Maxim Schulz: BaFin ordnet Einstellung des Einlagen- und Kreditgeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Maxim Schulz, Aalen, mit Bescheid vom 23. Mai 2019 aufgegeben, das Einlagen- und das Kreditgeschäft sofort einzustellen. Herr Schulz nahm Gelder Dritter darlehensweise entgegen und gewährte Gelddarlehen an Dritte.
Hierdurch betreibt Herr Schulz das Einlagen- und das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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