Dass wir an dem MAXDA-Skandal dranbleiben, das ist so sicher „wie das Amen in der Kirche“. Nachdem nun der Verbraucherausschuss des Landtages Rheinland-Pfalz getagt hatte, haben wir Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder eine Presseanfrage übermittelt. Eine erste Presseanfrage hatte das Ministerium zum Beginn des MAXDA-Skandals damals nicht beantwortet. Deshalb konnten wir uns einen kleinen Seitenhieb in der Anfrage nicht verkneifen:
Staatssekretärin Frau Dr. Rohleder
In Sachen MAXDA
Sehr geehrte Frau Dr. Rohleder,
ich darf mich heute direkt an Sie wenden, denn Herr Brück hat es leider bis heute nicht geschafft eine konkrete Presseanfrage zu beantworten. Diese hatte ich Ihrem Ministerium insgesamt sogar 2 mal übermittelt. Nein ich bin nicht Mitglied der Partei der Grünen oder einer anderen Partei, wobei Ersteres ja dann vielleicht ein Grund sein könnte, warum man mir auf eine ordnungsgemäße Presseanfrage nicht geantwortet hat.
Bleiben wir aber sachlich. Mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Meinen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner Webseite unter www.diebewertung.de . Ich arbeite seit 10 Jahren im investigativen Bereich des Verbraucherschutzes rund um Finanzskandale. Einige große Skandale konnte ich dabei aufdecken. Auch im Vorgang MAXDA war ich der Journalist der das nachweislich zuerst in die Medien gebracht. Unter anderem habe ich dann Frau Schmidt von der Rheinpfalz auf den Vorgang aufmerksam gemacht. Auch das ist überprüfbar.
Nun habe ich am heutigen Tage Ihren Auftritt im Verbraucherausschuss verfolgt, den ich kritisch finde, denn hier scheint man weder in Ihrer Behörde noch im Justizministerium auf der Höhe vernünftiger Sachkenntnis zu sein. Zunächst einmal ist es toll das die Verbraucherzentralen nun über den Vorgang berichten und Formulare zur Verfügung stellen. Das wird aber den Kreis der das mitbekommt aus meiner langjährigen Erfahrung heraus nicht wesentlich vergrößern. Es wird bei einer geringen Anzahl von Verbrauchern bleiben, die sich hier bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern melden werden. Der Artikel von der Rheinpfalz war übrigens kostenpflichtig, also nur denen zugänglich die das Geld dafür ausgeben konnten und wollten.
Ich bin auch überzeugt davon, das kaum einer der Geschädigten die SZ lesen wird. Ich denke da sind wir uns einig. Auch das „Verschanzen“ hinter Gesetzen mag in Ordnung sein, aber in diesem konkreten Fall dient es nicht dem Rechtsfrieden.
Der Fehler ist hier ganz klar bei der Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern gemacht worden. Erklären Sie mir bitte einmal, wie ein Betroffener, selbst wenn er auf die Seite der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gelangen sollte, dann bei dem Inhalt dieser Pressemeldung auf den Namen MAXDA kommen soll?
https://stakl.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/detail/news/News/detail/einziehung-in-millionenhoehe-nach-schaedigung-einer-grossen-anzahl-von-kunden-eines-kreditvermittlungsu/
Zudem sollten doch Ihre Online Spezialisten wissen, dass die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger nicht indexiert sind in diesem Bereich. Wie also bitte soll der Geschädigte das finden, wenn er nicht wirklich ganz gezielt danach sucht?
Warum hat die Staatsanwaltschaft dem Unternehmen MAXDA als mittelbar Beteiligtem nicht Wiedergutmachung auferlegt, heißt dann wären doch keine Kosten beim Land Rheinland Pfalz hängengeblieben? Jeder Richter ist doch heute immer bestrebt das ein Gauner dann auch die Geschädigten entschädigt. Nur hier in diesem Fall nicht. Erklären Sie mir bitte doch einmal warum?
Gerade Sie als zuständige Staatssekretärin für Verbraucherschutz müssten da doch sicherlich meiner Meinung sein, oder?
Natürlich versickert das Geld im Staatshaushalt, denn es ist doch völlig lebensfremd, das irgendeiner dieser geschädigten Klientel sich einen Titel holt und dann bei Ihnen vorlegt.
Nochmals Frau Dr. Rohleder, Verbraucherschutz ist dafür da vor allem die Schwachen in unserer Gesellschaft zu beschützen. Hier bereichert sich das Land Rheinland Pfalz aus meiner Sicht in einem Maße, das man so nicht im Raum stehen lassen kann. Im Gegenteil, aus meiner Sicht muss man dieses Thema sogar zu einem wichtigen Wahlkampfthema im Jahr 2021 machen, wenn hier die Politik so versagt.
Nun erwarte ich zumindest hierauf eine Antwort bis zum 8. Juni 2020 zu bekommen, und seien Sie versichert ich werde das Thema so lange am „köcheln halten“ bis den geschädigten Verbrauchern hier wirklich Recht weiderfahren ist.
Vielleicht kämpfen Sie gerade in dieser Sache auch dafür.
Nun bekamen wir auch eine Rückantwort. Zumindest das hat sich nun verändert:
Sehr geehrter Herr Bremer,
wir entschuldigen uns bei Ihnen, dass wir Ihre Zuschrift erst jetzt aufgreifen. Ihre ursprüngliche Mail ging in einer Phase, in der wir ein extrem hohes Mailaufkommen hatten, leider unter.
Gerichtliche Verfahren fallen allerdings in die Zuständigkeit der betroffenen Staatsanwaltschaft, worauf wir keinerlei Einfluss haben. Im vorliegenden Fall geht es um die Gewinnabschöpfung in einem Strafverfahren und deren Rückabwicklung an die Geschädigten. Aus Sicht des Verbraucherschutzministeriums ist eine gute, transparente Information der Geschädigten vordringlich. Daher hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Informationen über den Fall einschließlich eines Links zum Antragsformular ins Internet gestellt:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/kreditvermittler-maxda-entschaedigung-fuer-kunden-moeglich-48175.
Diese sind auch für Personen auffindbar, die nicht direkt bei der Verbraucherzentrale suchen: Googelt man „Maxda Entschädigung“ findet man direkt diese Seite.
Im Übrigen äußert sich das Ministerium grundsätzlich nicht zu Gerichtsverfahren.
Viele Grüße
Dietmar Brück
—
PRESSESPRECHER
MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND, INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Kommentar hinterlassen