Das Unternehmen wirbt um Investoren, die dem Unternehmen ihr Kapital anvertrauen. Aber mal ganz ehrlich, schaut man sich die untenstehende Bilanz des Unternehmens an, dann scheint man im Jahr 2018 nicht sonderlich erfolgreich gewesen zu sein.
Ob Investoren dann gerade in der jetzt schwierigen Zeit dem Unternehmen ihr Kapital anvertrauen und damit ihr Vertrauen schenken, ist möglicherweise schwer zu glauben.
Werbung des Unternehmens auf seiner Internetseite:
MB Fund Flex Plus
Je nach Marktlage und im Interesse der Anleger kann der Teilfonds zeitweilig akzessorisch, d.h. bis max. 49 % seines Netto-Teilfondsvermögens in flüssige Mittel halten und in ähnliche Vermögenswerte anlegen.
MB Fund Advisory GmbH
Limburg a. d. Lahn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
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A. Anlagevermögen | 2.904.983,17 | 2.750.088,57 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.276,00 | |
II. Sachanlagen | 27.681,00 | 36.034,00 |
III. Finanzanlagen | 2.876.026,17 | 2.714.054,57 |
B. Umlaufvermögen | 509.598,46 | 1.362.178,25 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 380.293,60 | 1.292.509,70 |
II. Wertpapiere | 40.600,00 | 16.570,00 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 88.704,86 | 53.098,55 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.355,83 | 698,30 |
Summe Aktiva | 3.415.937,46 | 4.112.965,12 |
Passiva |
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31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
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A. Eigenkapital | 316.786,39 | 966.690,06 |
I. gezeichnetes Kapital | 50.000,00 | 50.000,00 |
II. Gewinnvortrag | 616.690,06 | 190.525,94 |
III. Jahresfehlbetrag | 349.903,67 | -726.164,12 |
B. Rückstellungen | 1.551.550,83 | 1.712.304,58 |
C. Verbindlichkeiten | 1.547.600,24 | 1.433.970,48 |
Summe Passiva | 3.415.937,46 | 4.112.965,12 |
Anhang
1.1 Allgemein
a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Die MB Fund Advisory GmbH hat ihren Sitz in Limburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Limburg unter HRB 3588 eingetragen.
b) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der MB Fund Advisory GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang „Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses“, der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
– Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
– Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
– Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
– Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz
– Sonstige Angaben
1.2 Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 265 Abs. 1 S.2 HGB, 266 HGB aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
1.3 Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
a) Angabe undBegründungder gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
1.4 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
a) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
· Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
· sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem folgenden Verfahren durchgeführt: Projekted-Unit-Credit-Method (Anwartschaftsbarwertverfahren). Die Ermittlung erfolgte gemäß § 253 HGB mit den folgenden Berechnungsparametern: © Heubeck- Richttafeln 2018 G, Rechnungszinsfuß von 6% p.a.
Die Pensionsrückstellungen betragen € 1.385.542.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
1.5 Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
a) Derivative Finanzinstrumente
a) Allgemeines
Für die zur Anlagenfinanzierung eingesetzten variabel verzinslichen Darlehen wurden jeweils Zinssicherungsgeschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen.
b) Angaben zu Art und Umfang sowie beizulegendem Zeitwert
Als derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich Zinssatz-Swaps mit unterschiedlichen Laufzeiten eingesetzt.
Die dem zugrundeliegenden Darlehen (Grundgeschäfte) sind unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Als Basiszinssatz findet der 1-Monats-EURIBOR Anwendung.
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktwert auf Basis aktueller Marktdaten unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden und wurde durch das Kreditinstitut ermittelt:
Nr. | Zinsderivat Nr. |
beizulegender Zeitwert = Marktwert Fixing: 31.12.2018 |
Bezugsbetrag | Anfangsdatum | Enddatum |
1 | IRS 1667 | -44.300,00 € | 500.000,00 € | 10.12.2014 | 12.12.2044 |
c) Angaben zu variabel verzinslichen Darlehen (Grundgeschäfte)
Nr. | Kreditinstitut | Darlehen (Grundgeschäft) |
Anfangsdatum | Enddatum |
1 | Hauck & Aufhäuser | 11103/11103-03 | 10.12.2014 | unbefristet |
b) Eigenkapital
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
c) Pensionsrückstellungen
Die Berechnung des handelsrechtlichen Verpflichtungsumfanges beim Trägerunternehmen wurde auf Basis des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG – BGBI I Nr. 27 vom 28.05.2009, S. 1102) durchgeführt.
d) Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 1.047.600,24 (Vorjahr: € 933.970,48).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 500.000,00 (Vorjahr: € 500.000,00). Dieser Betrag ist durch Pfandrechte gesichert.
e) Nicht bilanzierte sonstige finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 28.633,88 € sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen.
Bei dieser Bewertung wurden die Miet- u. Leasingverträgen mit der tatsächlichen Restlaufzeit und alle übrigen Mietverträgen mit einer Laufzeit von 5 Jahren nach dem Bilanzstichtag bewertet. Damit wurde der Zeitraum herangezogen, den die Gesellschaft ernsthaft zur Erfüllung der Verpflichtung in Aussicht nimmt.
Die Restlaufzeit liegt zwischen 8 und 14 Monaten.
1.6 Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
1.7 Sonstige Pflichtangaben
a) Feststellung und Genehmigung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 ordnungsgemäß festgestellt. Den Geschäftsführern wurde für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.
b) Unterschrift der Geschäftsleitung
Limburg, 19. Dezember 2019 | |||
gez. Markus Stillger | gez. Armin Stahl |
gez. Thilo Müller |
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2019.
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