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Unister-Media und deren Abmahnung an unsere Redaktion

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Wir sind keine Juristen, aber glauben Sie mir, wenn man so viele gerichtliche Auseinandersetzungen führt wie wir, dann wird man zum „Laien Juristen“ ohne das jemals studiert zu haben. Natürlich, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Knigge aus Leipzig, haben wir Ihren Schriftsatz mit dem gebührenden Ernst und der gebührenden Nachhaltigkeit und Sachlichkeit gewürdigt, sehen danach zusammenfassend aber keinerlei Möglichkeit Ihrem Ansinnen auf Abgabe einer Unterlassungserklärung dann auch Folge zu leisten. Das mag Sie sicherlich doch überraschen, wenn man solch ein bedeutendes Unternehmen vertritt.Unsere Nachweise sind aus unserer Sicht „gerichtsfest“, zumindest aus unserer Einschätzung her. Nun muss man ja auch nicht jeder Abmahnung dann auch Folge leisten, man kann – wenn man nicht einer Meinung ist – das ja auch mal von einem Gericht klären lassen. Das ist zwar dann in unserem Fall „David gegen Goliath“, aber aus der Bibel wissen wir beide ja, Goliath gewinnt nicht immer“. Vergessen Sie auch nicht, dass ich Ihnen ein Gespräch angeboten habe zu den Dinge,n die Sie angesprochen haben in Ihrer Abmahnung an uns. Darauf habe ich, warum auch immer, keine Reaktion aus Ihrer Kanzlei bekommen. Ich schließe daraus, dass Ihr Schreiben somit entweder nur „einschüchternde Wirkung“ haben sollte oder wir uns nun vor Gericht dann kennenlernen. Einschüchtern lassen wir uns nicht, vor Gericht klären und Meinungen austauschen gerne Herr Knigge. Ob das Ihrem Mandanten letztlich „dienlich“ ist, schauen wir mal.

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