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MDM Group- Hinweis von Rechtsanwalt Dr. Späth Berlin

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Bei der MDM Group AG müssen viele Anleger inzwischen weiteren erheblichen Verlusten entgegensehen.

Nachdem etliche Anleger schon einen mutmaßlichen Totalverlust erlitten hatten, indem sie für den angeblichen „Börsengang in den USA“ viel Geld bezahlt hatten, der dann jedoch zunächst abgesagt wurde und die Briefkastenfirma nicht mehr erreichbar war, wurden viele Anleger im Anschluss von diversen Telefonverkäufern aus Luxemburg und anderen Ländern angerufen und ihnen angeboten, eine MDM Group Aktie aus den USA mit der WKN A0B9T8 zu kaufen. Die Aktien dieses Penny-Stock-Unternehmens, das am sog. „Over-the-Counter“-Segment in den USA notiert ist, notierten bis vor kurzem mit ca. 0,001 Dollar pro Aktie.

Anlegern wurde angeboten, diese Aktien für 5 Dollar pro Aktie zu erwerben und ihnen von den Telefonverkäufern zugesagt, dass „institutionelle Interessenten“ oder ein „Gremium“ aus den USA ihnen die Aktien dann im Anschluss für 10-20 Dollar pro Aktie abkaufen würde und somit hohe Gewinne möglich seien.

Viele Anleger, die bereits vorher viel Geld investiert hatten, legten nochmals weitere Gelder an, in den bekannt gewordenen Fällen weitere Beträge zwischen 20.000,- – 100.000,- €.

Doch bisher ist von hohen Gewinnen nichts erkennbar, denn die Aktien der MDM Group AG mit der WKN A0B9T8 notieren immer noch mit ca. 0,001 Dollar pro Aktie.

Es ist daher zu befürchten, dass es sich bei den Angaben der Telefonverkäufer, dass Interessenten die Aktien den Anlegern für 10-20 Dollar pro Aktie abkaufen würden, nur um einen erneuten „Bluff“ handelte, um nochmals viele Anlegergelder einzusammeln und Anleger mit den erneuten Käufen ebenfalls hohe Verluste, die bis hin zum Totalverlust reichen könnten, erleiden müssen.

Anleger sollten sich daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB nicht länger hinhalten lassen, sondern umgehend alle ihnen zustehenden Rechte prüfen und versuchen, die von ihnen angelegten Gelder zu retten.

Betroffene MDM-Group-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden.

 

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