MBB Immobilien AG Wehr
Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 03. Juli 2017, 11.00 Uhr
nach Brennet in die Geschäftsräume der Gesellschaft ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MBB Immobilien AG Wehr, für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2016 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Vorständen
Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. Dem Vorstand
Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 vorläufig nicht zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Der Vorstand schlägt vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. |
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5. |
Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates gemäß § 18 der Satzung |
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6. |
Beschlussfassung über die Umwandlung der Gesellschaft in eine GmbH
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7. |
Beschlussfassung über die Satzung der geplanten GmbH |
Allgemeines
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen sind und diese Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung hinterlegt und uns innerhalb der gleichen Frist gemäß § 21 Absatz 4 unserer Satzung ein doppeltes Nummernverzeichnis eingesandt haben. Die Hinterlegung bei der Gesellschaft oder einem Bankinstitut mit Sitz in der Bundesrepublik genügt.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten auch durch eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.
Wehr, im Mai 2017
Der Vorstand
Stephan Denk Sabine Gersbach
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