Startseite Allgemeines MAXDA – Verbraucherschutzausschuss des Landtages Rheinland-Pfalz hat das Problem erkannt
Allgemeines

MAXDA – Verbraucherschutzausschuss des Landtages Rheinland-Pfalz hat das Problem erkannt

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Ob das aber auch dann letztlich heißt, „Problem erkannt-Gefahr gebannt“, das wissen wir nicht, wird aber dann möglicherweise in den nächsten Wochen sichtbar werden. Denn es ist nicht vorstellbar, dass das „Problem MAXDA“ nicht auf der politischen Agenda bleibt.

Zumal auch deshalb, weil der Ausschussvorsitzende und frühere Justizminister, Jochen Hartloff (SPD), dies in der Debatte dann auch zu erkennen gab: Zwar habe jeder Geschädigte die Pflicht, sich selbst zu kümmern, aber: Am Ende des Falls werde sich zeigen, „ob gesetzliche Änderungen nötig sind“. Er sprach im Zusammenhang mit Maxda auch von einem Unternehmen, das „mit an Sittenwidrigkeit grenzenden Zinssätzen“ arbeite.

Der Fall MAXDA  wird jetzt auch zum Glaubwürdigkeitstest für die amtierende Landesregierung von Rheinland-Pfalz aus SPD, FDP und Grünen. Hier wird sich zeigen müssen, wie ernst man es wirklich meint mit dem Thema „Verbraucherschutz“ in der Regierung. Jedem in der Regierungskoalition sollte nun bewusst geworden sein, dass hier nicht das letzte Wort gesprochen sein darf.

Erschreckend in der Landtagsausschusssitzung dann allerdings die Ausführungen der zuständigen Staatssekretärin aus dem von den Grünen geführten Ministerium. Natürlich reicht es nicht, die Mitteilung auf den Seiten der Verbraucherzentralen zu veröffentlichen oder in der Süddeutschen Zeitung oder im Bundesanzeiger und auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zu verweisen.

Das sind alles nur „Feigenblätter“. Diese Situation kann man nur lösen, wenn man alle geschädigten Kunden dann wirklich auch anschreibt und ihnen mitteilt, dass sie von ihnen abgezocktes Geld zurückbekommen können.

Wer bitte von den Geschädigten MAXDA Kunden liest die Süddeutsche Zeitung? Wer geht auf die Seite der Verbraucherzentrale? Die Staatssekretärin sollte doch wissen, dass genau diese Suchergebnisse im Google Suchindex eben nicht gelistet werden. Auch der Hinweis auf die Veröffentlichung der Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ist doch ein Witz. Hier wird ja nicht einmal der Name des Unternehmens genannt.

Will die amtierende Landesregierung nicht noch ganz, vor der Landtagswahl 2021, ihre Glaubwürdigkeit zum Thema Verbraucherschutz verlieren, dann muss hier eine Lösung gefunden werden.

Eine Frechheit war aus meiner Sicht die Stellungnahme der Dame aus dem Justizministerium. Sie hält in dem Vorgang den Aufwand von 550 TDE, um alle geschädigten Verbraucher zu informieren, für zu hoch, denn der müsse aus der Landeskasse bezahlt werden. Naja, 30 Millionen in der Landeskasse als Bereicherung an geschädigten Verbrauchern machen sich da dann sicherlich besser. Entschuldigen sie bitte meinen Sarkasmus, aber der muss an der Stelle dann auch mal sein.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Energiekonzepte Deutschland GmbH- was darf sich das Unternehmen eigentlich noch erlauben?

Es ist schwer nachzuvollziehen, wie es einem Unternehmen über einen Zeitraum von...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für GAGI Bau GmbH angeordnet

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am 12. November 2024 im Rahmen eines Insolvenzverfahrens...

Allgemeines

Vorläufige Eigenverwaltung für Stark Druck GmbH + Co. KG angeordnet

Im Insolvenzverfahren der Stark Druck GmbH + Co. KG, ansässig in Pforzheim,...

Allgemeines

Schwerste öffentliche Attacke seit einem Jahrzehnt: 35 Tote und dutzende Verletzte in China

In der südchinesischen Stadt Zhuhai ereignete sich am Montagabend eine verheerende Tragödie,...