In dem Verfahren über den Antrag d. MB Ökoenergie Privatfonds Nr. 1 GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MB ÖkoEnergie Lauchhammer Verwaltungs GmbH, diese vertreten
durch den Geschäftsführer Bernhard Markus, Frontenhausener Straße 33, 84137 Vilsbiburg
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 8517
-Schuldnerin-
Geschäftszweig: Biogas
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht Landshut am 03.12.2014 folgenden
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO)
wird am 03.12.2014 um 13.00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Mansfeld,
Niedermayerstraße 29 a, 84028 Landshut, Telefon: +49(871)4309440, Telefax:
+49(871)43094422.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufgen
Insolvenzverwalters zulässig.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin
zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22
Abs. 3 InsO.
Der voläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die
Kosten des Verfahrens decken wird.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluß kann binnen einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung sofortige
Beschwerde beim Insolvenzgericht Landshut schriftlich oder zu Niederschrift der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingelegt werden.
Amtsgericht Landshut-Insolvenzgericht-
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