monate ab dem Datum dieser Mitteilung Einspruch einlegen. Nennen Sie die betreffenden URLs im Einspruchsformular.

Beachten Sie, dass Sie nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist keinen Einspruch mehr einlegen können.

Rechtsanwalt kontaktieren

Sie können sich auch an eine zertifizierte außergerichtliche Schlichtungsstelle oder an ein Gericht wenden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Optionen. Wenn Sie rechtliche Fragen haben oder die anderen Rechtsmittel, die Sie möglicherweise nutzen können, prüfen möchten, sollten Sie sich an Ihren eigenen Anwalt wenden.

Benötigen Sie weitere Unterstützung?

Informieren Sie sich in der Hilfe unter Anträge auf Entfernung von Inhalten über das Verfahren bei Google zur Entfernung von Inhalten.

Je nach Art und Aussagekraft der von Ihnen bereitgestellten Informationen können wir Ihre Rezension nach einem Einspruch reaktivieren.

Viele Grüße

Ihr Google-Team

Weitere Informationen zur Entfernung von Inhalten finden Sie unter g.co/legal.

Zitat Ende

Nun wissen wir natürlich nicht, ob das Unternehmen selber diesen Antrag gestellt hat, aber das Unternehmen hat natürlich die „größten Schmerzen“ damit.

Nun wirft man uns „Verleumdung“ vor, aber ganz ehrlich bei uns in der Redaktion hat sich zu keinem Zeitpunkt Jemand avom Unternehmen MAXDA gemeldet. Nun haben wir den Vorgang an unseren Rechtsanwalt weitergegeben, denn wir sind der Meinung, das hier eben möglicherweise falsche Angaben gemacht wurden von Seiten des Antragstellers.

Natürlich können wir nachweisen das unsere Berichterstattung korrekt war:

Staatsanwaltschaft Kaiserslautern

6581 VRs 6050 Js 116/20

Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 14.01.2020 – 4 Cs 6050 Js 116/20 – wurde gegen die Einziehungsbeteiligte MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH, Boschstraße 3, 67346 Speyer die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von mehreren Millionen Euro rechtskräftig angeordnet. Die Einziehungsbeteiligte hat den Betrag bereits auf ein Justizkonto eingezahlt, so dass der Einziehungsbetrag zur Auskehrung an die durch die Straftat Verletzten (im Folgenden als Geschädigte bezeichnet) bereitsteht.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH hat im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2013 in der Regel durch Einschaltung einer Vielzahl von Außendienstmitarbeitern für Tausende von Kunden Darlehensverträge vermittelt bzw. zu vermitteln versucht. Bei Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags wurde den Darlehensinteressenten jeweils ein Formular zur Unterschrift übergeben, in welchem ein so genannter Fahrtkostenanteil des Außendienstmitarbeiters in Rechnung gestellt wurde. In der Folgezeit wurden die „Fahrtkostenanteile“, die sich in der Regel zwischen 100 und 200 Euro pro Darlehensinteressent bewegten, von der MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH eingezogen, obwohl dieser tatsächlich keine Fahrtkosten entstanden waren, da die Fahrtkosten von den Außendienstmitarbeitern selbst getragen wurden.

Nach den gerichtlichen Feststellungen wurden dadurch die betroffenen Kunden betrügerisch in Höhe der jeweils eingezogenen Fahrtkosten geschädigt.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihr Recht auf Entschädigung geltend machen zu können.

Geschädigte können daher binnen einer Frist von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger ihre Ansprüche bei der

Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
– Aktenzeichen 6581 VRs 6050 Js 116/20 –

anmelden.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Strafprozessordnung).

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:

Der Erlös wird an den Geschädigten auskehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 Strafprozessordnung).

Die Auskehrung an den Geschädigten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Absatz 1 Strafprozessordnung). Auch wenn es einzelnen Geschädigten nicht möglich sein sollte, die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen, etwa, weil die entsprechenden Unterlagen bereits vernichtet worden sind, können diese ihren Anspruch bei der Staatsanwaltschaft geltend machen, weil sich der genaue Betrag der Fahrtkosen, der beim jeweils geschädigten Darlehensinteressenten zu Unrecht eingezogen wurde, aus einer im Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern enthaltenen Tabelle ergibt.

Nicht anmeldbar sind allerdings etwaige Zinsen oder Kosten für die bisherige Rechtsverfolgung,

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Geschädigten unter den in den §§ 44 und 45 Strafprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Absatz 4 Strafprozessordnung).

Zudem bleibt es dem Geschädigten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 der Zivilprozessordnung) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.

Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne Weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Geschädigte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 Zivilprozessordnung glaubhaft macht (§ 459k Absatz 2 Strafprozessordnung). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Absatz 3 Strafprozessordnung).

Die Mitteilung an die Geschädigten erfolgt durch Mitteilung im Bundesanzeiger, weil eine Mitteilung an jeden Einzelnen der Geschädigten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

Abschließend folgender Hinweis:

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, Ihnen im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich gegebenenfalls anwaltlich beraten.

Verwenden Sie für die Anmeldung Ihres Anspruchs bitte folgendes Formular:

(das auf der Folgeseite abgedruckte Formular steht auch auf der Webseite der
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern unter der Adresse:
https://stakl.justiz.rlp.de/de/service-informationen/download/
im Format *.PDF zum Abruf zur Verfügung)

An die
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

Aktenzeichen 6581 VRs 6050 Js 116/20

Rückantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft nach § 459i StPO

Ich erkläre hiermit, dass mir aus der mit Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern, Aktenzeichen 4 Cs 6050 Js 116/20, rechtskräftig abgeurteilten Tat ein Anspruch auf Entschädigung gegen die Einziehungsbeteiligte MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH entstanden ist und beantrage die Auszahlung des mir zustehenden Anteils des Einziehungsbetrages auf das unten angegebene Konto.

Name:
Straße, Hausnummer:
PLZ, Wohnort :

Ausgekehrte Beträge sollen auf folgendes Konto überwiesen werden:

Kontoinhaber:
IBAN:
BIC/Swift-Code:
Kreditinstitut:

Anschrift des Kontoinhabers, falls dieser nicht ich bin:

Name:
Straße, Hausnummer:
PLZ, Wohnort:

WICHTIGER HINWEIS:

Eine Prüfung Ihres Anspruches kann nur erfolgen, wenn der Staatsanwaltschaft eine Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses vorgelegt wird oder dieser Mitteilung ein sonstiges Dokument beigefügt wird, mit dem Ihre Identität sicher festgestellt werden kann.

( ) Eine Kopie meines Personalausweises / Reisepasses habe ich als Anlage beigefügt.

( ) Ich versichere, dass ich von der Einziehungsbeteiligten oder Dritten bislang noch nicht für den

durch die Tat entstandenen Schaden entschädigt worden bin.

____________________________________________________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift)

Der Entrag wurde mittlerweile im Bundesanzeiger gelöscht, aber meine Damen und Herern des Unternehmens MAXDA, den Eintrag gab es zum Zeitpunkt unserer Veröffentlichung, da beißt die Maus keinen Faden ab.

 

 

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