Auch bei diesem Investment weiß man zu beginn der Beteiligung nicht, für wen das Investment ein Genuss sein wird bzw. für den Emittenten ist das schon ein Genuss, wenn das Geld bei ihm auf dem Konto ist, dann beginnt für Sie eine Zitterpartie, „ob das dann für Sie ein Genuss wird“. Erst wenn Sie versprochene Ausschüttungen und ihr Kapital zurückhaben, war das auch für Sie ein Genuss, aber mal ehrlich, wer weiss das am Anfang des Investments schon? MCM Vermögenswerte Genussrechtbeteiligung
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